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Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung (PKV)*
Vorteile:
- Man kommt in den Genuss der Beihilfe und muss nur einen Beihilfeergänzungstarif abschließen. Dieser wird auf Antrag angepasst, wenn sich der Beihilfesatz ändert (z.B. durch die Geburt eines Kindes). (Vorsicht: Bei solchen Änderungen sind oft Meldefristen zu beachten, werden diese versäumt, dann kann die Kasse zur Vertragsverlängerung eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Steht im Vertrag.)
- Die PKV zahlt viel mehr als die gesetzlichen Kassen es tun. Z.B. bei Brillen, Zahnersatz, Vorsorge usw.
- Die PKV übernimmt auch kompliziertere Bahndlungen, für die die Ärzte den x-fachen Satz abrechnen. In der GKV sind das meist Wahlleistungen, die der Versicherte selbst tragen muss.
- Freie Arztwahl
- Beitragsrückerstattungen für kostenbewusstes Verhalten. Wer über einen bestimmten Zeitraum nicht krank war oder die angefallenen Kosten selbst trägt, erhält eine Beitragsrückerstattung. (bis zu 6 Monatsbeiträgen - je nach Versicherungsgesellschaft)
Im Normalfall ist es also günstiger, sich als Beamter privat zu versichern und man kommt in den Genuss der Mehrleistungen von privaten Krankenkassen.
Nachteile:
- Alle Krankheitskosten, die einen gewissen Betrag nicht übersteigen, müssen vorab aus eigener Kasse bezahlt werden. Keine Angst, die Kosten von Operationen dagegen werden von den meisten Krankenhäusern selbst abgerechnet. (Es muss also kein Kredit aufgenommen werden.) Danach müssen die Rechnungen gesammelt bei der Beihilfestelle und der PKV eingereicht werden, die dann zu je 50% das Geld zurück erstatten. Das ist eine Menge Papierkram und auf die Rückerstattungen muss man teilweise auch mehrere Wochen warten. Ok, das ist kein echter Nachteil, aber es ist halt Arbeit.
- Es gibt keine kostenlose Familienversicherung. Für alle (nicht erwerbstätigen) Mitglieder der Familie müssen Beihilfeergänzungsverträge bei der PKV abgeschlossen werden. Wenn der Ehepartner sozialversicherungspflichtig ist, also arbeitet, muss dieser natürlich gesetzlich versichert bleiben. Die Kinder können dann bei dem gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos mitversichert werden, wenn der verbeamte Elternteil nicht über der Versicherungspflichtgrenze von z.Zt. 3937,50 € (brutto) verdient. Verdient er mehr, fallen die Kinder aus der gesetzlichen Familienversicherung und müssen privat versichert werden. Da für Kinder von Beamten aber 80% Beihilfe gewährt wird, ist das nicht so teuer, ca. 30€ im Monat.
- Bei der PKV gibt es eine Gesundheitsprüfung. Je nach Vorerkrankungen (das muss nicht mal richtig was dolles sein) bekommt man einen Risikozuschlag von bis zu 50% und mehr des Beitrages. Der Zuschlag mag beim Ausbildungstarif im Referendariat nicht so gravierend erscheinen, er wird dann aber auch für den Normaltarif beibehalten, das kann dann richtig ins Geld gehen.
Das Eintrittsalter zählt, je älter man bei Vertragsabschluss ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Wenn man also davon ausgeht, dass man nach dem Referendariat verbeamtet wird, ist es also günstiger, gleich in die PKV zu wechseln, da das niedrigere Eintrittsalter zu geringeren Beiträgen führt.
- Der Ausbildungstarif für Lehramtsanwärter wird im Regelfall nur bis zur Vollendung des 34. Lebensjahrs angeboten (also ab dem 34. Geburtstag muss der Normaltarif gezahlt werden, je nach Leistungen und Eintrittsalter 200-250 €). Verschiedene Versicherer bieten auch für ältere Lehramtsanwärter Ausbildungstarife an (Debeka bis 39. Lebensjahr, DKV bei Eintrittsalter unter 33,5 Jahre, es gibt bestimmt noch mehrere, das muss bei den Versicherungen genau nachgefragt werden.)
- Die Beiträge zur PKV steigen automatisch mit dem Alter an und werden auch in der Pensionszeit nicht ermäßigt. Allerdings hat man während seines gesamtens Berufslebens so viel gespart, dass man die "Mehrbelastung" im Vergleich zur GKV locker aus den Zinsen zahlt.
Worauf noch achten?
- Die PKVs haben teilweise sehr (!) unterschiedliche Erstattungssätze für Heilmittel, Dialyse, Brillen, Psychotherapie, Heilpraktiker usw. Hier sollte man vorher entscheiden, was einem wichtig ist!
- VORSICHT: Nicht alle Versicherungsvertreter wissen (oder informieren darüber), dass der Ausbildungstarif ab einem gewissen Alter wegfällt. Der Vertrag kommt zu Stande, weil der Anwärter unter 34 ist und u.U. 2 Monate später kommt der 34. Geburtstag und das böse Erwachen, weil sich der Beitrag schlagartig verdoppelt. Da man nun wenig Möglichkeit hat, aus dem Vertrag auszusteigen, ist eisernes Sparen angesagt.
Zusammenfassung und Tipp:
Die richtige Versicherung zu finden, ist echte Arbeit! Wer keinerlei Ahnung hat und noch keine Makler kennt, sollte sich zuerst verschiedene Tarife zusammenstellen lassen und dann vergleichen. Wir empfehlen das Versicherungsportal Traifcheck24 (siehe auch unten), mit welchem wir bisher nur gute Erfahrungen gemacht haben. Das dort erstellte Angebot kann man dann selbst noch mit den typischen BeamtenPKVs (HUK, Bayer.Beamtenversicherung) oder mit den von Bekannten empfohlenen PKVs vergleichen, sofern diese nicht eh schon angeboten wurden.
*Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben stellen eine persönliche Meinung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier geäußerten Angaben ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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