Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
Genau wir Grundschullehrtätigkeit auch nicht anerkannt wird.
Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
Kann jemand von seinen Erfahrungen berichten?
Wieviel schwieriger wird das Ref durch die Verkürzung? (ich weiss, subjektiv)
Wurden UBs gestrichen, wurde man anders bewertet?
Wie sieht es aus, dass man ja einen Teil des Seminars dann gar nicht mitkriegt.
Wieviel schwieriger wird das Ref durch die Verkürzung? (ich weiss, subjektiv)
Wurden UBs gestrichen, wurde man anders bewertet?
Wie sieht es aus, dass man ja einen Teil des Seminars dann gar nicht mitkriegt.
Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
Das Ref ist doch nach meiner Info in NRW auf 1,5 Jahre umgestellt worden. Ich weiß nicht, wie in beim Gym aussieht. Wird bei der gerade eben eingeführten Umstellung mit Sicherheit schwer, noch weiter zu reduzieren. Vor allem finde ich es nicht sinnvoll, viel mehr Aufwand in kürzerer Zeit. Einer potenziellen Kandidatin hat man in meinem Seminar dringend davon abgeraten.
Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
nur wegen des Aufwandes?
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Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
UBs werden nicht gestrichen, man muss diese dann in der verkürzten Zeit absolvieren. Wenn du ein Arbeitstier bist und von Anfang an einen super Unterricht hinlegst, warum nicht?
Falls du um ein halbes Jahr (maximal) verkürzen möchtest, muss dir aber klar sein, dass du alle 2-3 Wochen einen Besuch bekommen wirst.
Als Voraussetzung gilt, dass man exakt die Zeit, um die man verkürzt, schon unterrichtet haben muss. Ich habe ein Jahr lang 6 Schulstunden unterrichtet und hätte somit um ca ein paar Monate (4-5? Weiß nicht mehr genau) verkürzen dürfen, was ich aber nicht gemacht habe und auch kein einziges mal bereut habe.
Falls du um ein halbes Jahr (maximal) verkürzen möchtest, muss dir aber klar sein, dass du alle 2-3 Wochen einen Besuch bekommen wirst.
Als Voraussetzung gilt, dass man exakt die Zeit, um die man verkürzt, schon unterrichtet haben muss. Ich habe ein Jahr lang 6 Schulstunden unterrichtet und hätte somit um ca ein paar Monate (4-5? Weiß nicht mehr genau) verkürzen dürfen, was ich aber nicht gemacht habe und auch kein einziges mal bereut habe.
Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
gl
Zuletzt geändert von sangoukai am 13.02.2012, 19:51:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW
Ich bin mir sicher, dass eine Uni-Tätigkeit nicht angerechnet wird. Ich war selber Tutorin und habe gefragt.
Im Übrigen finde ich, dass ein Tutorium bei Studenten zu geben nichts mit Unterrichten in einer Schule zu tun hat.
Im Übrigen finde ich, dass ein Tutorium bei Studenten zu geben nichts mit Unterrichten in einer Schule zu tun hat.