Gendiagnostikgesetz: Bindegewebsschwäche angeben?

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Patchkabel
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Gendiagnostikgesetz: Bindegewebsschwäche angeben?

Beitrag von Patchkabel »

Guten Tag,

Im Zusammenhang mit einer geplanten Verbeamtung stehe ich gerade vor der Wahl meine Bindegewebsschwäche, die über eine humangenetische Untersuchung festgestellt wurde, beim Amtsarzt mit anzugeben oder eben nicht. Beschwerden habe ich keine.
Es galt zuvor einen Fragebogen auszufüllen, bei dem ich mich noch gewundert habe, dass nichts in Richtung Bindegewebe oder ähnliches gefragt wurde. Wahrscheinlich gehört das zu der Frage zum "Bewegungsapparat" ich müsste also, sollte ich doch noch etwas angeben, dies nachreichen. Ein Gespräch mit dem Amtsarzt gab es noch nicht, da ich in einem anderen Bereich einen Bericht nachreichen sollte, ich habe also nur den Fragebogen abgegeben bisher. Mittlerweile bin ich auf das Gendiagnostikgesetz gestoßen ( https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html ) welches ich so auslege, dass ich tatsächlich gar keine Angaben zu meiner Bindegewebsschwäche machen muss, weder, dass ich überhaupt eine habe, noch die genaue Diagnose.
Stimmt das so?
Es kursieren natürlich Geschichten in meinem Umfeld mit Kollegen, die dann Jahre später entlassen wurden, weil herauskam, dass sie doch Diabetiker sind etc.
Zwar bei mir ein anderer Fall, aber ich möchte ungern wegen so etwas entlassen werden, dann lieber kein Beamter sein und als Angestellter arbeiten.

Meine Humangenetikerin schien es nicht genau zu wissen, daher frage ich nun euch und würde mich sehr über Hilfe bei diesem Thema freuen. Mein Kardiologe sagte, er würde möglichst wenig angeben und in diesem Fall nichts, könnte aber natürlich rechtlich dort nicht keine 100%ige Aussage machen, wie in meinem Fall dann der Vorgang wäre, wenn das Thema Bindegewebsschwäche irgendwann mal zum Tragen kommt.

Vielen Dank und einen schönen Abend!

P.S. Falls jemand den Beitrag noch in einem anderen Forum findet, nicht wundern. Ich versuche gerade zu einer Entscheidung oder einer konkreten Aussage zu kommen, ob ich etwas nachreiche oder nicht und sitze daher auf heissen Kohlen. Zu lange möchte ich auch nicht damit warten, den Fragebogen habe ich schon vor zwei Wochen abgegeben und es wird sonst etwas spät für mein Empfinden.

Max_Cohen
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Re: Gendiagnostikgesetz: Bindegewebsschwäche angeben?

Beitrag von Max_Cohen »

Hallo,

eine kurze Suche fördert das folgende Dokument zutage:
https://www.akademie-oegw.de/fileadmin/ ... nostik.pdf

Diese Information behältst Du also für Dich.

Patchkabel
Beiträge: 2
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Re: Gendiagnostikgesetz: Bindegewebsschwäche angeben?

Beitrag von Patchkabel »

Hallo Max_Cohen,

danke für den Link. Trotz Suche mit verschiedenen Begriffen in den letzten Tagen, hatte ich das nicht gefunden. Das beschreibt ja ziemlich genau mein "Dilemma". Dann werde ich das wohl doch nicht nachreichen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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