PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

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Tiberius
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PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von Tiberius »

Hallo zusammen,

zu meiner großen Überraschung (ich hatte mit nur Ablehnungen gerechnet) hat eine anonyme Risikovoranfrage ergeben, dass mich die Barmenia gegen 20% Risikozuschlag versichern würde; allerdings verlangt die Barmenia darüber hinaus einen Leistungsausschluss in Bezug auf "Wahlleistungen" bei "stationärer" Behandlung im Zusammenhang mit zwei konkret angegebenen Diagnosen sowie der "damit zusammenhängenden Maßnahmen". Alle anderen angefragten Versicherer wollen eine genaue Auskunft über den Ausgang der Gesundheitsprüfung erst nach Einreichung weiterer ärztlicher Stellungnahmen, Befunde und Atteste erteilen, was für mich tendenziell auch eher nach Risikozuschlägen bis hin zur Ablehnung riecht... einmal ganz abgesehen von dem Aufwand, sämtlichen behandelnden Ärzten hinterherrennen zu müssen, um ärztliche Stellungnahmen zu teilweise jahrelang zurückliegenden Diagnosen bzw. Behandlungen einzuholen. Die Barmenia ist demnach momentan der einzige Versicherer, der mir immerhin ein konkretes Angebot vorgelegt hat.

Nicht nur aus diesem Grund wäre die Barmenia eigentlich mein Unternehmen der Wahl, wenn es um die PKV geht; auch der Leistungsumfang ist im Vergleich zu anderen Anbietern recht groß, weshalb ich auch bereit wäre, den verhältnismäßig teuren Tarif zu bezahlen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich mich wirklich auf einen Leistungsausschluss einlassen soll. Einerseits gibt das Unternehmen sehr konkret an, welche Diagnosen betroffen sind und dass dabei nur Wahlleistungen im stationären Bereich ausgeschlossen bleiben sollen; andererseits bin ich mir nicht sicher, ob das im Umkehrschluss dann auch wirklich bedeutet, dass ich medizinisch notwendige stationäre Behandlungen zu diesen beiden Diagnosen - mit Ausnahme von Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettztimmer etc. - dann auch wirklich erstattet bekommen würde oder ob ich im Zweifelsfall auf den kompletten Kosten sitzen bleiben würde.

Wie würdet ihr das Risiko einschätzen? Kann man in diesem Fall den Leistungsausschluss hinnehmen, da er sehr konkret eingegrenzt ist und "nur" die Wahlleistungen betrifft? Wenn ich dieses Angebot nicht annehme, bliebe mir - wie gesagt - nur noch der Versuch, wirklich die teils umfangreichen Rückfragen der anderen Versicherer zu beantworten bzw. durch die betroffenen Ärzte beantworten zu lassen, in der Hoffnung, dass sich doch noch irgendwer ohne Leistungsausschlüsse für mich erbarmt, oder dann gleich von der Öffnungsaktion Gebrauch zu machen, deren Tarife aber deutlich abgespeckter sind als das, was ich bei der Barmenia trotz des Leistungsausschlusses bekommen würde. Vielen Dank für alle Einschätzungen!

dirk reen
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von dirk reen »

Einfache Rückfrage: bei welchen anderen Versicherern wurde die Voranfrage noch eingereicht, die zu umfangreichen Rückfragen bzw. Fragebögen führte? Die Barmenia gilt als eher konservativ in der Risikobewertung, als Krankenversicherer auf jeden Fall gut, vielleicht auch sehr gut.....
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Tiberius
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von Tiberius »

Bei einigen... Abgelehnt haben die Alte Oldenburger und die Hallesche; Rückfragen mit z. T. umfangreicher Dokumentation verlangten die R+V, SDK, Allianz. Das war zumindest die Vorauswahl, die mein Makler mir geschickt hatte. Bei der Debeka hab ich noch nicht angefragt; die soll ja eine sehr großzügige Annahmepolitik verfolgen, allerdings habe ich bei der Debeka negative Vorerfahrungen mit auf Abschluss drängenden Vermittlern und unseriöser Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht. Außerdem kann das Leistungsspektrum der Debeka (mit Ausnahme von Leistungen im Bereich Zahn) wohl nicht mit der Barmenia mithalten. Ist halt die Frage, ob ich den Leistungsausschluss bei der Barmenia für die ansonsten sehr weitreichenden Leistungen bei diesem Unternehmen in Kauf nehmen kann oder ob ich lieber einen Vertrag abschließen sollte, bei dem ich zwar keinen Leistungsausschluss drin habe, aber dafür insgesamt über die gesamte Bandbreite der Leistungen hinweg den einen oder anderen Abstrich in Kauf nehmen muss.

dirk reen
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von dirk reen »

Ist schon mal ein gutes Spektrum an Versicherern abgedeckt. Wenn die A.O. komplett abgelehnt hat, sind die Befindlichkeiten wohl eher nicht ohne Kostenrisiko. Die Hallesche ist schnell mit Ablehnungen, R+V und SDK sind ja mittlerweile eher ein Haus. Manchmal sind die Risiko-Bewertungen der Hanse-Merkur ganz interessant, das geforderte Leistungsspektrum kenne ich allerdings nicht. Der Makler könnte mit dem Angebot der Barmenia mal bei einigen Versicherern "klingeln gehen", nach Bauchgefühl und Erfahrung würde ich zwar einen sauberen LA für Wahlleistungen akzeptieren.....aber Nachfragen kosten ja manchmal weniger Zeit als gedacht.
Rückfrage 2: Risikozuschlag 20% auf welche Tarife? Ambulant und stationär? Ergänzung?
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Tiberius
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von Tiberius »

Soll das heißen, er soll das Angebot der Barmenia so wie es ist den anderen Versicherern vorlegen und sehen, ob sich eine findet, die auch ohne Leistungsausschluss versichern würde?

Der Risikozuschlag bezieht sich meines Wissens nach nicht auf alles, was mir die Barmenia so angeboten hat, aber auf die Krankenversicherungstarife wohl schon (ich vermute sowohl auf den Haupttarif als auch auf den Ergänzungstarif, sicher weiß ich es aber nicht, da müsste ich beim Makler nochmal nachfragen).

Tiberius
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von Tiberius »

Mal noch 'ne andere Frage, die vielleicht naiv erscheint: Kann man eigentlich nicht mit einem Versicherer verhandeln, dass er auf die Ausschlussklausel doch noch verzichtet? Ich meine, die wollen ja schließlich an mir auch Geld verdienen und die Beiträge sind ja gerade bei der Barmenia auch nicht gerade billig bemessen... Ein Risikozuschlag, der über 20% liegt, würde mir z. B. weniger Kopfzerbrechen bereiten als diese Ausschlussklausel.

dirk reen
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Re: PKV: Leistungsausschluss bei Wahlleistungen

Beitrag von dirk reen »

So kraft Berufserfahrung empfehle ich auch mal beim emotionalen Thema Krankenversicherung den Einsatz eines Taschenrechners. Wenn schon vom Makler beraten, gibt es ja normalerweise eine Preisliste der Versicherer, idealerweise vielleicht sogar mit den Einzelbeiträgen der Tarife. Wenn die zugrunde liegende Erkrankung/ Befindlichkeit die Leistungsbereiche ambulant und stationär umfaßt, kann ein verlangter Risikozuschlag ja auch nur die Bereiche ambulant und stationär umfassen. 20% Zuschlag sind dann eben auch schon nahe dran an der Öffnungsaktion....30% AUF DIE IN FRAGE KOMMENDEN TARIFE. Worauf ich auch hinaus will: möglicherweise ist 30% Öffnungsaktion OHNE Leistungsausschluß günstiger und/oder besser als 20% mit Leistungsausschluß. Das ist langweilige Mathematik, aber lösbar...und damit für heute einen schönen Abend in die mitlesende Runde!
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