Hallo,
vielleicht könnt ihr ja weiterhelfen.
Ende April endet bei mit in NRW das Ref. Bisher hatte ich einige Vorstellungsgespräche, aber noch habe ich keine Stelle in Aussicht. Sollte keine Zusage kommen, wäre ich ab dem 01. Mai ohne Anstellung und nun bin ich mir nicht sicher, was zu tun ist.
-arbeitsuchend melden?
-nicht arbeitssuchend melden?
Bisher bin ich noch in einer privaten Versicherung, würde dann aber wieder in eine gesetzliche Versicherung gehen.
Prinzipiell würde ich wahrscheinlich bis zum Ende des Schuljahres finanziell die Zeit überbrückt kriegen und somit auch keine Arbeitslosengeld beantragen. Vielmehr geht es mir um die Frage, was überhaupt zu tun ist, damit man nicht "ohne Status" steht.
Vielleicht habt ihr ja eine Idee...
Vielen Dank im Voraus!
Keine Stelle nach dem Ref - Status
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Re: Keine Stelle nach dem Ref - Status
Ich habe genau dieses Thema mit einem Freund besprochen, der im Jobcenter arbeitet: Da wir in den letzten 24 Monaten nicht mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, müssten wir Arbeitslosengeld 2 beantragen (Hartz IV).
Sofern du das möchtest (und die damit verbundenden Gespräche mit dem Jobcenter), dann melde dich arbeitssuchend. Ansonsten: Mach nichts.
Sofern du das möchtest (und die damit verbundenden Gespräche mit dem Jobcenter), dann melde dich arbeitssuchend. Ansonsten: Mach nichts.
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Re: Keine Stelle nach dem Ref - Status
Danke für die schnelle Antwort. Würde ich dann entsprechend in der privaten Versicherung bleiben?
Re: Keine Stelle nach dem Ref - Status
Wenn du als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitest (z.B. als Vertretungslehrkaft), wirst du in der GKV pflichtversichert. Das ist der kanonische Weg zurück in die GKV. Dabei würde ich aber gleichzeitig daran denken, die PKV ruhen zu lassen und diese nicht zu kündigen, da sonst beim Antritt einer Planstelle eine neue Gesundheitsprüfung wartet.
Re: Keine Stelle nach dem Ref - Status
Hallo "HerrBaudach",
ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn als Arbeitnehmer (für mehr als 450 Euro brutto) Krankenversicherungspflicht eintritt. Ggf. ist über den Ehegatten (oder die Eltern bis zum 25. bzw. 26. Geburtstag) eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 SGB V).
Die PKV auf jeden Fall über das Ende der Beihilfe informieren. Die 50%-Versicherung wird dann auf eine 100%-Versicherung umgestellt (mit ensprechend höheren Beiträgen).
Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit, bei Eintritt in die GKV den bisherigen PKV-Tarif gegen Beitragszahlung in eine Anwartschaft umzuwandeln. Am besten mit den Unterschieden große und kleine Anwartschaftsversicherung näher beschäftigen.
Gruß
RHW
ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn als Arbeitnehmer (für mehr als 450 Euro brutto) Krankenversicherungspflicht eintritt. Ggf. ist über den Ehegatten (oder die Eltern bis zum 25. bzw. 26. Geburtstag) eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 SGB V).
Die PKV auf jeden Fall über das Ende der Beihilfe informieren. Die 50%-Versicherung wird dann auf eine 100%-Versicherung umgestellt (mit ensprechend höheren Beiträgen).
Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit, bei Eintritt in die GKV den bisherigen PKV-Tarif gegen Beitragszahlung in eine Anwartschaft umzuwandeln. Am besten mit den Unterschieden große und kleine Anwartschaftsversicherung näher beschäftigen.
Gruß
RHW