Ranhalten wie Chilipaprika sagt und Fristen wahren, sonst hast du gar keine Chance mehr! Wenn du bislang kein Gewerkschaftsmitglied bist, stehen deine Chancen vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu profitieren eher mittelprächtig bis schlecht. Anrufen, nachfragen ist das Klügste. In jedem Fall nachfragen, ob sie dir bitte einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht empfehlen können und mit dem direkt einen Temrin vereinbaren (und eben im Zweifelsfall selbst in die Tasche greifen oder begleitend am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen). Wenn du schon schriftlich informiert wurdest über das Nichtbestehen, dann bitte umgehend schriftlich Widerspruch einlegen (Einschreiben + Rückschein) mit dem Hinweis, dass du die ausführliche Begründung nach anwaltlicher Beratung nachreichen wirst. Da reicht ein Satz als Widerspruch aus und du hast deine Frist gewahrt. Machst du das nicht, kann dir kein Anwalt mehr helfen.mrcleanor hat geschrieben: Ja der Fall ist halt nicht so einfach, letztendlich hätte evtl der Schulleiter das wirklich passend entscheiden sollen.
Ich war zu dem Zeipunkt nicht in der Lage klar zu entscheiden, aber der Druck war enorm!
Bin über weitere Tips immer dankbar.
Ansonsten kannst du zwar versuchen mit dem Anwalt auf der Basis von Unterlagen zu deinem damaligen Gesundheitszustand zu versuchen, ob eine Argumentation auf mangelnde Wahrnehmung der vorgeschriebenen Fürsorgepflicht hilfreich ist, finde aber dennoch, es ist zu einfach, hier die Verantwortung der Schulleitung zuschieben zu wollen. Zuallererst bist du doch selbst für dich verantwortlich, kennst dich am besten, solltest deine Grenzen kennen und wissen, was du dir zumuten kannst. Da solltest du zumindes dir selbst gegenüber an dieser Selle ehrlich genug sein, dass du selbst einfach offensichtlich keine gute Entscheidung für dich getroffen hast. Zuallererst hast nämlich du selbst eine Fürsorgepflicht für dich und die Erhaltung deiner Arbeitskraft.
Ja, der Druck ist enorm im Ref, das geht uns Referendaren allen so, dass wir diese konstante Belastung merken. Nicht umsonst ist das Ref auch ein Belastungstest, um sich in einem wirklich körperlich und mental wirklich anspruchsvollen Beruf für eine Festanstellung (womöglich noch mit dem Maximalpaket an staatlicher Sicherheit in Form der Verbeamtung) zu empfehlen. Gerade wenn man gesundheitliche Probleme hat steht man selbst in der Verpflichtung gut auf seine Grenzen zu achten.
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Worst case: Du kannst nicht wiederholen. Dann gilt es zu prüfen, ob du dir vorstellen kannst dich für ein anderes Lehramt an der Uni zu bewerben. Dein Prüfungsanspruch ist dann ja nur in diesem einen Lehramt erloschen. Unter Anerkennung aller Studienleistungen solltest du da vergleichsweise schnell durch sein in einem anderen Lehramt (je nach Art des Lehramts und der zu absolvierenden Scheine wohl maximal 1-2 Jahre) und hättest dann erneut einen vollen Prüfungsanspruch in einem 2.Staatsexamen im neuen Lehramt. Wenn es dann immer noch nicht klappen sollte wäre das ein deutlicher Hinweis darauf es vielleicht doch mit einem anderen Berufsfeld zu versuchen. Wobei rein theoretisch ja dann immer noch 1-2 weitere Lehramtsstudiengänge möglich wären...
Alternative: Berlin stellt gerade begeistert Leute ein, die noch nicht einmal Lehramt studiert haben. Zumindest zeitweise, bis die Berliner ihrer Lücken geschlossen haben, könntest du dort wohl eine Chance haben, vorausgesetzt die Einstellungspolitik Berlins schließt Nichterfüller nicht von vornherein aus wie die vieler anderer Bundesländer.