In BaWü ist das aktuell der Stand, dass zu den Sommerferien die Anwärter zum Kosten sparen entlassen werden, um dann zu Beginn des neuen Schuljahrs ggf.wieder eingestellt zu werden, wenn sie bis dahin nicht das Bundesland gewechselt haben oder dem Ruf in die Schweiz gefolgt sind. Und was den Wechsel in die GKV anbelangt, so erlaubt zumindest mein Vertrag diesen durchaus mit dem Ende des Refs, wäre aber ja nicht sinnig, zumindest wenn man Lehrer bleiben will und wie ich keinesfalls eine positive Gesundheitsprüfung bekommen würde ohne Anwartschaften. Da ich aber eine Sondersituation durch einen Versorgunsanspruch habe, mag das damit zusammenhängen und nicht verallgemeinerbar sein. Es ist nicht mein Ziel Fehlinformationen zu streuen, tut mir leid, wenn ich das gemacht haben sollte.MarlboroMan84 hat geschrieben:Wo hast du das denn her? Erstmal wird man nicht automatisch nach dem Ref für 6 Wochen entlassen, zweitens kann man nicht in die GKV wechseln.Löwenherz hat geschrieben:Am Ende des Vorbereitungsdienstes wirst du für 6 Wochen entlassen und kannst durch diesen Statuswechsel wählen, ob du Anwartschaften leistest für die direkte Wiederaufnahme in die PKV zum neuen Schuljahr bzw. zur Verbeamtung auf Probe oder eben in die GKV wechseln willst.
@Fränzy: Ja, das ist tatsächlich kurios, dass es da diese Einseitigkeiten gibt (ohne Beihilfe-Tarife und im Basistarif manches Anbieters sieht das aber schnell anders aus finanziell...). Wobei ich fairerweise sagen musste, dass die 10 Jahre meines Lebens in der GKV krankenversicherungstechnisch die stressärmsten Lebensjahre waren, da ich mir keine Gedanken über vorzustreckende Rechnungen, erstattungsfähige Anteile und Anträge auf Kostenübernahme machen musste. Karte raus, zum Arzt und gut und die Versorgung war -bezogen auf meine persönliche gesundheitliche Situation- an manchen Stellen sogar besser, als sie es in der PKV gewesen wäre.