Hallo liebes Forum,
ich mache mir große Sorgen um einen nahen Familienangehörigen der sich derzeit im Ref. (Sekundarschule) in NRW befindet. Er hat sein Bachelor und Master Studium mit "gut" abgeschlossen. Während der Ref.-Zeit kam es dann zu diversen Problemen. Die Lage hat sich immer weiter zugespitzt, momentan ist die betroffene Person psychisch am Ende, oft am weinen und hat eine "Lernblockade", er bekommt nichts mehr aufs Papier. Er befindet sich auch in ärztlicher Behandlung. Hier noch weitere Fakten:
- Er hat sich zur Endprüfung angemeldet
- er müsste bis Anfang März zwei schriftliche Arbeiten abgeben
- die Prüfung wäre dann auch Anfang März
Ich kenne mich mit dem Ref. nicht sonderlich gut aus und wir als Familienangehörige können somit nicht richtig weiterhelfen. Vielleicht könnte uns jemand hier weiterhelfen. Welche Möglichkeiten bestehen?
1.) Kann er sich von der Prüfung wieder abmelden, gibt es da Fristen?
2.) Kann er selbst eine Antrag auf Verlängerung stellen (damit er die Prüfung später machen kann)?
3.) Müsste er die Verlängerung an der jetzigen Schule machen, oder wäre ein Wechsel möglich?
4.) Sein Vertrag mit der jetzigen Schule geht bis Ende April, kann die Schule ihm eine Verlängerung ausschlagen / ablehnen?
Ich freue mich über jede Antwort!
viele Grüße Sarah
Suche Rat für einen Angehörigen wie es weitergehen kann
Re: Suche Rat für einen Angehörigen wie es weitergehen kann
Eigentlich sollte die Person diese Infos selbst wissen. Sowas wird in den Seminaren immer wieder besprochen. Ist er denn Notentechnisch zur Prüfung zugelassen?
Nein, er kann sich nicht wieder abmelden.
Nein, er kann nicht von sich aus das Ref. verlängern.
Nein, er hat keinen Vertrag mit der Schule. Die kann ihn auch nicht einfach rausschmeißen.
Die schriftlichen Arbeiten sind die Entwürfe für die Prüfungsstunden und müssen am Prüfungstag vorliegen.
Was könnte jetzt passieren :
- Er wird nicht zur Prüfung zugelassen : 1. Versuch durchgefallen. 6 Monate Verlängerung und dann nochmal Prüfung. Das ist dann aber der letzte Versuch.
- Er tritt nicht zur Prüfung an: siehe oben
- Er fällt durch : siehe oben
- Er ist erstmal krank geschrieben : Die Prüfung wird nach der Genesung nachgeholt.
-Er ist länger krank geschrieben (insgesamt. Mind.6 Wochen : die zeit wird hinten dran gehangen und dann kommt die Prüfung.
- Er tritt an und gibt die arbeiten nicht ab: ein Bestehen ist trotzdem möglich.
-Er tritt an und besteht.
Nein, er kann sich nicht wieder abmelden.
Nein, er kann nicht von sich aus das Ref. verlängern.
Nein, er hat keinen Vertrag mit der Schule. Die kann ihn auch nicht einfach rausschmeißen.
Die schriftlichen Arbeiten sind die Entwürfe für die Prüfungsstunden und müssen am Prüfungstag vorliegen.
Was könnte jetzt passieren :
- Er wird nicht zur Prüfung zugelassen : 1. Versuch durchgefallen. 6 Monate Verlängerung und dann nochmal Prüfung. Das ist dann aber der letzte Versuch.
- Er tritt nicht zur Prüfung an: siehe oben
- Er fällt durch : siehe oben
- Er ist erstmal krank geschrieben : Die Prüfung wird nach der Genesung nachgeholt.
-Er ist länger krank geschrieben (insgesamt. Mind.6 Wochen : die zeit wird hinten dran gehangen und dann kommt die Prüfung.
- Er tritt an und gibt die arbeiten nicht ab: ein Bestehen ist trotzdem möglich.
-Er tritt an und besteht.
Re: Suche Rat für einen Angehörigen wie es weitergehen kann
Ach ja ob er bei einer Verlängerung die Schule wechseln kann, hängt vom Seminar ab.
Re: Suche Rat für einen Angehörigen wie es weitergehen kann
Hallo sillaine,
danke für die ausführliche Antwort. Ja er ist notentechnisch zur Prüfung zugelassen.
danke für die ausführliche Antwort. Ja er ist notentechnisch zur Prüfung zugelassen.