Hallo!
In den nächsten Wochen werden ja hoffentlich bei uns die Bescheide für den Beginn Ende Januar in Niedersachsen eintrudeln.
Weiß jemand ob pünktlich (13.11.) mit den Bescheiden zu rechnen ist?
Hat sonst jemand schon spekulative Infos zur Platzvergabe?
Niedersachsen Februar 2018
Re: Niedersachsen Februar 2018
Was heißt denn "pünktlich"? Wenn dort steht, die Bescheide würden spätestens am 13.11. verschickt, dann rechne mit diesem Termin plus drei Tage Postlaufzeit. Das Nachrückverfahren geht dann buchstäblich bis zum letzten Tag vor Referendariatsbeginn.
Wenn auf der Website steht, die Bescheide würden ab dem 13.11. verschickt, dann kannst du dich auf eine lange Wartezeit einstellen – die Landesschulbehörde ist eine Behörde, d. h. chronisch arbeitsüberlastet.
Mein Bescheid kam damals so spät, dass ich kaum noch Zeit hatte, mich in der letzten Woche vor Weihnachten um eine Wohnung zu kümmern.
Wenn auf der Website steht, die Bescheide würden ab dem 13.11. verschickt, dann kannst du dich auf eine lange Wartezeit einstellen – die Landesschulbehörde ist eine Behörde, d. h. chronisch arbeitsüberlastet.
Mein Bescheid kam damals so spät, dass ich kaum noch Zeit hatte, mich in der letzten Woche vor Weihnachten um eine Wohnung zu kümmern.
Re: Niedersachsen Februar 2018
Zu den Einstellungsterminen im Winter und Sommer 2017 wurden die Bestätigungen wohl ca. zwei Tage später versendet. D.h. es wäre wohl am 15.11 mit einer Benachrichtigung (im Portal) zu rechnen. Die Nachrichten für die Nachrücker ginge scheinbar einen Monat später raus, eine Woche später wurden die Quereinsteiger benachrichtigt.
Was mich zu meiner Frage bringt, vielleicht kennt sich ja jemand diesbezüglich aus. Wird einem als Quereinsteiger eine Wartezeit angerechnet? Falls ja, nutzt dies überhaupt irgendwas im Hinblick darauf, dass die Lehramtsstudenten bevorzugt behandelt werden? Ich habe leider keine Mängelfächer, sondern eher Fächer, die nicht stark gefragt sind. Ich stelle mir die Frage, ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe ins Referendariat zu rutschen.
Was mich zu meiner Frage bringt, vielleicht kennt sich ja jemand diesbezüglich aus. Wird einem als Quereinsteiger eine Wartezeit angerechnet? Falls ja, nutzt dies überhaupt irgendwas im Hinblick darauf, dass die Lehramtsstudenten bevorzugt behandelt werden? Ich habe leider keine Mängelfächer, sondern eher Fächer, die nicht stark gefragt sind. Ich stelle mir die Frage, ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe ins Referendariat zu rutschen.
Re: Niedersachsen Februar 2018
Aalso. Ich gehe davon aus, dass Du Dich noch nicht beworben hast. Grundsätzlich kannst Du Dich nur als Quereinsteiger bewerben, wenn Deine Fächer zu diesem Bewerbungstermin als Mangelfächer deklariert sind. Wartezeit wird uns Quereinsteigern grundsätzlich nicht angerechnet. Man gilt immer als Erstbewerber. Den einzigen Vorteil, den man bei einer zweiten Bewerbung hat, ist, dass man kein erneutes Eignungsgespräch führen muss. Bei der Platzvergabe haben (logischerweise) immer die Lehramtsstudenten Vorrang. Die nicht besetzten Plätze werden dann aus den Reihen der Quereinsteiger besetzt. Innerhalb der Quereinsteiger greift dann meines Wissens noch die „Härtefallregel“, Verheiratete, Personen mit Kindern usw. werden vorrangig ihrem Wunschseminar zugewiesen.
Ich hoffe, das hilft Dir.
Ich hoffe, das hilft Dir.
Re: Niedersachsen Februar 2018
Vielen Dank für Deine Antwort Grünbär. Doch, ich habe mich mit meinen Fächern (Geschichte, Philosophie) beworben, ich hatte auch schon das Eignungsgespräch. Bist Du als Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst eingestiegen? Im letzten Durchgang hat es jemand mit Politik und Philosophie geschafft, daher sind meine Hoffnungen (trotz meiner Fächer) noch gegeben.
Bei meinem Eignungsgespräch bei der Landesschulbehörde hat man mir auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass ich gleichrangig beurteilt würde. In den Informationen für die Quereinsteiger (auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministerium) steht wieder etwas anderes. Hier im Forum hat jemand (der sich mit Physik, Mathe auf RS beworben hatte) geschrieben, dass er gleichrangig behandelt wurde (allerdings war das 2009), scheinbar ist es nicht immer ganz einheitlich geregelt.
Bei meinem Eignungsgespräch bei der Landesschulbehörde hat man mir auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass ich gleichrangig beurteilt würde. In den Informationen für die Quereinsteiger (auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministerium) steht wieder etwas anderes. Hier im Forum hat jemand (der sich mit Physik, Mathe auf RS beworben hatte) geschrieben, dass er gleichrangig behandelt wurde (allerdings war das 2009), scheinbar ist es nicht immer ganz einheitlich geregelt.
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Re: Niedersachsen Februar 2018
Spekulative Infos leider gar keine.. Allerdings mache ich mir angesichts der Vergabe im letzten Januar mit einem Schnitt von 1,9 bei SN/DE nicht die größten Hoffnungen.
Re: Niedersachsen Februar 2018
Wo finde ich denn die Durchschnittsnoten?Ellileinchen hat geschrieben:Spekulative Infos leider gar keine.. Allerdings mache ich mir angesichts der Vergabe im letzten Januar mit einem Schnitt von 1,9 bei SN/DE nicht die größten Hoffnungen.