Hallo!
Ich habe interessehalber mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus.
Es geht in diesem Fall allerdings nicht um mich, denn ich bin schon verbeamtet, sondern um einen Bekannten.
Würde man beim Amtsarzt angeben, dass man aufgrund von Verspannungen einige Male in einer heilpraktischen/chiropraktischen Behandlung war, die man selbst bezahlt hat?
In den Fragebögen steht meistens sowas wie "Befinden Sie sich zur Zeit in ärztlicher / psychotherapeutischer Behandlung?" oder in "physikalischer Therapie, Krankengymnastik usw."
Vermutlich müsste man dort die heilpraktische Behandlung angeben, oder ist das an dieser Stelle nicht relevant, sofern es keine ernsthafte Erkrankung ist?
Wie würdet ihr das einschätzen?
Grüße!
Amtsarzt - Angabe heilpraktischer Behandlung
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Re: Amtsarzt - Angabe heilpraktischer Behandlung
Verspannungen sind ein unspezifisches Symptom, das bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen auftreten kann.
Auch Heilpraktiker üben gewerblich die Heilkunde aus. Im Gegensatz zu den Ärzten bedarf es hierzu jedoch einer speziellen Erlaubnis. So müsste m.E. auf entsprechende Nachfrage ebenfalls eine Behandlung durch Heilpraktiker(mit Ausnahme von kosmetischen oder Wohlfühl-"Behandlungen") angegeben werden.
Noch wichtiger als die Ernsthaftigkeit einer Erkrankung sind stets mögliche verbliebene oder zukünftig zu erwartende Funktionseinschränkungen Ihrer Person, soweit davon auch die Berufsausübung betroffen sein könnte. Alles andere ist Privatsache. Nicht alles, was der Amtsarzt aus differenzialdiagnostischen Gründen oder zur Beurteilung des Schweregrades darüber hinaus erhebt, wird und darf er folglich auch dem Auftraggeber mitteilen. Schließlich hat er zusätzlich noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Auch Heilpraktiker üben gewerblich die Heilkunde aus. Im Gegensatz zu den Ärzten bedarf es hierzu jedoch einer speziellen Erlaubnis. So müsste m.E. auf entsprechende Nachfrage ebenfalls eine Behandlung durch Heilpraktiker(mit Ausnahme von kosmetischen oder Wohlfühl-"Behandlungen") angegeben werden.
Noch wichtiger als die Ernsthaftigkeit einer Erkrankung sind stets mögliche verbliebene oder zukünftig zu erwartende Funktionseinschränkungen Ihrer Person, soweit davon auch die Berufsausübung betroffen sein könnte. Alles andere ist Privatsache. Nicht alles, was der Amtsarzt aus differenzialdiagnostischen Gründen oder zur Beurteilung des Schweregrades darüber hinaus erhebt, wird und darf er folglich auch dem Auftraggeber mitteilen. Schließlich hat er zusätzlich noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)
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Re: Amtsarzt - Angabe heilpraktischer Behandlung
Eine Behandlung beim Heilpraktiker muss angegeben werden?
Dann hätte ich ja auch mein Engels-Singen und die Einhorn-Channeling angeben müssen??
Dann hätte ich ja auch mein Engels-Singen und die Einhorn-Channeling angeben müssen??
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Re: Amtsarzt - Angabe heilpraktischer Behandlung
Amtsarzt hat geschrieben:Verspannungen sind ein unspezifisches Symptom, das bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen auftreten kann.
Auch Heilpraktiker üben gewerblich die Heilkunde aus. Im Gegensatz zu den Ärzten bedarf es hierzu jedoch einer speziellen Erlaubnis. So müsste m.E. auf entsprechende Nachfrage ebenfalls eine Behandlung durch Heilpraktiker(mit Ausnahme von kosmetischen oder Wohlfühl-"Behandlungen") angegeben werden.
Noch wichtiger als die Ernsthaftigkeit einer Erkrankung sind stets mögliche verbliebene oder zukünftig zu erwartende Funktionseinschränkungen Ihrer Person, soweit davon auch die Berufsausübung betroffen sein könnte. Alles andere ist Privatsache. Nicht alles, was der Amtsarzt aus differenzialdiagnostischen Gründen oder zur Beurteilung des Schweregrades darüber hinaus erhebt, wird und darf er folglich auch dem Auftraggeber mitteilen. Schließlich hat er zusätzlich noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Vielen Dank für die Einschätzung!
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Re: Amtsarzt - Angabe heilpraktischer Behandlung
Na ja, m.E. zwar bei der Frage nach einer medizinischen Behandlung bzw. einer Behandlung aus gesundheitlichen Gründen, natürlich aber nicht nach einer Frage nach einer ärztlichen Behandlung. Glaube nicht, dass die ärztlichen Autoren der Fragebögen innerhalb der Gesundheitsämter darüber tiefer nachgedacht haben. Als Arzt sieht man sich häufig im Zenit des medizinischen Weltgeschehens. Da werden Heilpraktiker und was sonst so kreucht und fleucht gerne selbstherrlich ausgeblendet. Manchmal ist aber auch genau das Gegenteil der Fall. So stieß ich auf einen in Baden-Würtemberg den Gesundheitsämtern trotz zwischenzeitlicher Kommunalisierung vorgegebenen amtlichen Anamnesevordruck, aus 6/2016. Da soll angekreuzt werden, welche bedeutsamen Erkrankungen bisher festgestellt wurden. Im Prinzip müsste man da aus meiner sicherlich sehr puristischen Sicht sogar die von der Großmutter gestellten Diagnosen angeben (, das darf die nämlich, nur nicht gewerblich - und wenn sie sich bei der Diagnosefindung auf das Auflegen der Hände beschränkt, sogar gewerblich). Lustig finde ich, dass ausgerechnet der Datenschutzbeauftrage des Landes einige Jahre zuvor auf einem Betriebsmedizinerkongress solche Fragebogenaktionen sehr kritisch sah und bestimmte Bedingungen daran knüpfte. Es würde mich schon sehr wundern, wenn diese Bedingungen tatsächlich eingehalten würden. Soweit zu Theorie und Praxis. Ein Narr, wer sich darüber aufregen würde.Hubselzwerg hat geschrieben:Eine Behandlung beim Heilpraktiker muss angegeben werden?
Dann hätte ich ja auch mein Engels-Singen und die Einhorn-Channeling angeben müssen??
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)