PKV und Psychotherapie

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Thickstone
Beiträge: 41
Registriert: 13.09.2016, 10:25:54

PKV und Psychotherapie

Beitrag von Thickstone »

Hey, ich habe ein eher spezielleres Anliegen.

Ich befinde mich zur Zeit in einer Psychotherapie, die durch die gesetzliche KK gezahlt wird. Nun habe ich gehört, dass die meisten PKVs Bewerber mit solchen Vorerkrankungen ablehnen. Habt ihr da Erfahrungen? Ich würde jetzt im Zweifel einfach in der gesetzlichen bleiben und notgedrungen den hohen Betrag zahlen.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von chilipaprika »

Du musst bei einem Antrag auf Aufnahme in eine PKV alle möglichen Ärzte und Diagnosen angeben, die dir in einem gewissen Zeitrahmen gegeben wurden (ggf. beim Arzt nachfragen).
Bei einer Psychotherapie, die ebenfalls angabepflichtig ist, ist wahrscheinlich irgendeine Diagnose mit einem F davor (psychisches Irgendwas). Sehr viele PKV gucken sich kaum die Nummer dahinter, sehen das F und lehnen sofort ab. Punkt, Ende.

Ich würde behaupten, für die Referendariatszeit lohnt es sich nicht, weil die sehr wenigen PKVen, die dich vielleicht aufnehmen würden, nicht unbedingt deine engste Wahl wären und du solltest auf keinen Fall notgedrungen eine Krankenversicherung wählen, nur weil es die einzige ist. Du würdest da vermutlich einen ziemlich hohen Risikozuschlag bekommen. Da der Beitrag im Ref sehr niedrig ist, bezahlst du in der GKV natürlich mehr. Nur: nach dem Ref verdoppelt sich mindestens der Beitrag in der PKV.
Nach dem Ref hast du allerdings bei der Erst-Verbeamtung (auf Probe) bei vielen Versicherungen die Möglichkeit des Kontrahierungszwangs: kurz zugespitzt: einige Versicherungen tun was Gutes für ihre Seele und verpflichten sich, jeden zu nehmen und dies mit maximal 30% Risikozuschlag. Das lohnt sich also durchaus.

Ich bin im Ref - aus anderen, verschiedenen Gründen - in der GKV geblieben, habe knapp 200 Euro bezahlt. Nach dem Ref habe ich durch ein Wunder erfahren, dass ich doch verbeamtet werde und habe im Antrag auf die PKV eine F-Diagnose angeben müssen (Wintergrippe im Ref, 2 Tage Attest, die Ärztin hat sowohl Grippe, als auch Halsschmerzen als auch chronische Müdigkeit im Computer eingetragen !!! "Chronische Müdigkeit" ist in der Diagnoseliste unter den psychischen Krankheiten ), DAS war der Grund für die Öffnungsklausel. 30% Zuschlag sind viel, aber verkraftbar mit dem Beamtengehalt. Immerhin die Hälfte vom GKV-Beitrag, wenn man Vollzeit arbeitet.

Thickstone
Beiträge: 41
Registriert: 13.09.2016, 10:25:54

Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Thickstone »

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter! (und bestätige meine Vermutung)

RHWWW
Beiträge: 40
Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von RHWWW »

Hallo,

bei den Gesundheitsfragen gilt für jedes PKV-Unternehmnen und teilweise jeden PKV-Tarif eine unterschiedlicher Zeitraum für den Erkrankungen anzugeben sind.

Die PKV-Öffnungsklausel gilt oft nur für einen Tarif des jeweiliugen Unternehmens. Der PKV-Ergänzungstarif, den viele Unternehmen anbieten, ist (nie?) bei der Öffnungsaktiuon dabei.

Ggf. zunächst über verschiedene PKV-Unternehmnen informieren, ohne die jetzige Erkranmkung zu erwähnen. Dann gezielt nach den Vorteilen des Beihilfe-Ergänzungstarifs erkundigen. Dann weiß man nachher genau, worauf man verzichtet, wenn man die Öffnungsaktion wählt.

Bei den Leistungen besonders auf folgende Punkte achten: Reha, Psychotherapie (z.B. bei Burnout), Kinderwunschbehandlung, Heilmittel (genaue Erstattungshöhe - ortsüblich ist nicht genau!), Hilfsmittel, Mutter-Kind-Kur ....

Ggf. auch mit den Leistungen der GKV vergleichen.

Gruß
RHW

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