Hallo an alle, die sich mit Schulrecht auskennen. Inwieweit darf ein/e SchulleiterIn anordnen, was sonst nirgends geregelt ist?
Bsp. 1) Es müssen Förderpläne erstellt werden. Kein Erlass regelt, wie die auszusehen haben. Können trotzdem einheitliche Pläne verlangt werden?
2) Eine Vorschrift ermächtigt die Stufenkonferenzen zum Abstimmen über ein Thema (Notengebung o.ä.) dürfen dann nach Vorgabe durch den/die ChefIn diese Regelungen einfach geändert werden? Wenn nein, darf ich mich dieser einfach "widersetzen" und mich an den Konferenzbeschluss halten?
Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung mit mir teilt.
Weisungsbefugnis Schulleitung
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
Auch ein Schulleiter darf sich nicht gegen einen Konferenzbeschluss stellen, sofern dieser an sich nicht gegen irgendein Gesetz/ Erlass widerspricht, worauf dann natürlich durch die Schulleitung hätte hingewiesen werden müssen und es entsprechend durch die Konferenz geändert wird.
Entsprechendes müsstest du im SchulG bzw. ADO finden -- rede hier natürlich für NRW.
Entsprechendes müsstest du im SchulG bzw. ADO finden -- rede hier natürlich für NRW.
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
Danke dir, aber: was mache ich denn, wenn es trotzdem so ist? Macht es Sinn, sich als einziger zu widersetzen? Es geht letztlich um Grabenkämpfe der Mehrarbeit:-(
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
Was macht/ sagt denn der Lehrerrat?
Wenn der passiv ist, im Zweifel mal den Personalrat kontaktieren, der ist ja überregional zuständig und auch anonym. Kann man ja vermutlich im Zweifel schriftlich belegen, also die Konferenzbeschlüsse und nun die dem entgegenstehenden Anordnungen?
Und wenn wir uns irren: Auch das kann der Personalrat herausfinden.
Und ich denke, auch ein passives/duckmäuserischeres Kollegium wird sich wohl eher aus der Deckung trauen, wenn es anonymer über einen Personalrat läuft - könnte ich mir zumindest vorstellen. Denn Mehrarbeit übernehmen ja eher wenige Kollegium gerne freiwillig.
Ich habe mit unserem Personalrat sehr gute Erfahrungen gemacht (sowohl mal privat, als auch ein paar Jahre als Teil des Lehrerrats), dass die da sehr engagiert sind, die entsprechenden Vorschriften raussuchen und auch kein Problem damit haben, i.d.R. dem Schulleiter (oder eben auch dem Lehrerrat) aufs Dach zu steigen (sind ja i.d.R. nicht persönlich an der Schule - oder sonst halt grundsätzlich Persönlichkeiten, die sich eher nicht unterbuttern lassen ;- ) )
Personalrat der Region kann man leicht googeln, wenn das bei euch nicht eh aushängt. Bei uns hat sich der Neue letztens vorgestellt, auch beim Schulleiter selber.
Wenn der passiv ist, im Zweifel mal den Personalrat kontaktieren, der ist ja überregional zuständig und auch anonym. Kann man ja vermutlich im Zweifel schriftlich belegen, also die Konferenzbeschlüsse und nun die dem entgegenstehenden Anordnungen?
Und wenn wir uns irren: Auch das kann der Personalrat herausfinden.
Und ich denke, auch ein passives/duckmäuserischeres Kollegium wird sich wohl eher aus der Deckung trauen, wenn es anonymer über einen Personalrat läuft - könnte ich mir zumindest vorstellen. Denn Mehrarbeit übernehmen ja eher wenige Kollegium gerne freiwillig.
Ich habe mit unserem Personalrat sehr gute Erfahrungen gemacht (sowohl mal privat, als auch ein paar Jahre als Teil des Lehrerrats), dass die da sehr engagiert sind, die entsprechenden Vorschriften raussuchen und auch kein Problem damit haben, i.d.R. dem Schulleiter (oder eben auch dem Lehrerrat) aufs Dach zu steigen (sind ja i.d.R. nicht persönlich an der Schule - oder sonst halt grundsätzlich Persönlichkeiten, die sich eher nicht unterbuttern lassen ;- ) )
Personalrat der Region kann man leicht googeln, wenn das bei euch nicht eh aushängt. Bei uns hat sich der Neue letztens vorgestellt, auch beim Schulleiter selber.
-
- Moderator
- Beiträge: 6797
- Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
- Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
in Ergänzung zum vorherigen, ich kann mir kaum vorstellen, dass es eine VV zum konkreten Inhalt und der Form eines Förderplans gibt. Das wäre absurd, wenn man sich den Kerngedanken eines Förderplans vor Augen führt und greift außerdem in deine pädagogische Freiheit ein.
שָׁלוֹם
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
Wie andere schon geschrieben haben, lass dich am besten vom Personalrat beraten.
So pauschal kann man zu deinem Anliegen wenig sagen.
Natürlich kann der Schulleiter gewisse Mindestqualitätsstandards einfordern.
Ich würde auch gucken, ob das wirklich euer eigentlicher Konflikt oder nur ein Nebenschauplatz ist. Auch da ist ein Blick von außen auf den konkreten Fall hilfreich.
So pauschal kann man zu deinem Anliegen wenig sagen.
Natürlich kann der Schulleiter gewisse Mindestqualitätsstandards einfordern.
Ich würde auch gucken, ob das wirklich euer eigentlicher Konflikt oder nur ein Nebenschauplatz ist. Auch da ist ein Blick von außen auf den konkreten Fall hilfreich.
Re: Weisungsbefugnis Schulleitung
Danke an alle, für eure Hinweise. Bin mürbe von Nebenschauplätzen und Latschen zum Personalrat. Würde einfach gerne mal meine Arbeit machen!