Und wenn dich dann die Schule 1 Montags von 7-12 eingesetzt hat und Schule 2 auch. Welche hätte dann Vorrang gehabt?chilipaprika hat geschrieben:Natürlich waren es keine Vollzeitverträge, sondern 7 bis 12 Stunden jeweils, die nie mehr als Vollzeit waren, wenn man sie zusammenkombiniert hat.
Also rufe ich die das Land NRW einfach an und sage ich möchte den Vertrag für Schule1 aufheben und durch einen neuen Vertrag für Schule2 ersetzen? Das kuriose - im Vertrag steht gar keine Schule drin.chilipaprika hat geschrieben:Telefon. Ohne mit den Leuten offen und ehrlich zu reden, wirst du so oder so nie etwas erreichen.
Ja - irgendwie wohl. Woher sollen dann alles Lehrer wissen wohin sie morgens aufbrechen sollen(wenn wie bei mir kene Schule im Vertrag steht)?User65 hat geschrieben: Aus meiner Sicht muss hier überhaupt keine Kündigung erfolgen, da ja der Arbeitgeber (das Land NRW - n i c h t die Bez.-reg.!) gar nicht gewechselt werden soll.
Ist mit Einsatzort ein Ort gemeint? Also z.B. eine Stadt? Oder eine Schule?User65 hat geschrieben: Es geht ja anscheinend nur um einen anderen Einsatzort. Wenn allerdings im derzeitigen Vertrag alle anderen Einsatzorte als die derzeitige Grundschule ausgeschlossen sind, würde es einer Änderungskündigung bedürfen.
Ich habe keinen Vertrag mit der Schule. Die Schule ist nicht einmal im Vertrag aufgeführt. Doch ich werde doch beim Land NRW in irgendeiner Kartei stehen - verknpüpft mit der Schule. Ansonsten könnte ich morgen zu irgendeiner Schule in NRW aufbrechen und dort einfach mal dem Direktor sagen, dass ich jetzt hier bin. Er kann ja nichts dagegen tun, weil ich ja keinen Vertrag mit der Schule habe.User65 hat geschrieben: Hier vergessen immer sehr viele Leute, dass sie keinen Vertrag mit der Schule haben sondern immer mit einem Bundesland (außer natürlich bei Privatschulen etc.)
Mich überrascht es, dass es dort keine klare Regel für gibt. Ist ja jetzt kein kleines oder junges System.