Hallo!
Im Internet steht, dass ich mit einem Sek. II-Abschluss nur als Angestellte auf Sek. I-Stellen arbeiten kann. Nun ist es bei mir aber so, dass ich an der Uni noch ein altes Sek. II/I-Examen gemacht habe, bevor es das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule oder gar Bachelor und Master überhaupt gab.
Referendariat war nach OVP 2003 "Gymnasium/Gesamtschule", aber auf meiner Bewerbungseingangsbestätigung vom Regierungspräsidenten sind Sek. II und I explizit ausgewiesen, mit separaten Noten und Ordnungsgruppen, wobei bei Sek. I einfach das 1. Staatsexamen übernommen wurde als Ordnungsgruppe.
Gilt die Regel von Nicht-Verbeamtung dann für mich auch?
Liebe Grüße!
NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I
Re: NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I
Hallo,
wenn Du einen Sek I Abschluss mit dabei hast, gilt diese Regelung - sofern es sie überhaupt gibt - für Dich nicht. Einer Verbeamtung sollte nichts im Weg stehen.
wenn Du einen Sek I Abschluss mit dabei hast, gilt diese Regelung - sofern es sie überhaupt gibt - für Dich nicht. Einer Verbeamtung sollte nichts im Weg stehen.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Re: NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I
Ja diese Regelung gibt es und ja für dich gilt sie nicht. Du hast quasi die Lehrbefähigung für zwei Lehrämter. Damit kannst du dich auf die Sek. I Stellen normal bewerben, bekommst aber bei einer Verbeamtung aber auch nur das Sek. I Gehalt, sprich A 12.