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geht euch nichts mehr an
Zuletzt geändert von Zukunftsfrage am 17.04.2015, 21:02:24, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
Wenn man Beamter auf Probe wird kann die PKV die Aufnahme nicht verweigern. Spätestens über die Öffnungsaktion kommt man mit max. 30 Prozent Zuschlag rein.
Wenn man in Pension ist, braucht man in der PKV nur noch 30% zahlen, der Rest läuft über Beihilfe.
Warum sollte ein Kind in der PKV so teuer sein? Kinder bekommen 80% Beihilfe und brauchen nur eine 20% ige PKV. (Außerdem können Kinde ggf. auch über den Vater mitversichert werden, wenn der in der GKV ist).
Ich bin jetzt kein pro PKV Typ aber du scheinst vieles sehr schwarz zu sehen.
Theoretisch kann man bei einer festen Stelle auch angestellt werden. Ob das auch geht, wenn der Amtsarzt eigentlich sein OK zur Verbeamtung gibt, weiß ich nicht.
Wenn man in Pension ist, braucht man in der PKV nur noch 30% zahlen, der Rest läuft über Beihilfe.
Warum sollte ein Kind in der PKV so teuer sein? Kinder bekommen 80% Beihilfe und brauchen nur eine 20% ige PKV. (Außerdem können Kinde ggf. auch über den Vater mitversichert werden, wenn der in der GKV ist).
Ich bin jetzt kein pro PKV Typ aber du scheinst vieles sehr schwarz zu sehen.
Theoretisch kann man bei einer festen Stelle auch angestellt werden. Ob das auch geht, wenn der Amtsarzt eigentlich sein OK zur Verbeamtung gibt, weiß ich nicht.
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Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
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Zuletzt geändert von Zukunftsfrage am 17.04.2015, 20:55:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
Ich bin ganz klar gegen die PKV, mit mitte 30 erstverbeamtet worden, durch die Öffnungsklausel (also höchster Zuschlag von 30%) und bezahle fast 300 Euro. In die GKV müsste ich mehr als das Doppelte zahlen.
Da war die Rechnung schnell gemacht. Selbst, wenn ich auf Teilzeit gehe, selbst, wenn ich Kinder habe, usw...
Und genau, weil du bisher nicht im Geld geschwommen bist, wird es dir wohl nicht zu sehr weh tun, 100 Euro Rechnung 2 Wochen lang (nicht mal zum Teil) vorzustrecken.
Edit: ich hatte einen Buchstabendreher mit PKV/GKV - korrigiert
Da war die Rechnung schnell gemacht. Selbst, wenn ich auf Teilzeit gehe, selbst, wenn ich Kinder habe, usw...
Und genau, weil du bisher nicht im Geld geschwommen bist, wird es dir wohl nicht zu sehr weh tun, 100 Euro Rechnung 2 Wochen lang (nicht mal zum Teil) vorzustrecken.
Edit: ich hatte einen Buchstabendreher mit PKV/GKV - korrigiert
Zuletzt geändert von chilipaprika am 05.04.2015, 12:12:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
Das müsstest Du mir mal erklären, wieso das so sein soll. Bei 50% Beihilfesatz halten sich die Kosten für die PKV in Grenzen.Zukunftsfrage hat geschrieben:1. Kann man bei Verweigerung der Aufnahme in die PKV von seiner Verbeamtung zurücktreten? da zahlt man sich ja ansonsten dumm und dämlich.
Siehe oben. Die PKV-Beiträge steigen nicht mal eben linear an. Bei mir waren das in den letzten 10 Jahren keine 20 Euro.Ich gehe mit 42% in Rente - weniger Krankenversicherungsbeiträge
und mit maximal 75% (sehr unwahrscheinlich) in Pension - utopische hohe PKV Beiträge zu zahlen
Wieso denn? Die PKV übernimmt alle Kosten - ebenso die Beihilfe. Ausnahmen sind bestimmte Feinscreening-Untersuchungen.Zudem bin ich weiblich und kriege vielleicht irgendwann ein Kind, mehr traue ich mich ja gar nicht - finanziell. In der PKV ein Kind zu bekommen...da fällt man glaube ich nicht von den Geburtsschmerzen ohnmächtig um.
Häh?Und wenn ich doch für immer single bleibe, was bei mir wirklich wahrscheinlich ist, kann ich nicht auf ein 2. Gehalt setzen, wie die meisten anderen Lehrer.
Nein. Denn als Beamter bekommst Du bis zu 500 Euro netto monatlich mehr, weil Du keine Sozialabgaben bezahlst. Der Status ist mir persönlich egal - ich würde auch ohne Weiteres als Angestellter arbeiten - wenn das Geld nicht deutlich weniger wäre.Kommt das alles aufs Leben gerechnet* nicht auf plus minus null heraus?
Informiere Dich doch mal bitte richtig und nicht auf der Basis von Halbwahrheiten und Paranoia.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
"Ich habe gehört" - Bullshit - wenn ich das mal so platt sagen darf. Hörensagen ist nichts wert.Zukunftsfrage hat geschrieben:Und Beihilfe zahlt mal oder zahlt nicht. Gerade erst wieder einen Fall gehört, zu dem mir nichts mehr einfällt. Stichwort: Nö, haben Sie nicht angegeben (bei einem Husten, den jeder mal hatte und wenn man Asthma bekommt), zahlen wir nicht oder: zahlen wir jetzt doch nicht mehr, Kosten zurück. Das ist mir zu unsicher.
Und schon gar nicht bei der Beihilfe. Da muss man Vorerkrankungen gar nicht angeben.
Du hast keine Ahnung und scheinst Informationen auf dem Niveau der BILD zu verarbeiten. Das halte ich für ein wesentlich größeres Problem.Ich sehe vieles schwarz? Liegt vielleicht daran, dass ich wahnsinnige Angst davor habe, mir diese PKV ans Bein zu binden und dann im Alter nur noch dafür lebe.
Siehe oben - diesmal mit Stammtisch.Gut, vielleicht ist das hier auch das falsche Forum, da ja bestimmt 90% der hier aktiv Schreibenden den Beruf nicht ohne Verbeamtung und damit PKV machen würden - so hörte ich das bisher heraus. Logisch, dass man da nur pro PKV Antworten bekommt.
Aufgrund des Rechtstatus des Beamten ist die Kombi aus PKV und Beihilfe die einzig sinnvolle Lösung. Alles andere wäre Unsinn. Daraus eine gewisse Gesinnung abzuleiten ist anmaßend oder (d)trollig.
Gruß
Lysander
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Re: Verweigerung Aufnahme in PKV - Rückritt von Verbeamtung?
Ich bin überzeugte Angestellte und rate das selbe wie der Vorschreiber. Und ziehe dann bitte weiter, die Frage ist ja geklärt, oder?Zukunftsfrage hat geschrieben:
Gut, vielleicht ist das hier auch das falsche Forum, da ja bestimmt 90% der hier aktiv Schreibenden den Beruf nicht ohne Verbeamtung und damit PKV machen würden - so hörte ich das bisher heraus. Logisch, dass man da nur pro PKV Antworten bekommt.
שָׁלוֹם