Ich würde dir raten nochmal bei der Debeka anzufragen, ich habe selber eine chronische Krankheit und Übergewicht (haben aber beide nix miteinander zu tun) und über einen Versicherungsmakler nur Absagen bekommen.
Die Debeka kann man nur direkt und nicht über einen Makler abschließen, deshalb denke ich das dein Berater dort nicht nachgefragt hat.
Mir hat die Debeka nach Gutachten vom Facharzt und Ablehnungen von anderen Kassen trotzdem eine Aufnahme mit 30% Risikozuschlag (ca. 90 € insg.) angeboten.
Ablehung durch PKV
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
Ich habe dieses Jahr auch schon Kunden zur Debeka gebracht, die sonst überall abgelehnt wurden. Momentan scheint die Annahmepolitik recht locker zu sein.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 17.04.2013, 10:09:08
- Wohnort: Würzburg
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
P.Lange hat geschrieben:Moin, moin,
Ein Verdacht muss kein Ablehnungsgrund sein, ggf. über zweite Arztmeinung den Verdacht (für sich selber) bestätigen lassen, oder (für den Versicherer) widerlegen lassen. Problematiken treten dank unseres GKV-Systems (Abrechnung) und Finanzierung durch den Gesundheitsfond öfter auf als man glauben will.
Ja, als Beamtin Ref. bist du freiwillig gesetzlich Versichert und hast den vollen Beitragssatz. Arbeitgeber ist in dem Sinne nicht vorhanden und die GKV kennt keine prozentuale Versicherung (wie Beihilfe und PKV).
Die Öffnungsklausel kann z.B. mit Beginn BaP oder BaL als "Jocker" gezogen werden. Über die Öffnungsklausel besteht für den Versicherer (PKV) ein Annahmezwang, selbst wenn du 10 chronische Krankheiten gleichzeitig hättest. Darum wird dann ein Beitragszuschlag (Risikozuschlag) von 30% erhoben. Allerdings hat man über die Öffnungsklausel auch nicht mehr die freie Tarifwahl bei einem Unternehmen (Beschränkung auf Pflichttarife/Pflichtvers.)
Grüße,
P.Lange
Der sog. "Risokozuschlag" beträgt nicht immer definitiv 30%, sondern er ist abhängig vom individuellen Gesundheitszustand bzw. den Vorerkrankungen. Er kann im Falle des Kontrahierungszwangs maximal 30% betragen.
Markus Schottdorf, Dipl.- Betriebswirt (FH)
Schürerstraße 5b, 97089 Würzburg
Telefon: 0931 260 27260
Email: info@pkv-vergleich-experte.de
Facebook: http://facebook.com/pkv.markus.schottdorf
GooglePlus:www.gplus.to/MarkusSchottdorf
Schürerstraße 5b, 97089 Würzburg
Telefon: 0931 260 27260
Email: info@pkv-vergleich-experte.de
Facebook: http://facebook.com/pkv.markus.schottdorf
GooglePlus:www.gplus.to/MarkusSchottdorf
Re: Ablehung durch PKV
Ein Hallo von mir in die Runde!Thomas Kliem hat geschrieben:Ich habe dieses Jahr auch schon Kunden zur Debeka gebracht, die sonst überall abgelehnt wurden. Momentan scheint die Annahmepolitik recht locker zu sein.
Folgende Situation zeichnet sich bei mir derzeit ab:
Ich habe eine psychologische Diagnose und muss regelmäßig Medikamente deshalb nehmen. Wichtig zu sagen ist, dass ich ein ärztliches Gutachten habe, das bescheinigt, dass ich für mein bevorstehendes Referendariat dadurch nicht beeinträchtigt bin (daher habe ich auch die amtsärztliche Untersuchung bestanden) und diese Diagnose meine Arbeitsfähigkeit aller Voraussicht nach nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Vor der Diagnose und Behandlung war dies der Fall.
Zum Thema: Von der Debeka wurde ich glattweg abgelehnt. Auch sonst haben meine Internetrecherchen ergeben, dass die Debeka wohl für gewöhnlich eher streng ist, was psychologische Vorerkrankungen betrifft. Da meine Frau schon als Lehrerin arbeitet und dort versichert ist, befinde ich mich nun in einer etwas unangenehmen Situation.
Soweit ich das bisher herausfinden konnte, werde ich wohl einen extrem hohen GKV-Beitrag zahlen müssen (ca. 500 Euro), da das Bruttoeinkommen meiner Frau zu 50% in die Beitragsberechnung mit einfließt.
Falls jemand irgendwelche Tipps/Kniffe für mich kennt, wie man diese gefühlte "Abstrafung" zumindest etwas abmildern kann, wäre ich sehr dankbar!
Herzlich grüßt euch
Maxime
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
Psychotherapie wir von allen Versicherern sehr kritisch gesehen und führt nach meiner Erfahrung regelmäßig zu Ablehnungen.
Ausschließlich wenige probatorische Sitzungen nach traumatischen Erlebnissen wie z. B. Trennung vom Partner oder Tod eines nahen Angehörigen können manchmal trotzdem durchgehen.
Ausschließlich wenige probatorische Sitzungen nach traumatischen Erlebnissen wie z. B. Trennung vom Partner oder Tod eines nahen Angehörigen können manchmal trotzdem durchgehen.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de
Re: Ablehung durch PKV
Hallo Thomas Kliem,
da weiter oben die Debeka als besonders kulant genannt wurde, wollte ich klarstellen, dass das offenbar nicht mehr oder zumindest nicht generell der Fall zu sein scheint.
Was mich zudem etwas stutzig macht, ist der Umstand, dass ich nach Beendigung des Referendariats mit 30% Risikozuschlag in der PKV aufgenommen werden muss, sie mir aber dennoch eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt verwehren. Auf Grund welcher Art von Risikoberechnung das erfolgt, vermag ich nicht abzuschätzen.
LG
Maxime
da weiter oben die Debeka als besonders kulant genannt wurde, wollte ich klarstellen, dass das offenbar nicht mehr oder zumindest nicht generell der Fall zu sein scheint.
Was mich zudem etwas stutzig macht, ist der Umstand, dass ich nach Beendigung des Referendariats mit 30% Risikozuschlag in der PKV aufgenommen werden muss, sie mir aber dennoch eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt verwehren. Auf Grund welcher Art von Risikoberechnung das erfolgt, vermag ich nicht abzuschätzen.
LG
Maxime
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
Schon klar.
Aber es gibt Schmerzgrenzen bei den Versicherern.
Der Kontrahierungszwang liegt in der Beamtenöffnungsaktion begründet.
Die im Rahmen der Öffnungsaktion angenommenen Anträge werden anders kalkuliert und über alle teilnehmenden Versicherer gepoolt. Das wird jetzt aber zu kompliziert...
Aber es gibt Schmerzgrenzen bei den Versicherern.
Der Kontrahierungszwang liegt in der Beamtenöffnungsaktion begründet.
Die im Rahmen der Öffnungsaktion angenommenen Anträge werden anders kalkuliert und über alle teilnehmenden Versicherer gepoolt. Das wird jetzt aber zu kompliziert...
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de