Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Was tue ich, wenn ....?
Arachnia
Beiträge: 296
Registriert: 30.07.2009, 13:10:41
Wohnort: NDS/RS/Bio Deutsch Erdkunde Geschichte Hauswirtschaft

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

Obwohl der Thread ja jetzt schon 2 Jahre alt ist, mal ne kurze Info, wie es ausgegangen ist.

Die Schulaufsichtsbehörde hat sich nach Widerspruch der Eltern der Sache angenommen und den Eltern in allen Punkten Recht gegeben. Der Schulleiter hat sich nicht ausreichend informiert und eine unangemessene Sanktion gewählt, obwohl der Schüler bereits bestraft wurde. Der Schulleitertadel wurde zurückgenommen und der Schulleiter durfte in die Ecke und sich schämen gehen.

Zu der Frage, was ein Schulleitertadel ist. In RLP ist das ein schriftlicher Tadel, der vom Schulleiter ausgesprochen wird und als Ordnungsmaßnahme gezählt wird. Der Tadel eines Lehrers ist nur eine Erziehungsmaßnahme.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin!

Drops
Beiträge: 1501
Registriert: 22.09.2008, 20:39:26
Wohnort: RLP

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Drops »

Vor einen Schulleitertadel hat der Dienstherr in RLP jedoch einen Stufenleitertadel gestellt! Ich wundere mich, dass ein solcher hier nicht angewandt wurde, denn bestimmte Schritte "auf dem Weg zum Schulleitertadel" müssen eingehalten werden.

3,14159
Beiträge: 141
Registriert: 28.07.2012, 16:23:08
Wohnort: BY/RS/M, Ph

Garantieprinzip

Beitrag von 3,14159 »

Bei allen Unterschieden zwischen Ländern, so haben wir doch ein gemeinsames Grundgesetz.
Es wäre ein Verstoß gegen das Garantieprinzip (Art. 19 (4) GG) wenn ein Einspruch nicht möglich wäre.

Grundsätzlich blieben aber die Erfolgsaussichten für einen Einspruch beschränkt, denn i. d. R. werden hier in erster Linie formale Voraussetzungen geprüft (z. B. bei Entlassung, ob zuvor die gesetzlich vorgeschriebene Androhung erfolgt ist etc.), inhaltlich räumen die Gerichte hier sehr große Ermessensspielräume ein.

Da die Ordnungsmaßnahmen sowie die Zeugnisse keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sind die Einspruchsfristen sogar sehr lange.

Anders bei Erziehungsmaßnahmen. Nachdem die Schüler quasi einen Anspruch auf Erziehung haben, dies eine Art Leistung für den Schüler ist, sind hier keine Einsprüche möglich, da es sich hier nicht um eine Verletzung seiner Rechte handelt.

(natürlich ohne Gewähr und nur auf Erfahrung und Lesen gegründet - auch ich bin kein Anwalt)

cancre
Beiträge: 221
Registriert: 07.10.2009, 21:03:08

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von cancre »

Arachnia hat geschrieben:Obwohl der Thread ja jetzt schon 2 Jahre alt ist, mal ne kurze Info, wie es ausgegangen ist.

Die Schulaufsichtsbehörde hat sich nach Widerspruch der Eltern der Sache angenommen und den Eltern in allen Punkten Recht gegeben. Der Schulleiter hat sich nicht ausreichend informiert und eine unangemessene Sanktion gewählt, obwohl der Schüler bereits bestraft wurde. Der Schulleitertadel wurde zurückgenommen und der Schulleiter durfte in die Ecke und sich schämen gehen.

Zu der Frage, was ein Schulleitertadel ist. In RLP ist das ein schriftlicher Tadel, der vom Schulleiter ausgesprochen wird und als Ordnungsmaßnahme gezählt wird. Der Tadel eines Lehrers ist nur eine Erziehungsmaßnahme.
Gehe ich recht in der Annahme, dass das ganze Verfahren zwei Jahre gedauert und zig Beamte beschäftigt hat? :roll:

Mal ganz im Ernst: Wäre es nicht möglich gewesen, das vernünftig und sachlich unter den Beteiligten (Eltern des Getadelten & Schulleiter) zu klären? Im aufrichtigen Sinne von: "Guten Morgen Herr Schulleiter, uns ist nicht ganz klar, wie die Formulierung auf dem Tadel zustandegekommen ist. So wie uns das Geschehene geschildert wurde, ... Könnten Sie uns das erläutern? Vielleicht haben wir etwas übersehen ..."

Auch wenn mir das Verhalten des Schulleiters hier gelinde gesagt etwas verdächtig vorkommt, ist das Ganze doch typisch für den bedauerlicherweise immer weiter um sich greifenden Rechts- und Verklagungswahn im Schulumfeld: Anstelle den Dialog zu suchen, wird sofort panisch nach rechtlichen Absicherungen und der "zuständigen, nächsthöheren Stelle" geschrien.

Zudem wundert es mich, wie diensteifrig und bereitwillig sich hier einige User zu Hilfsadvokaten machen, indem sie devot aus den Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften zitieren, die der Ratsuchende auch selbst aufrufen und lesen könnte.

Der meines Erachtens einzig sinnvolle Rat wäre gewesen, die Angelegenheit von Angesicht zu Angesicht zu klären. Solange das nicht versucht wurde, erübrigt sich alles Andere.
IN AETERNAM A-XIII

Arachnia
Beiträge: 296
Registriert: 30.07.2009, 13:10:41
Wohnort: NDS/RS/Bio Deutsch Erdkunde Geschichte Hauswirtschaft

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

cancre hat geschrieben:Gehe ich recht in der Annahme, dass das ganze Verfahren zwei Jahre gedauert und zig Beamte beschäftigt hat? :roll:
Nein, da gehst du falsch in der Annahme, denn die Sache ist schon seit zwei Jahren erledigt, nur hat irgendjemand diesen alten Thread wieder ausgegraben und dann habe ich erzählt, wie es damals ausging.
cancre hat geschrieben: Mal ganz im Ernst: Wäre es nicht möglich gewesen, das vernünftig und sachlich unter den Beteiligten (Eltern des Getadelten & Schulleiter) zu klären? Im aufrichtigen Sinne von: "Guten Morgen Herr Schulleiter, uns ist nicht ganz klar, wie die Formulierung auf dem Tadel zustandegekommen ist. So wie uns das Geschehene geschildert wurde, ... Könnten Sie uns das erläutern? Vielleicht haben wir etwas übersehen ..."
Schön, dass auch hier voreilige Schlüsse gezogen werden, um die eigenen Vorurteile erzählen zu können.

NATÜRLICH hat ein Gespräch mit dem Schulleiter stattgefunden.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin!

SchrottUndKorn
Beiträge: 37
Registriert: 19.07.2010, 17:28:06
Wohnort: BW

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von SchrottUndKorn »

Arachnia hat geschrieben:NATÜRLICH hat ein Gespräch mit dem Schulleiter stattgefunden.
-
Vermutlich nicht mit dem Ergebnis, dass er seinen überzogenen Tadel zurück genommen hat? Sonst hättest Du ja nicht über ein damit notwendig gewordenes Eingreifen der Schulaufsichtsbehörde berichten können!?
- By the way: Wie hat sich der Schüler nach diesem Vorfall entwickelt? Damit wurde das Ganze ja überflüssigerweise erheblich hochgekocht.
Gruß

SchrottUndKorn

"Wer die richtige Lebensweise befolgen will, dessen Weg sollte sich von dem der meisten Menschen fundamental unterscheiden." Diogenes von Kynos

Neues aus dem (Wahrheits-)Ministerium ?

Arachnia
Beiträge: 296
Registriert: 30.07.2009, 13:10:41
Wohnort: NDS/RS/Bio Deutsch Erdkunde Geschichte Hauswirtschaft

Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

Richtig, der Schulleiter legte gleich los, dass man einen Mitschüler nicht nackt ausziehen kann usw. Die Eltern haben ihn dann wohl über den tatsächlichen Vorgang aufgeklärt woraufhin er sagte das würde nichts ändern und sie möchten doch jetzt bitte das Büro verlassen. Gesprächsbereitschaft gleich null.

Der Junge hat sich seit dem übrigens hervorragend entwickelt. Seit diesem Vorfall gab es keine Probleme mehr und die Tatsache, dass er gemerkt hat, dass alles Konsequenzen hat -auch für den Schulleiter, hat ihn zum Umdenken bewegt und er hatte im letzten Zeugnis ein "gut" im Verhalten.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin!

Antworten