Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

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gizmo81
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Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

Beitrag von gizmo81 »

Hallo zusammen,

ich werde voraussichtlich im Mai mit dem Anpassungslehrgang für EU-Lehrer starten.
Ich habe schon mitbekommen, dass sämtliche Vorgaben für "normale" Referendare nicht auf mich zuzutreffen scheinen.
Es würde mich aber sehr interessieren, ob hier jemand Erfahrung damit hat, wie das mit der Krankenversicherung für uns geregelt ist? (Privat/ Gesetzlich/ Höhe der Beiträge).
Leider kann ich im Netz keine vernünftige Aussage hierzu finden....

Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße

nrw31
Beiträge: 1001
Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
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Re: Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

Beitrag von nrw31 »

gizmo81 hat geschrieben: ich werde voraussichtlich im Mai mit dem Anpassungslehrgang für EU-Lehrer starten.
Ich habe schon mitbekommen, dass sämtliche Vorgaben für "normale" Referendare nicht auf mich zuzutreffen scheinen.
Es würde mich aber sehr interessieren, ob hier jemand Erfahrung damit hat, wie das mit der Krankenversicherung für uns geregelt ist? (Privat/ Gesetzlich/ Höhe der Beiträge).
Leider kann ich im Netz keine vernünftige Aussage hierzu finden....
Einzig entscheidend ist die Frage ob Du Beamter/Beamtin auf Widerruf wirst oder nicht. Entweder bist Du dann was das betrifft verbeamteten Referendaren gleichgestellt oder Du wirst halt für die Zeit angestellt, dann bist Du GKV Pflichtversichert, so wie alle Angestellten.

Die relevante Verordnung unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrec ... tlinie.pdf beantwortet die Frage wie es bei dir ist nicht.

Der §4, Absatz 4 sagt dort:

"(4) Die zuständige Bezirksregierung stellt die teilnehmenden Personen für die festgelegte Lehrgangszeit in ein Beschäftigungsverhältnis auf Zeit zum Land Nordrhein-Westfalen ein. Einstellungstermine orientieren sich an den jeweiligen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt."

"Beschäftigungsverhältnis" lässt offen ob es sich um Beamte oder Angestellte handelt. Beides ist dem Land also möglich.

Direkte Hinweise wie es nun aktuell in der Praxis geregelt ist konnte ich im Netz auch nicht finden. Die für dich zuständige Bezirksregierung müsste das aber am Telefon mit einem Satz beantworten können, die Regeln werden klar sein.

Herzliche Grüße
nrw31

LehrerGR
Beiträge: 8
Registriert: 02.03.2018, 0:37:44

Re: Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

Beitrag von LehrerGR »

Grüß an alle mitleidenden Referendare/Anpassungslehrgänge(?)!

ich fange mit meinem Anpassungslehrgang zu Grundschullehrer in NRW am 01.05.2018 an. Auf den Unterlagen von der Bezirksregierung Düsseldorf steht leider nicht mein Einstellungsstatus, sondern nur dass ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden werde. Trotzdem sind viele Daten über die Sozialversicherung, Rentenversicherung usw. auszufüllen, deswegen fürchte ich, dass ich nicht als Beamter auf Widerruf, sondern als Angestellter eingestellt werde. Gibt es schon Klarheit in diesem Thema? Denn es macht einen großen Unterschied bei der Auswahl der Krankenversicherung, dem folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld und am wichtigsten beim übrigen Netto-Gehalt!

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefan

RHWWW
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Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

Beitrag von RHWWW »

Hallo gizmo81,

wenn auf den Unterlagen das Wort "Arbeitsverhältnis" benutzt wird, ist der Status eindeutig. Ein Arbeitsverhältnis schließt den Beamtenstatus aus.

Fragen zur Krankenversicherung sind für den Arbeitgeber nur bei Angestellten relevant.

Gruß
RHW

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Krankenversicherung / EU-Anpassungslehrgang NRW

Beitrag von MarlboroMan84 »

LehrerGR hat geschrieben:sondern nur dass ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden werde. Trotzdem sind viele Daten über die Sozialversicherung, Rentenversicherung usw. auszufüllen, deswegen fürchte ich, dass ich nicht als Beamter auf Widerru

Natürlich als Angestellter, da du die Voraussetzungen für den Beamten auf Widerruf (nämlich das 1. Staatsexamen) nicht hast.

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