Hallo zusammen,
Ich fange dieses Schuljahr mit dem Referendariat an.
Bei mir besteht der Verdacht auf eine chronische Krankheit, weswegen ich auch heute erfahren habe, dass ich von der privaten Krankenversicherung abgelehnt werde. Muss ich jetzt wirklich sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil (also 15,5% meines "hohen" Gehaltes) der gesetzlichen Krankenkasse zahlen? Das kann ich mir echt nicht vorstellen!!
Und muss ich später, sofern ich verbeamtet werden, bevor die Krankheit chronisch wird oder überhaupt ausbricht, wegen der Öffnungsklausel trotz einer vorherigen Ablehung von der PKV angenommen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ablehung durch PKV
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
soraya86 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Hallo auch!
Ich fange dieses Schuljahr mit dem Referendariat an.
Bei mir besteht der Verdacht auf eine chronische Krankheit, weswegen ich auch heute erfahren habe, dass ich von der privaten Krankenversicherung abgelehnt werde.
Von jeder oder von "DER"?
Muss ich jetzt wirklich sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil (also 15,5% meines "hohen" Gehaltes) der gesetzlichen Krankenkasse zahlen? Das kann ich mir echt nicht vorstellen!!
Na wer soll es denn sonst zahlen? Sie haben nun einmal keinen Arbeitgeber. Tut mir leid, ich meine das nicht böse. Aber so ist das System...
Und muss ich später, sofern ich verbeamtet werden, bevor die Krankheit chronisch wird oder überhaupt ausbricht, wegen der Öffnungsklausel trotz einer vorherigen Ablehung von der PKV angenommen werden?
Ja, bei Beachtung der Frist!
Vielen Dank für eure Hilfe.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de
Re: Ablehung durch PKV
Moin, moin,
Ein Verdacht muss kein Ablehnungsgrund sein, ggf. über zweite Arztmeinung den Verdacht (für sich selber) bestätigen lassen, oder (für den Versicherer) widerlegen lassen. Problematiken treten dank unseres GKV-Systems (Abrechnung) und Finanzierung durch den Gesundheitsfond öfter auf als man glauben will.
Ja, als Beamtin Ref. bist du freiwillig gesetzlich Versichert und hast den vollen Beitragssatz. Arbeitgeber ist in dem Sinne nicht vorhanden und die GKV kennt keine prozentuale Versicherung (wie Beihilfe und PKV).
Die Öffnungsklausel kann z.B. mit Beginn BaP oder BaL als "Jocker" gezogen werden. Über die Öffnungsklausel besteht für den Versicherer (PKV) ein Annahmezwang, selbst wenn du 10 chronische Krankheiten gleichzeitig hättest. Darum wird dann ein Beitragszuschlag (Risikozuschlag) von 30% erhoben. Allerdings hat man über die Öffnungsklausel auch nicht mehr die freie Tarifwahl bei einem Unternehmen (Beschränkung auf Pflichttarife/Pflichtvers.)
Grüße,
P.Lange
Ein Verdacht muss kein Ablehnungsgrund sein, ggf. über zweite Arztmeinung den Verdacht (für sich selber) bestätigen lassen, oder (für den Versicherer) widerlegen lassen. Problematiken treten dank unseres GKV-Systems (Abrechnung) und Finanzierung durch den Gesundheitsfond öfter auf als man glauben will.
Ja, als Beamtin Ref. bist du freiwillig gesetzlich Versichert und hast den vollen Beitragssatz. Arbeitgeber ist in dem Sinne nicht vorhanden und die GKV kennt keine prozentuale Versicherung (wie Beihilfe und PKV).
Die Öffnungsklausel kann z.B. mit Beginn BaP oder BaL als "Jocker" gezogen werden. Über die Öffnungsklausel besteht für den Versicherer (PKV) ein Annahmezwang, selbst wenn du 10 chronische Krankheiten gleichzeitig hättest. Darum wird dann ein Beitragszuschlag (Risikozuschlag) von 30% erhoben. Allerdings hat man über die Öffnungsklausel auch nicht mehr die freie Tarifwahl bei einem Unternehmen (Beschränkung auf Pflichttarife/Pflichtvers.)
Grüße,
P.Lange
Der, der Signaturen mit ganz vielen "Fach-", "Spezial-","Experte-"
total optisch findet.....
total optisch findet.....
Re: Ablehung durch PKV
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich wurde bis jetzt offiziell nur von einer PKV abgelehnt, ein Freund meines Vaters, der Versicherungsmakler ist, hat jedoch anonym Angebote bei anderen Versicherungen eingeholt und gemeint, dass mich keine von denen annehmen würde.
Eigentlich ist ja der Staat mein Arbeitgeber, der müsste doch eigentlich den Arbeitgeberanteil zahlen. Es geht ja nicht, dass ich von dem Hungergehalt von 1000 Euro monatlich 155 Euro an die Krankenkasse abdrücken muss.
Gibt es da von den Versicherungen vllt spezielle Angebote für Auszubildende, weil man während des Referendariats quasi noch in Ausbildung ist?
danke für die schnelle Antwort.
Ich wurde bis jetzt offiziell nur von einer PKV abgelehnt, ein Freund meines Vaters, der Versicherungsmakler ist, hat jedoch anonym Angebote bei anderen Versicherungen eingeholt und gemeint, dass mich keine von denen annehmen würde.
Eigentlich ist ja der Staat mein Arbeitgeber, der müsste doch eigentlich den Arbeitgeberanteil zahlen. Es geht ja nicht, dass ich von dem Hungergehalt von 1000 Euro monatlich 155 Euro an die Krankenkasse abdrücken muss.
Gibt es da von den Versicherungen vllt spezielle Angebote für Auszubildende, weil man während des Referendariats quasi noch in Ausbildung ist?
Zuletzt geändert von soraya86 am 02.09.2011, 10:27:57, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Moderator
- Beiträge: 6797
- Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
- Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)
Re: Ablehung durch PKV
Hallo,
in der PKV gibts Anwärtertarife, in der GKV zahlen alle den selben Prozentsatz, egal ob Jung oder Alt - jedenfalls bis zur Beiztragsbemessungsgrenze. Das Land zahlt theoretisch Beihilfe, deswegen zahlen sie den AG Anteil nicht und Du zahlst die KK voll alleine. Das ist zwar teurer, lässt aber zu, dass Du über die Öffnungsklausel nach dem Ref in die PKV kannst. Risikozuschlag dann höchstens 30%.
Alles Gute!
in der PKV gibts Anwärtertarife, in der GKV zahlen alle den selben Prozentsatz, egal ob Jung oder Alt - jedenfalls bis zur Beiztragsbemessungsgrenze. Das Land zahlt theoretisch Beihilfe, deswegen zahlen sie den AG Anteil nicht und Du zahlst die KK voll alleine. Das ist zwar teurer, lässt aber zu, dass Du über die Öffnungsklausel nach dem Ref in die PKV kannst. Risikozuschlag dann höchstens 30%.
Alles Gute!
שָׁלוֹם
Re: Ablehung durch PKV
Da bereits eine offizielle Ablehnung besteht..... wird es fast unmöglich (unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand) zu normalen Konditionen in die PKV zu kommen.soraya86 hat geschrieben:Ich wurde bis jetzt offiziell nur von einer PKV abgelehnt, ein Freund meines Vaters, der Versicherungsmakler ist, hat jedoch anonym Angebote bei anderen Versicherungen eingeholt und gemeint, dass mich keine von denen annehmen würde.
Ansonsten (leider): Willkommen in der "solidarischen" Gkv
---
Edit by Illi-Noize: Zitat gefixt.
Der, der Signaturen mit ganz vielen "Fach-", "Spezial-","Experte-"
total optisch findet.....
total optisch findet.....
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Ablehung durch PKV
Nicht zwangsläufig. Eine Ablehnung ist noch kein KO-Kriterium. Aber offensichtlich wurden von einem Makler ja bereits mehrere Gesellschaften angefragt.P.Lange hat geschrieben:Da bereits eine offizielle Ablehnung besteht..... wird es fast unmöglich (unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand) zu normalen Konditionen in die PKV zu kommen.
Ansonsten (leider): Willkommen in der "solidarischen" Gkv
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de