Mir wurde auf einer Fortbildung vor 2 Jahren anderes "beigebracht" - gerade das mit der "Öffentlichkeit" im Klassenraum. Nun kann es durchaus sein, dass der dortige Referent sich getäuscht hat.
Es könnte aber auch sein, dass sich die Gesetzeslage geändert hat.
Der Kommentar zur "Öffentlichkeit" des Klassenraumes der Uni des Saarlandes ist nämlich von 2004.
2008 wurde das Urhebergesetz jedoch überarbeitet !!! und ein neuer Vertrag mit den Interessenverbänden ausgehandelt.
Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
kann natürlich sein, dass ich mich irre, aber ich denke, dass sich meine Infos schon auf das neue Urheberrecht beziehen.frlkassandra hat geschrieben:2008 wurde das Urhebergesetz jedoch überarbeitet !!! und ein neuer Vertrag mit den Interessenverbänden ausgehandelt.
es muss nicht sein, dass der Referent oder jemand, der gegenteiliger Meinung ist, sich getäuscht hat. im rechtlichen Bereich ist vieles Ausleguns- und Ansichtssache, und da Gesetze allgemein gehalten sind, hängt es im Einzelfall oft von der individuellen Auslegung ab ... d.h. der eine Richter könnte so, der andere anders entscheiden.frlkassandra hat geschrieben:Mir wurde auf einer Fortbildung vor 2 Jahren anderes "beigebracht" - gerade das mit der "Öffentlichkeit" im Klassenraum. Nun kann es durchaus sein, dass der dortige Referent sich getäuscht hat.
war der Referent auf der Fortbildung denn Jurist oder Lehrer? auch das könnte einen Unterschied machen ... Lehrer tendieren häufig dazu, es rechtlich oft hundertprozentig ganz genau zu wissen (bzw. sie glauben, dass sie es hundertprozentig genau wissen), während Juristen auf Fragen meist erstmal mit "es kommt drauf an..." antworten.
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LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
Ich weiß es natürlich auch nicht 100% ...
Der Referent war "Lehrer", aber -sagen wir mal - durchaus auch für Rechtsfragen qualifiziert
Über eine Antwort - "es kommt drauf an" - hätte ich mich wahrscheinlich geärgert ... denn zumindest zu den vorgetragengen Fällen möchte man ja eine rechtsverbindliche Auskunft haben.
ABER: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird ...
Im Schulleben kommt man auch gut mit "es kommt drauf an" oder "eigentlich" ... aus und manches ist rechtlich zwar nicht erlaubt oder grenzwertig, pädagogisch jedoch sinnvoll.
Der Referent war "Lehrer", aber -sagen wir mal - durchaus auch für Rechtsfragen qualifiziert
Über eine Antwort - "es kommt drauf an" - hätte ich mich wahrscheinlich geärgert ... denn zumindest zu den vorgetragengen Fällen möchte man ja eine rechtsverbindliche Auskunft haben.
ABER: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird ...
Im Schulleben kommt man auch gut mit "es kommt drauf an" oder "eigentlich" ... aus und manches ist rechtlich zwar nicht erlaubt oder grenzwertig, pädagogisch jedoch sinnvoll.
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
geändert wurde aber doch nur was am Urheberrecht. Dadurch wird das Klassenzimmer ja kein öffentlicher Raum.
So weit ich weiß, ging es bei den Neuerungen um das Kopieren, was nun auch für den privaten Bereich nur eingeschränkt erlaubt ist.
So weit ich weiß, ging es bei den Neuerungen um das Kopieren, was nun auch für den privaten Bereich nur eingeschränkt erlaubt ist.
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
eine 100%ig rechtsverbindliche Auskunft kann dir nur einer geben, nämlich der Richter ... und auch da nicht der Richter in der ersten, sondern der in der letzten Instanz.frlkassandra hat geschrieben:Über eine Antwort - "es kommt drauf an" - hätte ich mich wahrscheinlich geärgert ... denn zumindest zu den vorgetragengen Fällen möchte man ja eine rechtsverbindliche Auskunft haben.
im rechtlichen Bereich habe ich doch ganz gerne die Kommt-drauf-an-Antwort, weil ich dann weiß, dass es vielleicht irgendwelche Schlupflöcher gibt, die man ausnutzen kann
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
Kopieren im weitesten Sinne. Vor allem die Erstellung von digitalen Kopien wird viel restriktiver gehandhabt.So weit ich weiß, ging es bei den Neuerungen um das Kopieren
Ob das Klassenzimmer öffentlicher Raum ist, ist Auslegungssache. Und bei den Verhandlungen mit den Interessenvertretern könnte dies durchaus erneut in die Waagschale geworfen worden sein.
Irritiert hat mich auf der Liste auf dem BW-Bildungsserver auch, dass das Abspielen von privat gekaufter CD DVD MP3 o.ä. erlaubt sei. Denn auch dies wurde in der Fortbildung als Fallbeispiel anders dargestellt bzw. wurde kein Unterschied zwischen Filmen und Musik gemacht.
GEMA musst du keine bezahlen, aber u.U. die Genehmigung des Urhebers einholen.
In den meisten Fällen wird das auch keine Probleme verursachen, denn "wo kein Kläger, ..."
Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?
Aus aktuellem Anlass - ich hab demnächst Prüfung - interessiert mich das Thema auch. Ich hatte vor, ein Video von youtube zu zeigen. Das habe ich bei bisherigen Unterrichtsbesuchen auch getan und es wurde vom SL nicht beanstandet.
Kann man denn so argumentieren, dass der Unterschied zu einem Bild, was man sich aus dem Internet runterlädt und im Unterricht verwendet, nicht so groß ist?
Kann man denn so argumentieren, dass der Unterschied zu einem Bild, was man sich aus dem Internet runterlädt und im Unterricht verwendet, nicht so groß ist?