Note manipuliert...

Was tue ich, wenn ....?
SL

Re: Note manipuliert...

Beitrag von SL »

Nur für die Gymnasialmenschen in Bayern, daher als eigenen Beitrag... :D
Ulysses hat geschrieben:
SL hat geschrieben:Dies ist wohl auch der Grund, warum es Schulordnungen gibt, die das Unterschreiben von Arbeiten durch die Eltern verbieten. Die bayerische Gymnasialschulordnung z.B. lässt eine Unterschrift nicht zu.
kurze Zwischenfrage: wo steht denn das? hab's irgendwie nicht gefunden oder überlesen, wäre aber gut zu wissen ...
Ja, das steht nicht explizit in der GSO, sondern da muss man wissen, wo man's findet... :D

Also, das leitet sich aus § 57 (2) GSO her. Dort heißt es:
"Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden [und] sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben [...]."
"unverändert" heißt eben auch ohne Unterschrift.

Ich weiß, dass es bei uns auch einige Kollegen gibt, die das nicht wissen und auch welche, die unterschreiben lassen. Aber ich habe mir die Interpretation nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie ist offizielle Lesart auch seitens des KM.
ich hatte im letzten Jahr den umgekehrten Fall: die Eltern einer Schülerin bestanden darauf, zu unterschreiben, also kamen die Schulaufgaben immer mit Unterschrift zurück.
Ja, das kenne ich auch. Ich mags trotzdem nicht und entgegne den Eltern, dass sie wissen, wieviel Schulaufgaben im einzelnen Fach geschrieben werden (kann man nachlesen bzw. erfährt man am Elternabend) und dass sie deshalb ihre Kinder selbst nach den Leistungen fragen können.
Wenn ihre Kinder sie dann belügen gibt es in der Familie ein viel tiefer sitzendes Problem, das nicht durch ein simples Einholen einer Unterschrift zu beheben ist.
Im Übrigen läuft man eben wirklich Gefahr, dass die Schüler eine Unterschriftenfälschung begehen und da wollen wir sie ja nicht Reintreiben...

Ulysses
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Re: Note manipuliert...

Beitrag von Ulysses »

SL hat geschrieben:Also, das leitet sich aus § 57 (2) GSO her. Dort heißt es:
"Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden [und] sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben [...]."
"unverändert" heißt eben auch ohne Unterschrift.
auweh, da wäre ich nie drauf gekommen :roll: hätte die Unterschrift nicht für eine Veränderung gehalten ...

(da sind die Ministeriumsnasen dann halt selber schuld, wenn das einer anders interpretiert: juristisch gesehen gilt der Wortlaut des Gesetzes- oder Verordnungstextes :? ... oder gibt's da ein KMBek dazu?)
SL hat geschrieben:Wenn ihre Kinder sie dann belügen gibt es in der Familie ein viel tiefer sitzendes Problem, das nicht durch ein simples Einholen einer Unterschrift zu beheben ist.
Im Übrigen läuft man eben wirklich Gefahr, dass die Schüler eine Unterschriftenfälschung begehen und da wollen wir sie ja nicht Reintreiben...
klingt logisch ... außerdem: für was gibt's Elternsprechtage und Sprechstunden, wo die Lehrer mühselig ihre Notenbücher hinschleppen?
8)
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SL

Re: Note manipuliert...

Beitrag von SL »

Ulysses hat geschrieben:auweh, da wäre ich nie drauf gekommen :roll: hätte die Unterschrift nicht für eine Veränderung gehalten ...

da sind die Ministeriumsnasen dann halt selber schuld, wenn das einer anders interpretiert: juristisch gesehen gilt der Wortlaut des Gesetzes- oder Verordnungstextes :? ... oder gibt's da ein KMBek dazu?
Hm... Ich wüsste jetzt kein KMS oder KMBek dazu.
Ich hab's zum ersten mal damals als Ref. in Schulkunde gehört und dann später auf einer Seminarlehrerfortbildung von einem Juristen aus dem KM.
Für die Juristen ist das wohl auch eindeutig und klar: "Unverändert" heißt eben wirklich "unverändert" ;-)

Übrigens: Kennst du die Rat-und-Auskunft-Seite des KM? Eine wahre Fundgrube. Kann ich nur empfehlen!!
http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft ... htsfaelle/
SL hat geschrieben:Wenn ihre Kinder sie dann belügen gibt es in der Familie ein viel tiefer sitzendes Problem, das nicht durch ein simples Einholen einer Unterschrift zu beheben ist.
Im Übrigen läuft man eben wirklich Gefahr, dass die Schüler eine Unterschriftenfälschung begehen und da wollen wir sie ja nicht Reintreiben...
klingt logisch ... außerdem: für was gibt's Elternsprechtage und Sprechstunden, wo die Lehrer mühselig ihre Notenbücher hinschleppen? 8)
Genau 8)

Lili
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Beitrag von Lili »

Naja, der LOGISCH denkende Mensch könnte auch auf die Idee kommen, dass "unverändert" heißt, dass an den Antworten nichts mehr verändert werden darf.

Bei uns an der Grundschule wird übrigens alles unterschrieben.

SL

Beitrag von SL »

Lili hat geschrieben:Naja, der LOGISCH denkende Mensch könnte auch auf die Idee kommen, dass "unverändert" heißt, dass an den Antworten nichts mehr verändert werden darf.
Dies wäre Betrug oder Urkundenfälschung und wird durch höhere Gesetze geregelt.
Lili hat geschrieben:Bei uns an der Grundschule wird übrigens alles unterschrieben.
Ja, in der VSO fehlt an entsprechender Stelle auch das Wörtchen "unverändert":
§ 17 VSO (6): "Die Lehrkraft kann die bewerteten Probearbeiten den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause geben; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten muß sie dies tun."

Nun ja, die lieben Kleinen kommen wohl auch noch nicht auf dumme Gedanken.
(Interessant, weil die VSO ja auch für die Hauptschulen gilt...)

Jessi83
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Beitrag von Jessi83 »

Bei uns wäre das jetzt kein Problem mehr - dank Mudus 21 gibt es keine Zwischenzeugnisse mehr, sondern sogenannte Zwischenberichte, die den Eltern einen transparenten Blick auf alle Einzelnoten in allen Fächern gibt - da würde der Schwindel sofort auffallen...
Ich tippe immer schneller als ich denken kann ...man verzeihe mir die Rechtschreibfehler....

Ulysses
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Beitrag von Ulysses »

Lili hat geschrieben:Naja, der LOGISCH denkende Mensch könnte auch auf die Idee kommen, dass "unverändert" heißt, dass an den Antworten nichts mehr verändert werden darf.
stimmt, genauso hätte ich das auch verstanden: da eine Unterschrift nicht Teil der Arbeit sein kann, kann sie die Arbeit auch nicht "verändern", auch wenn sie auf dem gleichen Medium (=Schulaufgabenbogen) geschrieben ist.

die Korrektur des Fachlehrers oder die Respizienz vom Fachbetreuer verändert ja auch nicht die Arbeit (deshalb korrigiert man ja auch mit rot, damit man sieht, dass das nicht die Arbeit, sondern die Korrektur ist).

naja, jetzt wird's spitzfindig ... :wink:
SL hat geschrieben:Übrigens: Kennst du die Rat-und-Auskunft-Seite des KM? Eine wahre Fundgrube. Kann ich nur empfehlen!!
http://www.km.bayern..de/km/rat_auskunft/schulberatung/rechtsfaelle/
danke für den Hinweis, hab davon gehört, aber noch nie reingeschaut. kann man aber sicher mal gut brauchen ...
Jessi83 hat geschrieben:Bei uns wäre das jetzt kein Problem mehr - dank Mudus 21 gibt es keine Zwischenzeugnisse mehr, sondern sogenannte Zwischenberichte, die den Eltern einen transparenten Blick auf alle Einzelnoten in allen Fächern gibt
wie muss ich mir diese Zwischenberichte vorstellen? schreibt da jeder Lehrer einfach seine Notenliste rein? gibt's da Klassenkonferenzen oder läuft das alles automatisch? sind die Dinger ökonomisch sinnvoll oder machen sie mehr Stress als Zeugnisse? macht das Druck auf die Schüler, weil die Eltern ja alles (auch jeden Ausrutscher) mitkriegen?

sorry, bin neugierig ... 8)
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