Ja, das steht nicht explizit in der GSO, sondern da muss man wissen, wo man's findet...Ulysses hat geschrieben:kurze Zwischenfrage: wo steht denn das? hab's irgendwie nicht gefunden oder überlesen, wäre aber gut zu wissen ...SL hat geschrieben:Dies ist wohl auch der Grund, warum es Schulordnungen gibt, die das Unterschreiben von Arbeiten durch die Eltern verbieten. Die bayerische Gymnasialschulordnung z.B. lässt eine Unterschrift nicht zu.
Also, das leitet sich aus § 57 (2) GSO her. Dort heißt es:
"Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden [und] sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben [...]."
"unverändert" heißt eben auch ohne Unterschrift.
Ich weiß, dass es bei uns auch einige Kollegen gibt, die das nicht wissen und auch welche, die unterschreiben lassen. Aber ich habe mir die Interpretation nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie ist offizielle Lesart auch seitens des KM.
Ja, das kenne ich auch. Ich mags trotzdem nicht und entgegne den Eltern, dass sie wissen, wieviel Schulaufgaben im einzelnen Fach geschrieben werden (kann man nachlesen bzw. erfährt man am Elternabend) und dass sie deshalb ihre Kinder selbst nach den Leistungen fragen können.ich hatte im letzten Jahr den umgekehrten Fall: die Eltern einer Schülerin bestanden darauf, zu unterschreiben, also kamen die Schulaufgaben immer mit Unterschrift zurück.
Wenn ihre Kinder sie dann belügen gibt es in der Familie ein viel tiefer sitzendes Problem, das nicht durch ein simples Einholen einer Unterschrift zu beheben ist.
Im Übrigen läuft man eben wirklich Gefahr, dass die Schüler eine Unterschriftenfälschung begehen und da wollen wir sie ja nicht Reintreiben...