Disziplinarverfahren

Was tue ich, wenn ....?
Dreamdancer97
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Ich hab Borderline, PTBS, Depressionen, soziale Phobie und Bulimie. Meine ehemalige Rektorin weiß von den Diagnosen. Sie wollte im Rahmen des Disziplinarausschusses alle Diagnosen erfahren und hat diese eigentlich nur gegen mich verwendet. Ihre Forderung war entweder ich gehe in einer Klinik oder der Diszi geht durch. Da ich aber da noch nicht in eine Klinik gegangen bin, ist der Diszi durchgegangen.

Das war der Wortlaut des Diszis:


Sehr geehrte Frau x,

leider muss gegen Sie ein Verfahren nach Art. 86 Abs. 2 Nr. 9 BayEUG (Androhung der Entlassung) vor dem Disziplinarausschuss der Schule eröffnet werden.

Grund des Verfahrens und Ergebnis der Voruntersuchung:

Am 21. Januar 2018 hatten Sie im Biologieunterricht laut Ihrer eigenen Aussage eine "Panikattacke". Sie hyperventilierten, hatten Krämpfe und zitterten am Körper, sodass die Lehrkraft Frau y ihren Unterricht unterbrechen musste, um sich um Ihren Gesunheitszustand zu kümmern. Sie liefen auf die Damentoilette, woraufhin Frau y nach Ihnen schauen ließ. Man fand Sie zusammengekauert und wie oben beschrieben vor. Die Mitschülerin ließ Frau y zu Hilfe kommen, da Sie auch Ihre Mitkollegiatin überforderten. Der Sanitätsdienst wurde nun gerufen. In der Zwischenzeit versuchte Frau y Sie durch Zusprechen und Körperkontakt zu beruhigen, jedoch kooperierten Sie nicht. Als der Sanitätsdienst eintraf und sich Ihnen näherte, schlugen Sie um sich und gefährdeten die Menschen in Ihrer Umgebung erheblich. Nur mit Mühe und Not konnten Sie überredet werden, sich ins Bezirkskrankenhaus bringen zu lassen.

Am 23. Januar 2018 "dissoziierten" Sie laut Ihrer eigener Aussage. Sie wurden im Psychologieunterricht von der Lehrkraft und Schulpsychologin Frau z aufgerufen, jedoch reagierten Sie nur sehr langsam und nicht adäquat. Frau z verteidigte sie in diesem Falle und behauptete, es sei normal im Falle eines Dissoziieren, dass man nicht mehr reagieren könne und wie neben der Spur sei. Sie sagten, Sie müssten den Unterricht kurz verlassen und begaben sich erneut auf die Damentoilette. Frau z sah nach Ihnen, da Sie den Unterricht nicht wieder aufsuchten. Sie fand Sie auf dem Boden sitzend, regungslos und nicht ansprechbar vor. Erst nach langem Zureden von Frau z kamen Sie wieder aus der Bewusstlosigkeit in das Bewusstsein. Dies nahm erhebliche Zeit von Frau z und Ihren Unterricht in Anspruch.

Da Sie bislang keine Bereitschaft zeigten, den Schulbesuch für längere Zeit zu unterbrechen, um sich zunächst, voll und ganz auf Ihre Gesundheit zu konzentrieren, forderte ich mit Ihrer Zustimmung ein fachärztliches Attest vom Bezirkskrankenhaus an, aus welchem hervorgehen sollte, dass keine Bedenken gegen Ihre weitere Beschulung bestehen und dass Sie den schulischen Belastungen und dem schulischen Alltag auch gewachsen seien.
Aus dem Schreiben des Bezirkskrankenhauses geht klar hervor, dass "die Ausstellung eines fachärztlichen Attests zur Schulfähigkeit nicht möglich" ist und Ihnen eine "stationär psychiatrische Behandlung dringend angeraten" wurde.

Ihr Verhalten am XYKolleg beansprucht einen erheblichen zeitlichen Einsatz von Mitgliedern der Schulgemeinschaft, u. a. von Frau y, Frau z.

Durch Ihr Verhalten stören Sie den Schulfrieden sowie die Aufrechterhaltung eines geordneten Unterrichtbetriebs erheblich; Ihr Verhalten kann in keiner Weise hingenommen werden.

Die Sitzung des Disziplinarausschusses findet statt am Donnerstag, 12. April 2018 um 13 Uhr im Raum OG34. Bis spätestens Mittwoch, 11. April 2018 um 13 Uhr können Sie sich zum Ergenis der Voruntersuchung äußern und mitteilen, ob Sie persönlich vor dem Ausschuss erscheinen und ob Sie eine Lehrkraft Ihres Vertrauens oder eine schulische Beratungskraft einschalten wollen (Art. 88 Abs. 3 BayEUG).

Mit freundlichen Grüßen
....



Um mich geschlagen habe ich, weil mich zwei männliche Sanitäter auf den Boden gedrückt haben und das für mich überhaupt nicht geht, da ich traumatisiert bin durch Vergewaltigungen. Und während einer Panikattacke ist da noch das Schlimmste was man machen kann.

Das Attest konnte nur nicht ausgestellt werden, weil das BKH mich nicht kennt.

Ich hab so Angst, dass die neue Schule mich tatsächlich nicht aufnimmt.

Sie wollen jetzt sämtliche Unterlagen von meiner therapeutischen WG und der Klinik, in der ich gerade bin...

MarlboroMan84
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von MarlboroMan84 »

Das hier ist doch wohl der Knackpunkt: "Da Sie bislang keine Bereitschaft zeigten, den Schulbesuch für längere Zeit zu unterbrechen, um sich zunächst, voll und ganz auf Ihre Gesundheit zu konzentrieren"


Ich empfinde das auch als Zumutung. Du hast psychische Erkrankungen, aber möchtest hier nicht dran arbeiten, also ist das eine erhebliche Belastung für deine Mitschüler und Lehrer.

kecks
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von kecks »

wie oben schon gesagt: wenn deine ärzte sagen, du seist schulfähig, dann lass das attestieren und geh wieder zur schule, ggf. mit entsprechenden hilfen. da müsstest du dich informieren, normalerweise kann in größeren reha-einrichtungen der sozialdienst helfen bei sowas,deine betreuer in der wg usw.

ansonsten war dieser diszi ein verfahren, um dich vor dir selbst zu schützen, dich mehr oder weniger zu zwingen, dich ernsthaft in behandlung zu begeben. das hast du ja wohl auch gemacht und willst jetzt wieder starten. du bist ja jetzt auf dem weg zurück, das läuft doch gut an. wenn es jetzt noch nicht klappt, dann eben später, wenn du dich noch weiter stabilisieren konntest in der geschützten umgebung, in der du gerade bist.

"zumutung" im post über mir ist aber in meinen augen eine völlig (!) deplatzierte wortwahl, kurz vor massiv beleidigend, in jedem fall verletzend und so gar nicht wertschätzend. du hast dir deine erkrankungen schließlich nicht ausgesucht und ein spaß ist das alles ganz sicher nicht für dich. dem malborocowboyman sei gewünscht, dass er selbst und seine lieben nie an einer solchen erkrankung leiden werden, und wenn sie es doch tun, dass sie dann nicht so verachtend behandelt werden.

viel erfolg!

Dreamdancer97
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Ich wollte damals die Schule noch nicht abbrechen, weil ich unbedingt erst das Abitur haben wollte.

Mein Psychiater hat mich schulfähig attestiert.

Die Schule wollte außerdem eine Schweigepflichtsentbindung von der Klinik und der TWG sowie Anzahl und Art der Therapiesitzungen, die ich mache. Dürfen die das überhaupt einfordern? Oder geht das zu weit?

Die Unterlagen habe ich alle abgegeben, aber die Schule ist sich immer noch unsicher, ob sie mich aufnimmt. :(

Löwenherz
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Löwenherz »

Abwarten oder mit der Schule klären oder anwaltliche Beratung/Unterstützung suchen (ggf.Beratungshilfeschein übers Amtsgericht beantragen). Die Hilfe die du suchst und brauchst findest du nur im realen Leben Dreamdancer97, nicht in diesem Forum. Such das Gespräch mit der Schule, frag offen, was sie von dir benötigen, um dir den Weg zum Abitur zu öffnen und achte gut auf deine persönlichen Grenzen in eventuell noch erfolgenden Gesprächen: Nicht alles musst du offenlegen, nicht alles solltest du dir selbst zuliebe offenlegen. Insofern schau, wen du dir als Unterstützung an die Seite holen kannst für erforderliche Gespräche (sozialpsychiatrischer Dienst vielleicht?).

Eine Schweigepflichtsentbindung einer Klinik scheint mir deutlich über das hinauszugehen, was eine Schule erwarten und verlangen darf. Andererseits hast du die Schulpflicht erfüllt, also muss auch keine Schule dich mehr aufnehmen. Insofern: Anwaltliche Beratung suchen!!! Normalerweise sollte ein fachärztliches Attest das sein, was eine Schule benötigt (ggf.Begutachtung durch einen Schulpsychologen.).

Dreamdancer97
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Ich hab der Schule alle Unterlagen eingereicht, die sie verlangt haben. Wie ich oben auch beschrieben haben.

Gestern hab ich dann per Post die Ablehnung bekommen.Die Schule nimmt mich nicht auf... Wegen psychischen Erkrankungen.....

Löwenherz
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Löwenherz »

Das tut mir sehr leid für dich Dreamdancer97. Nachdem du nicht mehr schulpflichtig bist, kannst du zwar nicht einfach auf einem Schulplatz bestehen, dennoch gibt es mit Sicherheit einen Weg für dich das Abitur nachzuholen, wenn das dein Ziel ist. Überleg dir nochmal in Ruhe, ob du dir eine Rechtsberatung in der Sache holst, auch um ggf.anders vorgehen zu können bei einer Neubewerbung bei einer anderen Schule (nicht alle Schulen ticken ja gleich). Prüf für dich selbst auch die Alternativmöglichkeiten: Wöfür benötigst du ein Abitur? Wäre eine Berufsausbildung eine Alternative und ggf. der zeitgleiche Erwerb des Ausbildungsabschlusses und des Fachabiturs (DualPlusSystem)? Auf dieser Seite findest du bezogen auf BW einige Inforamtionen dazu, um schon mal zu verstehen, worum es geht und ob das für dich eine Alternative sein könnte: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/arb ... chulreife/ Ergänzend könnte ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit sinnvoll sein.

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