Zeugnisnote Anfechtung

Was tue ich, wenn ....?
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dizzel
Beiträge: 6
Registriert: 02.06.2017, 9:15:09

Zeugnisnote Anfechtung

Beitrag von dizzel »

Grüßt euch,

habe folgenden Fall: Die Eltern einer Schülerin beschweren sich ca 2,5 Monate nach Erhalt des Abschlusszeugnisses, dass sie mit der Mathenote nicht einverstanden seien. Nun meine Frage: Ist in diesem Fall nicht bereits eine Frist abeglaufen? Also muss man darauf rechtlich überhaupt reagieren? Vielen Dank

PS: Bundesland - Hessen

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Zeugnisnote Anfechtung

Beitrag von chilipaprika »

In NRW beträgt die Widerspruchsfrist 6 Wochen, meinte unsere Schulleitung noch letzte Woche.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Zeugnisnote Anfechtung

Beitrag von MarlboroMan84 »

Gegen eine Note kann nur Beschwerde eingereicht werden. Gegen den Verwaltungsakt (z.B. Nichtversetzung) vier Wochen nach Bekanntgabe, sofern auf dem Zeugnis eine Belehrung drauf ist. Ist es auf allen.

Also ignorieren und fertig.

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