Nachschreibregelungen

Was tue ich, wenn ....?
Lenka
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Lenka »

Das ist eben die Frage.. kann man das bringen oder nicht ;)

chilipaprika
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von chilipaprika »

Du schreibst doch 3 Arbeiten in dem Halbjahr?
Falls du die 6 nicht setzst (warum auch immer): verschieb den Termin auf irgendwann später mit einer neuen Note.
Weil du vermutlich bald die nächste Arbeit im ANschluss hast. Dann kannst du einfach sagen, die 3. Klassenarbeitsnote ist dann Mitte Januar. Zwar eine neue Arbeit für dich, aber eine gute Erziehungsmassnahme. Das hatte ich letztes Jahr in der 6, weil eine Schülerin ständig an den Tagen krank mit Attest fehlte, wenn sie in der Woche nicht schon 2 Arbeiten hatte. Die Unterstufenkoordinatorin hatte mir den Tipp gegeben. Gut, am Ende stand die Schülerin auf 5 und 5minus, aber die letzte Arbeit (6"plus") hat sie trotzdem noch geschrieben.
und in 3 Wochen hast du auch mehr Stoff, du kannst dann neue Vokabeln dazu packen...

kecks
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von kecks »

ja gut, pädagogisches vorgehen ist für mich was anderes. ihr erwartet, dass das kind sich vorbereitet, während es krank ist bzw. die vorbereitung von vor der krankheit igrendwie magisch noch im hirn ist nach der krankheit. als schüler würde ich das als "will mir eins auswischen" wahrnehmen, und auch als kollege zumindest mal andeuten, dass es auch humanere prüfungspraktiken gibt.

die geschichte mit dem "ich finde das schülerverhalten unverschämt" ist *ganz* was anderes. das solltest du auf keinen fall mit der notengabe/leistungsbewertung vermischen, auch nicht emotional bei dir. versuch doch mal, deinen (u.u. berechtigten) ärger über das verhalten von der prüfungsgeschichte zu trennen und auch getrennt anzugehen. ich würde eine sanktion für das unverschämte verhalten setzen, so es denn wirklich unverschämt war (ich war nicht dabei, für mich wären ton und auftreten und vorgeschichte entscheidend...), aber auf gar keinen fall aus dem ärger heraus eine sechs vergeben. noten sind keine disziplinierungsinstrumente.

reflektiere den fall mit kollegen,die dir auch widersprechen würden, und vor allem mit deinem/r chef/in.

chilipaprika
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von chilipaprika »

Wir können doch davon ausgehen, dass Lenka hier nicht von einem langzeitkranken Kind spricht, sondern höchst wahrscheinlich von einem "am Montag geht es mir super, am Dienstag bin ich krank - ups, da hätte ich doch Französisch geschrieben - am Mittwoch bin ich wieder da und echauffiere mich, dass ich am Donnerstag nachschreiben muss"-Kind.
Zumindest handle ich bei _solchen_ Kindern so.
Ein Kind, das Unterricht verpasst hat, kriegt keine Klassenarbeit über den Stoff, den er verpasst hat, ohne dass ich die Möglichkeit hatte, zu gucken, ob alles ankommen konnte...

Lenka
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von Lenka »

Er hat keine einzige Stunde Unterricht vor der Arbeit verpasst und war jetzt lediglich Montag und Dienstag krank. Ich hätte ihn auch direkt am Donnerstag rausziehen können, habe aber extra noch auf den Freitag geschoben, damit er eben nicht direkt spontan ran muss. Damit, dass er zeitnah nachschrieben muss, muss er doch rechnen?!

Selbstverständlich vermische ich nicht Leistungsbewertung mit Verhaltensebene. Aber er hat ja nunmal eine am Tag zuvor angekündigte Leistungskontrolle verweigert und damit die Leistung halt einfach nicht erbracht.. das betrifft für mich dann jetzt halt primär rein die Leistungsbene..

Die Idee, ihn statt dessen eine 3. Arbeit zu einem Sondertermin am Ende des Halbjahres schreiben zu lassen, finde ich aber gut. Danke dafür! Das wäre ein Kompromiss, der ihm zumindest den Vorteil nimmt, dass er für eine zeitnahe Nachschreibklassenarbeit jetzt noch viel länger als alle anderen lernen könnte. Finde ich sehr gut!!

MarlboroMan84
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von MarlboroMan84 »

kecks hat geschrieben:schlart? ansonsten solltest du deinen mentor, dann deine kollegen bzw. deine fachschaftsleitung (wenn ihr sowas habt, der lehrer, der dieses fach an der schule betreut) und ggf. die schulleitung befragen, bevor du irgendwas tust.

ich persönlich finde es nicht in ordnung, das kind von heute auf morgen ohne vorankündigung zur nachschrift zu verpflichten.
Das Kind muss jederzeit damit rechnen, dass es die Arbeit nachschreibt, es weiß ja, dass es eine versäumt hat. Keine Zeit zum Lernen ist in so einem Fall auch quatsch, er hatte ja die Zeit vor der fehlenden Arbeit zum Lernen.



Ich würde dir Arbeit auch direkt auf 6 setzen. Fertig.

rossi87
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Re: Nachschreibregelungen

Beitrag von rossi87 »

Ich schließe mich an. Natürlich gibt es da keine allgemeingültige Regelung, aber wenn, wie hier ja geschildert, keine Unterrichtsstunde verpasst wurde, das Kind dann lediglich 2 Tage nicht in der Schule war und der nächstmögliche Termin auch erst Wochen später gewesen wäre, würde ich vermutlich auch die 6 setzen.
Es gibt dann immer noch die Möglichkeit, am Ende des Schuljahres sich die Entwicklung der schriftlichen Note anzugucken und die Gewichtung der "6" ggf. abzumildern.

"Damit, dass er zeitnah nachschrieben muss, muss er doch rechnen?!"

Absolut. Das ist für mich auch der Hauptgrund für die Ansetzung am Freitag. Gut ist natürlich, wenn man diese Regelung am Schuljahresanfang bekanntgibt und im Klassenbuch vermerkt.

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