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Was tue ich, wenn ....?
Litenmus
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Beitrag von Litenmus »

Ich bin nun seit 3 Jahren verbeamtet (5Jahre im Dienst + Ref) und bisher gab es nie Probleme.
Nur heute gab es einen Zwischenfall, der mich sehr belastet.
In der Lehrerkonferenz wurde beschlossen, dass keine Toilettengänge während des Unterrichts stattfinden - dafür dienen die Pausen. Dies wurde auch als Schulordnung an die Eltern rausgegeben und die Eltern haben dies schriftlich unterzeichnet.
Immer wieder fragen die Schüler nach, ob sie auf Toilette dürfen. Bisher ließ sich das gut abschätzen oder es lag eine schriftliche Erklärung der Eltern vor (Blasenentzündung usw).
Heute fragte mich ein Schüler (6.Klasse), ob er 15 Min vor Pausenbeginn auf die Toilette dürfe. Ich sagte nur: Die 15 Min hältst du sicher noch durch. Es folgte dann keine weitere Reaktion wie "ich muss aber" "es ist aber drigend" usw. Kurz vor Gong pinkelte der Schüler in seine Hose. Ich ging daraufhin zum Rektor (genau dann kam der Gong). Wir haben aus Fundsachen, die gespendet werden sollten eine Hose rausgesucht und die Eltern angerufen. Leider war erstmal keiner erreichbar. Der Schüler blieb beim Rektor. Da ich zu einer Fortbildung musste, fuhr ich los. Als ich danach mit dem Rektor telefonierte, warnte er mich vor. Die Mutter hätte einen riesigen Aufstand gemacht und gedroht mich anzuzeigen. Es konnte nicht mal ein Gespräch geführt werden, da sie so aufgebracht war. Ich rief sie daraufhin an. Es folgten Beschimpfungen, Unterstellungen usw. am Ende legte sie auf. Ich weiß nun gar nicht, wie es weiter gehen soll. Was erwartet mich?
Der Rektor ist auf meiner Seite, warnte mich aber vor, dass diese Eltern schon in der 5.Klasse Stunk gemacht haben bei meiner Vorgängerin. Kann ich eine Anzeige bekommen? Meinen Job verlieren? Der Schüler erzählt ziemliche Lügen. Ich hätte behauptet, wenn er auf Toilette geht, müsse er die Schulordnung 10 mal abschreiben und deshalb hat er sich nicht getraut nochmal zu fragen. Zudem hätte er eh Angst vor mir. Merkwürdig, da die Eltern ja beim letzten Elternabend meine Arbeit so gelobt hatten und eher gegen die Fachlehrer gemotzt haben, die viel zu streng seien. Zudem malte mir der Schüler oft Bilder und nannte mich seine "Lieblingslehrerin". Deshalb war ich so geschockt, als ich die Aussage hörte, er "hätte so viel Angst vor mir und würde nur mit Bauchkrämpfen in meinen Unterricht gehen". Das war übrigens noch eine harmlose Behauptung.
Was nun? Die Sache macht mich ziemlich fertig. Dazu kommen noch private Probleme (eine nahe Freundin ist bei einem Autounfall letztes Jahr verunglückt.) Die Arbeit sollte mich eigentlich ablenken, nun bin ich aber wirklich total am Ende.
Ich hoffe, ihr könnt mir bisschen die Angst nehmen.

*Sissy*
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Re: Anzeige?

Beitrag von *Sissy* »

Ich würde mir da eher weniger Sorgen machen. Du hast eine Anweisung der Schulleitung befolgt, daraufhin hat sich der S eingepinkelt und das ist ihm peinlich. Also wälzt er die Schuld auf Dich ab. Hier sind Eltern, die anscheinend zu Hause über alle Lehrer was zu meckern haben. Das kriegt der Sprössling natürlich mit und haut in die selbe Kerbe. Niemals nie liegt die Schuld bei Dir. Wenn es so dringend ist, kann der S sicher auch nochmal ein zweites Mal fragen und die Dringlichkeit erwähnen. Zudem hast Du ihn nicht davon abgehalten, sondern ihn nur darauf hingewiesen, dass es nur noch 15 Min sind. Das hat nichts mit Festhalten / abhalten etc zu tun. Das ganze wurde in der Konferenz beschlossen. Also: Du hast alles richtig gemacht! Jetzt ist es nur wichtig, dass SL zu Dir steht.
Viel Erfolg und berichte mal, wie es weiter geht.

Litenmus
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Re: Anzeige?

Beitrag von Litenmus »

Danke!
Ich werde auf jeden Fall berichten.

Valerianus
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Re: Anzeige?

Beitrag von Valerianus »

Die für mich interessanteste Frage ist: Wie kann euer Schulleiter so eine schwachsinnige und glasklar rechtswidrige Regelung in der Schulordnung durchgehen lassen?

Die für dich interessante Frage: Natürlich können die Eltern dich anzeigen, was darauf wird hängt im Wesentlichen davon ab, wie glaubwürdig die Eltern machen können, dass das Kind den Klassenraum tatsächlich nicht verlassen durfte. Wenn es genauso abgelaufen ist wie du es beschreibst, dann wird exakt gar nichts passieren, da ist ja nicht einmal eine Anordnung drin.

Wenn du einen guten Draht zu eurem Klassenpflegschaftsvorsitz hast, bitte den doch mal ob er nicht 2-3 Eltern bitten kann, dass ihre Kinder zuhause (ohne Rücksprache mit anderen Kindern) aufschreiben was passiert ist. Alternativ den SV-Lehrer. Mach es nicht selbst, da dreht dir noch einer ein "Kinder unter Druck setzen" draus...
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Stark
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Re: Anzeige?

Beitrag von Stark »

*Sissy* hat geschrieben:Ich würde mir da eher weniger Sorgen machen. Du hast eine Anweisung der Schulleitung befolgt, daraufhin hat sich der S eingepinkelt und das ist ihm peinlich. [...] Das hat nichts mit Festhalten / abhalten etc zu tun. Das ganze wurde in der Konferenz beschlossen. Also: Du hast alles richtig gemacht! Jetzt ist es nur wichtig, dass SL zu Dir steht.
Viel Erfolg und berichte mal, wie es weiter geht.
Ganz so einfach ist das leider nicht. Als Beamter bist du verpflichtet, bei Dienstanweisungen, die gegen geltenden Recht verstoßen, zu remonstrieren. Zunächst beim direkten Vorgesetzten, dann eine Stufe darüber. Nur wenn danach immer noch an der Anweisung festgehalten wird, bist du nicht mehr für die Folgen verantwortlich.
Es gilt nun also zu prüfen, ob der Beschluss der GeKo evtl. gegen geltendes Recht verstößt. Wenn er das nicht tut, bist du aus dem Schneider. Wenn er das tut, hast du zumindest deine Dienstpflicht (Remonstration) vernachlässigt.
Trotzdem musst du dir keine großen Sorgen machen. Das ganze dürfte allerdings kaum dazu führen, dass du ernsthafte Probleme bekommst. Du hast im Dienst als Beamtin gehandelt, deshalb ist erstmal der Dienstherr in der Fürsorgepflicht. Wenn es also zu Schadensersatzforderungen etc. kommen sollte, zahlt das Bundesland. In Regress kannst du nur bei grober Fahrlässigkeit genommen werden, was bei einem Beschluss der GeKo definitiv nicht vorliegt. Aus dem gleichen Grund kann ich mir auch keine ernsthaften dienstlichen Konsequenzen vorstellen - evtl. ein Akteneintrag bzw. eine Missbilligung oder so, aber sowas wird in der Regel (- auf Antrag!) nach zwei Jahren gelöscht. Allerdings wird das natürlich ziemlich aufwendig, wenn es wirklich zu einer Anzeige kommt. Also eher ein Nervfaktor als eine echte Gefahr für deine Zukunft.
Lass dich beraten. Ruf bei der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft an. Und mach keine Aussagen zum Sachverhalt, bevor du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast.
Viel Erfolg!

Hubselzwerg
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Re: Anzeige?

Beitrag von Hubselzwerg »

Also, wenn meine Kinder sich als 6. Klässler eingepinkelt hätten, hätte ich sofort Termine bei diversen Ärzten gemacht.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

Schantalle
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Re: Anzeige?

Beitrag von Schantalle »

Guten Abend Hubselzwerg,

überschreitet man damit nicht massiv seine Kompetenzen? Man mag zwar im Unterricht eine Fürsorgepflicht haben, aber derarzt grundsätzliche Auffälligkeiten wie Einpinkeln abzuklären, obliegt doch eher den Eltern bzw gesetzlichen Betreuern, oder?

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