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Re: Anzeige?
Wenns dich beruhigt: eure Rechtsstelle hat alles schon mal gesehen. Wenn du nicht betrunken mit Schülern Auto fährst, gibts kaum etwas, weswegen du deines Amtes enthoben werden wirst.
Re: Anzeige?
Das Kind hat sich eingepinkelt weil es nicht aufs Klo durfte. Ich hoffe, es ist jedem hier bewusst, das ein Kind das nicht so ohne Weiteres macht. Das Kind deswegen als "Aggrokind" zu bezeichnen find ich nen starkes Stück.krabappel hat geschrieben:und ihrem Aggrokind
Das Verweigern der Notdurft widerspricht dem Grundgesetz, wenn die Anordnung vom SL kommt, kommts jetzt drauf an wie der SL hinter dir steht. So oder so würde ich da aber als Kollegium nochmal drauf ansprechen und eine andere Lösung suchen, denn die derzeitige spricht gegen geltenes Menschenrecht und unser Grundgesetz.
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Ich denke, es ist jedem hier bewusst, dass die Familie ein ernstes Problem hat. Ein Zwölfjähriger macht in die Hose, die Mutter beschimpft die TE aufs Übelste, das Kind erzählt irrsinnige Geschichten und bringt die Lehrerin in Teufels Küche.Kapartia hat geschrieben:Das Kind hat sich eingepinkelt weil es nicht aufs Klo durfte. Ich hoffe, es ist jedem hier bewusst, das ein Kind das nicht so ohne Weiteres macht. Das Kind deswegen als "Aggrokind" zu bezeichnen find ich nen starkes Stückkrabappel hat geschrieben:und ihrem Aggrokind
Dass irgendeine Konferenz sowas beschließt, geht indessen natürlich auch nicht.
@TE, wie ist es denn weitergegangen?
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Es kam nichts mehr. Im Gegenteil. Ich habe später ein Projekt "gesundes Frühstück" gemacht und bekam sogar von den Eltern einen Anruf, ob sie mich unterstützen dürfen, da Verwandte einen Bio-Laden haben. Dazu gab es sogar ein kleines Körbchen mit Produktproben (Weleda usw) für mich. Auch ein späteres Elterngespräch zum Notenstand verlief gut...
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Aus "Die 15 Minuten hältst Du sicher noch durch" ein "Verweigern der Notdurft" zu basteln, dürfte schwierig werden.
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Rein rechtlich gesehen leider nicht, denn:rossi87 hat geschrieben:Aus "Die 15 Minuten hältst Du sicher noch durch" ein "Verweigern der Notdurft" zu basteln, dürfte schwierig werden.
Nach Artikel 3 EMRK (Europäische Menschrechtskonvention) und Artikel 1 sowie 2 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Notdurft zu verrichten.
Wenn du da nen guten Anwalt und Eltern hast, kannst du z.B. wegen folgender Tatbestände angeziegt werden:
Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
Schon alleine aufgrund möglicher psychischer Folgeschäden, die durch das Einmachen entstehen können (Mobbing, Panik etc etc etc).
Man sollte daher immer drauf achten, dass man sich da nicht mit Leuten anlegt, die sich in dem Bereich auskennen. Solange kein Kläger da ist, kann das durchaus ohne Probleme ablaufen, wenn du aber wie geschrieben jemanden hast, der es drauf anlegt, hast du ein Problem wenn die Schulleitung nicht hinter dir steht.