Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Was tue ich, wenn ....?
kecks
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von kecks »

in bayern: 0 punkte für die referate, außer es lag eine entschuldigung vor (anruf der eltern bei minderjährigen schülern, sonst auch der schüler selber am morgen des besagten freitags; wenn sie mitten im schultag entschwunden sind, befreiung durch den schulleiter, sonst ebenfalls note 6). bei uns speziell müsste bei angekündigtem leistungsnachweis, z.b. also auch bei einem referat, zudem ein ärztliches attest vom tag des fehlens (nicht rückwirkend) vorgelegt werden. sonst ebenfalls 0 punkte.

bei unentschuldigtem fehlen direkt verweis über die schulleitung.

wobei sowas hier so gut wie nicht vorkommt... die paar, die das doch versuchen, haben sehr schnell attestpflicht für jedes fehlen, teils beim amtsarzt (!). und die es gar nicht verstehen sind eben irgendwann ex-schüler der schule.

wir kämpfen eher mit unpünktlichkeit. auch hier hilft letztlich nur konsequentes durchziehen der regeln, die die oberstufenkoordination vorgibt (bei uns: nach dem gong kein zutritt zu den klassenzimmern, sondern warten bis zur ersten zwischenpause vor dem sekretariat, wo die verspätung registriert wird. stoff ist selbstständig nachzulernen und kann abgeprüft werden (wir fragen fast alle in jeder stunde einen oder zwei schüler aus, schreiben zudem unangekündigte exen). bei häufung der verspätungen benachrichtung der eltern durch die schulleitung, weiters vorgehen wie bei schwänzen.

die schüler wissen nach wenigen wochen, wie welcher kursleiter agiert oder eben nicht. du musst das nur einmal durchziehen, danach geben sich die probleme in woche zwei bis drei jedes jahr von selbst. aber den ruf muss man sich halt erarbeiten ("ist sehr entspannt dort, aber zuspätkommen mag sie gar nicht.").

MarlboroMan84
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von MarlboroMan84 »

colorrunner hat geschrieben:Soll ich ein neues Bewertungssystem einführen: Für jede Stunde gibt es eine Note, wer zu spät kommt, hat auf jeden Fall schon mal nur eine 4, wer mittelmäßig mitarbeitet ne 3, etc.?

Das darfst du gar nicht. Meinst du diese Frage ernst?


Sofort zur Oberstufenleitung. Fehlen vor den Ferien ist zumindest bei uns Attestpflicht. Ich würde hier auch die Noten entsprechend der Leistung verteilen. Es steht ja zu erwarten, dass die Klausur in die Hose geht. Und wenn dann die Hälfte des Kurses eine 5 auf dem Zeugnis hat.



Und wer zu spät kommt, bleibt draußen vor der Tür (das geht in der GOS). Wer dann abhaut, widersetzt sich deinen Anweisungen => Ordnungsmaßnahme


Meiner Meinung nach müsstest du hier mal etwas "Zucht und Ordnung" reinbringen. Ich vermute, dass du hier einfach etwas zu nachlässig bist (nicht böse gemeint) und Schüler merken das auch sofort.

Valerianus
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von Valerianus »

Ich persönlich sammle die Fehlminuten fürs Zuspätkommen und runde ab 25' auf eine unentschuldigte Fehlstunde auf (inkl. Note 6 deswegen) eine Kollegin lässt Schüler ab dem 2. Zuspätkommen im Schuljahr für die Stunde nicht mehr rein (inkl. Note 6 deswegen), beides in Absprache mit der Schulleitung und selbstverständlich den Schülern vorher bekanntgegegeben.

Brauchen Schüler bei euch kein Attest, wenn sie am Tag vor oder nach den Ferien fehlen? Falls ja: Die Entschuldigungen ohne ein solches Attest nicht annehmen.
Sind dir einzelne Schüler besonders negativ durch häufiges Fehlen in Randstunden und Anwesenheit zuvor aufgefallen? Attestpflicht über die Jahrgangsstufenleitung durchsetzen lassen.
Nicht gemachte Hausaufgaben? 0 Punkte

Du musst den Schülern jetzt vielleicht ein paar Wochen in den Hintern treten (besser ist immer von Anfang an die "Folterinstrumente" auf den Tisch legen, dann setzt man sie im Normalfall gar nicht ein), aber dann sollte sich das normalisiert haben. Aber: Hol dir Rückendeckung von Jahrgangsstufen- und Schulleitung...
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krabappel
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von krabappel »

Wie geht das mit der Attestpflicht? In der entsprechenden Verordnung steht bei uns: "Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen." Ich verstehe das so, dass der Schüler einmal zum Amtsarzt latschen muss. Kann der Schulleiter eine Attestpflicht für den nächsten gefehlten Tag verhängen, wenn das Kind das 30. Mal unentschuldigt fehlt?

Drops
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von Drops »

Bei uns bedeutet Attestpflicht, dass der Oberstufenschüler bei jedem Fehlen zum Arzt gehen und uns eine Bescheinigung vorlegen muss. Vorher muss er sich im Sekretariat telefonisch abmelden.

Valerianus
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von Valerianus »

§43 SchulG NRW, Absatz 2: "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."

Bei uns ist Amtsarzt noch eine Stufe darüber, dafür kannst du die Attestpflicht bei begründeten Zweifeln auch auf unbestimmte Zeit einsetzen.
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krabappel
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Re: Der (fast) komplette Kurs hat geschwänzt

Beitrag von krabappel »

Drops hat geschrieben:Bei uns bedeutet Attestpflicht, dass der Oberstufenschüler bei jedem Fehlen zum Arzt gehen und uns eine Bescheinigung vorlegen muss. Vorher muss er sich im Sekretariat telefonisch abmelden.
Wir haben einige Dauerschwänzerkandidaten, allerdings jünger. Eltern stehen morgens oft selber nicht auf und schreiben selten Entschuldigungen... weiß nicht, ob Attestpflicht bei Absentismus überhaupt was brächte.
Auf welcher Grundlage gibts bei euch diese Regelung ?

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