Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Was tue ich, wenn ....?
krabappel
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Beitrag von krabappel »

Plattypus hat geschrieben: Wie soll ich damit umgehen, wenn der Schüler morgen oder übermorgen in meinem Unterricht auftaucht? Auf das Hausverbot verweisen und ihn nach Hause oder zur Schulleitung schicken?
Ja.
Was sagt denn die SL dazu? Sie muss das Hausverbot/ den Ausschluss aussprechen. Klar, dass der Kollege ihn des Raumes verweist, noch klarer (hoffentlich), dass der SL das nun zügig offiziell macht, da würde ich nicht warten, bis der Typ bei mir in der Tür steht. Wenn ers doch tut: freundlich darauf hinweisen, dass Kollege XY bereits Ausschluss beantragt hat und zur SL schicken. Wenn er sich weigert, Mitschüler den Schulleiter holen lassen oder die Klasse mitnehmen. Auch wenn es natürlich nicht um Leben und Tod geht, sobald der Schüler anwesend ist, sondern weils ums Prinzip geht, was an eurer Schule geduldet wird und was nicht.

Wenn er tatsächlich nicht nur mit dem Ding rumgefuchtelt, sondern "durch die Gegend genagelt" hat, würde ich als Chef ihn komplett der Schule verweisen- wer mit 23 seine Aggressionen so wenig unter Kontrolle hat, sollte besser mit Wolle arbeiten.

Plattypus
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Beitrag von Plattypus »

JimJupiter hat geschrieben:Über die Strafanzeige solltest Du mit der Leitungsgruppe sprechen, bzw den Fall dort vortragen und die Leitung die lästigen formalen Schritte erledigen lassen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass hier keine Strafanzeige erstattet würde. Allerdings handelt es sich -man mag es kaum glauben- nicht um ein Offizialdelikt.
Moin,
wie Du richtig erkannt hast, ist der Vorfall nicht in meinem Unterricht geschehen. Was die Strafanzeige (bzw. den Strafantrag) angeht, bin ich bei solch extremen Verfehlungen allerdings nicht Deiner Meinung. Ich würde generell selber einen Strafantrag stellen und dies dann nur noch der Leitungsgruppe mitteilen.

Nachdem ich als Referendar miterleben durfte, wie sich ein Halbstarker dermaßen über eine schlechte Note in einer Klausur aufregte, daß er der Kollegin mit den Worten: "Ich weiß, wo dein Sohn (der Knirps war 6 Jahre alt) zur Schule geht" produziert hat, bin ich Verfechter der Null-Tolleranz-Strategie.
Sie hat damals den Schüler angezeigt, dieser wurde entsprechend erkennungsdienstlich behandelt und von der Polizei mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß er der Hauptverdächtige wäre, sollte dem Knirps auch nur irgendetwas passieren, gleich garniert mit der Ansage "Untersuchungshaft".
Ergebnis der Geschichte: Sie mußte sich vor der Schulleitung rechtfertigen, daß sie den Schüler angezeigt und so dem Fall quasi dem Einwirken der Schulleitung entzogen hätte. :roll:

krabappel
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Beitrag von krabappel »

Das sind doch zwei verschiedene Dinge- derjenige, der bedroht wird, kann Strafanzeige erstatten (die Lehrerin als Mutter des 6-Jährigen, der Mitschüler, der sich einem Werkzeug ggü. sieht...), und die Schulleitung muss das Hausrecht durchsetzen und die Ordnungsmaßnahmen, die das Schulgesetz hergibt.

Plattypus
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Beitrag von Plattypus »

krabappel hat geschrieben:derjenige, der bedroht wird, kann Strafanzeige erstatten.
FALSCH!

Strafanzeigen kann jeder Zeuge erstatten. Bei Offizialdelikten müssen die Behörden dann auch tätig werden und ermitteln, auch wenn es dem Opfer (z.B. aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen) nicht paßt. Offizialdelikte sind z.B. Mord und Totschlag. Das da der Geschädigte keine Anzeige mehr erstatten kann, dürfte klar sein.
Daneben gibt es noch "normale" Delikte. Damit die Staatsanwaltschaft dort ermittelt, muß ein Strafantrag gestellt werden. Diesen Strafantrag (und eben keine Strafanzeige) muß das Opfer stellen.

Das das Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen vorsieht, ist mir klar. Nur habe ich bei diesen extremen Taten das Gefühl, daß das Schulgesetz mit den dort aufgelisteten Ordnungsmaßnahmen die Delinquenten gar nicht mehr erreicht und diese das Gesetz und die Opfer eher noch auslachen. Und ja, ich hatte schon Mörder in meiner Klasse sitzen, nicht Totschlag sondern wirklich Mord. Da wird mir dann schon etwas anders.

nrw31
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Re: Versuchte Körperverletzung unter Mitschülern

Beitrag von nrw31 »

Plattypus hat geschrieben:Und ja, ich hatte schon Mörder in meiner Klasse sitzen, nicht Totschlag sondern wirklich Mord. Da wird mir dann schon etwas anders.
Auch der vorliegende Fall ist doch womöglich gar nicht so weit davon entfernt: Es wird zwar von versuchter Körperverletzung gesprochen, aber ein Angriff mit einem Druckluftnagler, auch wenn er wie hier fehl schlägt, könnte grundsätzlich durchaus mit Tötungsabsicht ausgeführt werden. Das müsst man prüfen, ob das hier in Frage kommen könnte...

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