Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Was tue ich, wenn ....?
RhYm0n
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Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von RhYm0n »

Hallo ihr Lieben,

falls das Thema hier falsch ist, bitte verschieben. Ich habe folgendes Problem:
Eine meiner Schülerinnen lebt mit ihrer Mutter und dem neuen Mann zusammen. Der hat einen Sohn in die Beziehung mitgebracht und beide sind im gleichen Jahrgang. Beide Kinder können sich absolut nicht leiden und der Junge macht sie immer fertig und beleidigt sie. Nun hat sie mit gestern geschrieben, dass das jetzt in den Ferien wieder schlimmer wird und das er ihr wohl auch gesagt hat, sie komme ins Heim.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass der Junge die Klappe halten soll und das es nicht gerade von Intelligenz zeugt, wenn man sich über die Schwächen/Probleme von anderen lustig macht.
Nun hat ihr Stiefvater das gelesen und will mich anzeigen, weil er der Meinung ist, ich hätte seinen Sohn beleidigt.
Glaubt ihr, dass das durchgeht? Was könnte mich im schlimmsten Fall erwarten? Sollte ich mir vllt. Bei der GEW Hilfe holen?

Das Ganze beschäftigt mich doch sehr wie ihr merkt...

qchn
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von qchn »

puuh, bin ich froh, dass ich mir mit meinen SuS nicht "schreibe".

keine Ahnung, ob sowas unter das Briefgeheimnis fällt oder zu bagatellig ist, aber wieauchimmer empfehle ich, nix mehr dazu sagen, zur Beruhigung eine Erstberatung bei nem Anwalt in Anspruch zu nehmen und dann abzuwarten.

und nochmal: außere Dich zu niemandem aus der Familie dazu, schon garnicht schriftlich.

dreistein
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von dreistein »

Wenn du diese beiden Aussagen genauso formuliert hast, wie du es hier geschrieben hast, handelt es sich wohl nicht um Beleidigungen. Wenn du über jemanden sagst, er möge "die Klappe halten", ist das ja nicht einmal eine Aufforderung an die betreffende Person; auch als direkte Aufforderung ist es höchstens salopp formuliert. (Als Lehrer bist du gegenüber deinen Schülern weisungsbefugt und könntest sie z. B. anweisen, den Mund zu halten.) Auch Aussagen darüber, was von Intelligenz zeugt oder nicht, sind pauschal und nicht auf eine spezielle Person bezogen. Wegen einer Anzeige würde ich mir keine Sorgen machen: Ich halte das für eine leere Drohung des Vaters. Sollte er sich wirklich die Mühe machen, bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten, wird man ihm wahrscheinlich bereits dort zu verstehen geben, dass keine Beleidigung vorliegt.

Ungünstig ist sicherlich, dass du einer Schülerin "schreibst" – in Niedersachsen darfst du das z. B. nicht per E-Mail tun. Ob es klug ist, Kontakte zu Schülern per Mail, SMS oder über soziale Netzwerke zu unterhalten, beantwortet sich anhand dieses Vorfalls von selbst: Lass' die Finger davon. Lange Zeit mag es gutgehen, aber irgendwann unterläuft dir eine ungeschickte oder zweideutige Formulierung, die man gegen dich auslegen kann. Wenn der Vater dir hier übel will und sich im Beamtenrecht auskennt, hätte er vielleicht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg, aber sicher nicht strafrechtlich.

Illi-Noize
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von Illi-Noize »

Nur mal am Rande: NIEMALS irgendwo und in irgendeiner Art etwas schreiben oder sagen, das wie ein Boomerang zurückkommen kann. Äußere Dich niemals (negativ) über dritte Personen.

Rein rechtlich kann ich Dir leider nicht weiterhelfen ... ich würde einfach erstmal abwarten. Und evtl. die Schülerin unter vier Augen darauf ansprechen, warum eine an sie gerichtete Mail von einem Dritten gelesen worden ist.

RhYm0n
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von RhYm0n »

Das mit dem Schreiben ist so eine Sache. In der heutigen Zeit haben die ja alle Whatsapp... Und als Klassenlehrer gibt man seine Handynummer nun ja auch mal raus. Und wenn einen dann eine Schülerin aus der eigenen Klasse anschreibt, dann ignoriert man das ja nicht, sonder versucht zu helfen. Aber ich verstehe schon was ihr meint. Ich werde in Zukunft mehr drauf achten.

Ich habe mich jetzt erstmal an die GEW gewandt und denen das Problem geschildert. Erste Aussage war auch, dass es ja eigentlich keine Beleidigungen waren und somit auch keine Anzeige zustande kommt. Aber sie wollen sich mal genauer einarbeiten und melden sich dann bei mir.

Das mit dem Lesen hat sie mir gleich erzählt. Sie hat zur Zeit keine Simkarte und kann nur über das häusliche W-Lan Whatsapp Nachrichten versenden. Der Stiefvater liest jeden Abend die Fritzbox aus und liest/kontrolliert mit wem sie geschrieben hat und was geschrieben wurde. Das halte ich für höchst fragwürdig.

KörperKlaus
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von KörperKlaus »

Ich bin auch Klassenlehrer, gebe aber weder eine private Festnetznummer, noch meine Mobilnummer raus. Alle Eltern haben meine Emailadresse, damit können SIe mich in dringenden Angelegenheiten erreichen, alles andere läuft nur über das Sekretariat.... Ich bin nur der Klassenlehrer, nicht Mutti oder Vati. Swoeit käme es noch...

rossi87
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Re: Anzeige von Vater wegen "Beleidigung"

Beitrag von rossi87 »

Möglichkeit für Klassenfahrten etc.: zweite SIM-Karte. Viele Handys unterstützen auch Dual-SIM. Die Hauptnummer würde ich ebenfalls ums Verrecken nicht rausgeben.

Zur Drohung des Vaters hat dreistein alles gesagt, vollkommen haltlos und de jure definitiv keine Beleidigung.

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