Kann gelöscht werden
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Editiert, da ich nicht weiß wie man den ganzen Thread löscht. Die Sache ist erledigt, ich möchte nicht dass sie auf ewig hier nachzulesen ist.
Zuletzt geändert von Beastie am 15.02.2016, 23:58:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
Bist Du in einer Gewerkschaft? Die haben Rechtsbeistand.
Geh in jedem Fall zum ÖPR und zum Schulleiter.
Geh in jedem Fall zum ÖPR und zum Schulleiter.
שָׁלוֹם
Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
Beastie hat geschrieben:dass mich eine Mutter eines 4t-Klässlers wegen Körperverletzung angezeigt hat
Herrlich.Beastie hat geschrieben:Meine Hand an seiner Schulter, er versuchte rückwärts unter meinem Arm durchzuschlüpfen, dabei habe ich ihn mit dem Arm am Nacken berührt.
Wenn du weiterhin über den Fortgang des Verfahrens hier berichtest, werden wir sehen, dass sich unglaublich viele Menschen mit dem Vorfall beschäftigen werden, dass sehr viel geredet und geschrieben wird und dass am Ende nichts, aber auch gar nichts dabei herauskommen wird.
Wichtig ist jetzt, dass du über den Vorfall mit niemandem mehr sprichst. Außer natürlich mit deinem Vorgesetzten unter vier Augen. Auf gar keinen Fall solltest du bei irgendwem eine Stellungnahme zu der Sache abgeben, wenn du nicht ausdrücklich dazu verpflichtet bist. Das gilt insbesondere für Ladungen durch die Polizei, wenn es denn dazu überhaupt kommt. Für dich geht es jetzt nicht mehr um den Sachverhalt sondern um das, was dir konkret von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Gegenwärtig brauchst du auch keinen teuren Anwalt. Den kannst du zur Akteneinsicht immer noch einschalten, wenn du ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommst. Wichtig ist jetzt: NICHT QUATSCHEN! So kannst du die Sache locker aussitzen.
Aber doch wohl nicht während der Schulzeit ohne Anwesenheit der Eltern?!Beastie hat geschrieben:Der Fall liegt jetzt bei der Polizei, die befragen jetzt die Klassenkameraden.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
Ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland du bist, aber in meiner Bezirksregierung wurde vor ein paar Jahren eine interessante Broschüre rausgegeben. die ist eigentlich für die Förderschulen gedacht, wurde aber auch den Grundschulen zur Verfügung gestellt.
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... chuere.pdf
Vielleicht gibt dir die wieder etwas mehr Selbstsicherheit.
Ansonsten schließe ich mich den Tipps der Vorredner an (und habe genau wegen solcher Eltern einer Gewerkschaft angeschlossen).
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... chuere.pdf
Vielleicht gibt dir die wieder etwas mehr Selbstsicherheit.
Ansonsten schließe ich mich den Tipps der Vorredner an (und habe genau wegen solcher Eltern einer Gewerkschaft angeschlossen).
Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
editiert
Zuletzt geändert von Beastie am 15.02.2016, 23:55:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
Ich kenne das von meiner Mutter, die Hauptschullehrerin war. Solche Verfahren werden in der Regel wegen Nichtigkeit eingestellt.
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Re: Ich (Lehrerin) wurde wg Körperverletzung angezeigt
Ich halte es auch für Kokolores eine Anzeige wegen Körperverletzung zu machen, wenn man jemand am Nacken berührt. Keine Sorge. Ich nehme an, dass gar kein Straftatsbestand vorliegt, also wird es eingestellt.
שָׁלוֹם