Ausschluss von Klassenfahrten

Was tue ich, wenn ....?
Manirca
Beiträge: 44
Registriert: 05.08.2011, 15:47:22

Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Manirca »

Anweisungen an die Eltern oder bezüglich des Fahrtengeldes sollen auch nicht an die Verhaltensregeln gekoppelt werden. Aber ich wünsche mir bestimmte Verhaltensauflagen für dieses Kind. Wenn es diese Verhaltensregeln nicht einhält, werde ich es erstens nicht mit auf die Klassenfahrt nehmen und zweitens soll dann der Verweis in Kraft gesetzt werden. Das erstere ist vor allem ein Anreiz für den Schüler, sich an die Verhaltensregeln zu halten. Das zweite ist eine Konsequenz, die vor allem für die Eltern bedeutsam ist, weil bei uns Schüler Verweise nicht besonders ernst nehmen. Sie wissen, dass sie letztlich nicht von der Schule fliegen können, sondern Schulwechsel nur auf Elternwunsch stattfinden.

Ich befürchte halt einfach nur, dass die Eltern das Geld nicht überweisen werden, solang nicht klar ist, ob das Kind mitdarf auf die Fahrt. Da muss ich mich informieren, wie das an unserer Schule gehandhabt wird. Bislang kenne ich bei uns nur den Fall, dass Eltern finanziell Probleme haben und nicht den vollen Betrag zahlen können. Da wird dann individuell nach einer Lösung geguckt. Meistens zahlt das Amt, einmal hat eine Klasse für einen Mitschüler gesammelt und der Schulverein hat den Rest übernommen.

Manirca
Beiträge: 44
Registriert: 05.08.2011, 15:47:22

Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Manirca »

krabappel hat geschrieben:
Lysander hat geschrieben:Formaljuristisch müssten sie die Fahrt bezahlen. Die Eltern können hier auch nicht auf besondere Härte plädieren und ggf. per Widerspruch durchkommen, weil die Konsequenzen ja vorher angekündigt waren und klar war, worauf man sich einlässt.
So meinte ich das auch... Vor allem, weil das Ausschließen von Schulfahrten bei Fehlverhalten im Schulgesetz vorgesehen ist, dass muss man nicht noch mal vorher ankündigen.
Das ist für mich schon mal eine entscheidende Info, vielen Dank!

Zitronenfalter
Beiträge: 1205
Registriert: 05.12.2006, 19:59:54
Wohnort: BaWü
Kontaktdaten:

Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Zitronenfalter »

@manirca

Bei Bremen bin ich raus - allerdings bezweifle ich, dass, wenn die Eltern in Zweifelsfall auf Rückerstattung des Geldes klagen, es von einem Gericht rein "formaljuristisch" entschieden wird. Das wäre zwar im Einzelfall durchaus einmal wünschenswert - von meiner Erfahrung in BaWü her zumindest zweifelhaft.

Generell würde ich in jedem Fall versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen Eltern, Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung herzustellen - dann hättest Du den größten päd. Nutzen von der ganzen Sache und es wäre dann im Konsensfall eine klare Ansage an alle Schüler, was geht und was nicht geht.

Wenn die Eltern nicht mit im Boot sind, ist die Gefahr groß, dass sie sich - logischerweise zumindest emotional - vor ihr Kind stellen. Das ist auch ihr gutes Recht und Kinder brauchen auch jemand, der zu ihnen hält - aber in dem Fall wäre die Gefahr wohl recht groß, dass die Vorkommnisse durch das dann quasi erzwungene Verhalten der Eltern aus Kindersicht relativierend wirkt - und das wäre die falsche Botschaft.

Aber lass mal hören, wie sich die Sache mit welchen Mitteln weiter entwickelt. Bin immer neugierig, wie solche Sachen in anderen Bundesländern gehandhabt werden.

Gruß
Zitro
heiter weiter!

krabappel
Beiträge: 2329
Registriert: 21.08.2011, 20:08:49

Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von krabappel »

Zitronenfalter hat geschrieben: Generell würde ich in jedem Fall versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen Eltern, Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung herzustellen - dann hättest Du den größten päd. Nutzen von der ganzen Sache
Stimmt schon. Letztlich ist allen klar, dass das Kind sich momentan nicht so verhalten kann, dass es die "Auflagen" auch schafft. Auf der anderen Seite müsste die TE dann von vornherein sagen, sie nimmt den Knaben nicht mit und das wäre dann wieder "formaljuristisch" schwierig. Das hätte beim letzten Vorfall angekündigt werden müssen.

Eine Möglichkeit wäre, dass die Eltern das Kind direkt abholen müssen, sobald es ein Problem gibt. Vielleicht kann man sich darauf einigen?

Ich würde allerdings niemanden mitnehmen, der die ganze Fahrt über den Haufen schmeißen kann. Das kann man mit kleinen Gruppen und genügend Personal machen. Aber mit ner ganzen Klasse fahren wenn vorher klar ist, dass einer massiv aus der Reihe tanzen wird?

Antworten