Ausschluss von Klassenfahrten

Was tue ich, wenn ....?
Manirca
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Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Manirca »

Erst einmal wünsche ich euch allen, frohe Weihnachten gehabt zu haben!

Ich bin in meinem zweiten Berufsjahr und habe nun eine eigene Klasse. EndeFebruar geht es auf Winterfahrt mit dem gesamten Jahrgang. Nun habe ich 2 Schüler in meiner Klasse, für die auf Grund diverser Vorfälle im Januar jeweils eine Klassenkonferenz einberufen wurde. Bei beiden werde ich darauf plädieren, dass sie einen Verweis erhalten, der unter Einhaltung bestimmter Auflagen ausgesetzt wird. Darüber habe ich mich schon bei unserem stellvertretenden Schulleiter informiert und mir die wasserdichten Formulierungen fürs Protokoll geben lassen. Ich möchte aber auch, dass beide Schüler nur bei Einhaltung ihrer Auflagen auf die Jahrgangsfahrt mitdürfen. Bei beiden Schülern fehlt mir im Moment das Vertrauen, dass sie sich in wichtigen Situationen an Anweisungen halten und dass sie achtsam mit dem Eigentum anderer Kinder oder der Jugendherberge umgehen werden.

Nun zu meiner Frage: Wie ist das in einem solchen Fall mit den Kosten der Klassenfahrt? Erst einmal müssen die beiden ja bezahlen, weil sie - bei Einhaltung der Auflagen - ja mitdürfen. Wenn sie jetzt eine Woche vorher von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden und für diese Zeit in eine andere Klasse müssen, springt ja keine Reiserücktrittsversicherung ein (die wir natürlich abgeschlossen haben). Dem Veranstalter mussten wir aber bereits die genaue Anzahl der Kinder mitteilen und da sind die beiden Schüler natürlich eingerechnet.

Hatte jemand von euch schon mal einen solchen Fall? Oder müssten die Eltern ihr Kind am 1. Tag der Klassenfahrt mit Attest krankmelden, damit die Reiserücktrittsversicherung einspringt? Das fände ich ja nicht so ein besonders gutes Verfahren, weil es ein schlechtes Vorbild für die Schüler darstellt. Oder ist das einfach das Risiko der Eltern? Wenn ihre Kinder Mist bauen und deshalb nicht mitdürfen, ist das einfach ihr finanzielles Risiko? Ich befürchte eben, dass in dem Fall die Eltern das Geld für die Klassenfahrt gar nicht überweisen werden.

Vielen Dank schon mal im Voraus und einen guten Rutsch euch allen!

Lysander
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Lysander »

Formaljuristisch müssten sie die Fahrt bezahlen. Die Eltern können hier auch nicht auf besondere Härte plädieren und ggf. per Widerspruch durchkommen, weil die Konsequenzen ja vorher angekündigt waren und klar war, worauf man sich einlässt.
Wenn die Eltern die Kostenübernahme schriftlich bestätigt haben, ist ein Ausschluss des Kindes auf der Basis von erneutem Fehlverhalten nicht mehr Euer Problem - zumindest in finanzieller Sicht.

Wenn die Eltern die RRV mittels gefälschtem oder erschlichenem Attest betrügen wollen, könnt Ihr nicht viel machen, seid aber als Schule auch hier aus dem Schneider. Es ist halt das Risiko der Eltern. Auf keinen Fall sollte die Schule dies auch nur ansatzweise suggerieren!
In vielen Schulgesetzen steht übrigens, dass die Teilnahme an Schulfahrten Teil der Schupflicht ist, so dass die Eltern dies nicht einfach mit der Weigerung der Kostenübernahme boykottieren können.
Gruß
Lysander

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Zitronenfalter
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Zitronenfalter »

@ Manirca

Hilfreich wären zur Beantwortung der Frage: Bundesland? Alter der Schüler? Schulform? Höhe des Geldbetrags? (Sollte bei der Bewertung keine Rolle spielen, tut's aber dann manchmal halt doch).

Du schreibst im Dezember über Klassenkonferenzen im Januar... Also 2015? Was meinst Du mit "wasserdichten Formulierungen fürs Protokoll"? Normalerweise wird auf Klassenkonferenzen erst einmal beraten, dann geschaut, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und evtl. daraufhin weitere Schritte beschlossen. So wie Du schreibst, ist das aber alles schon eingetütet... Klingt ein wenig nach Schauprozess.... Sorry.

Weitergehende Maßnahmen (wie z.B. Ausschluss von einer Klassenfahrt) muss zumindest in BaWü eh auf Schulleitungsebene entschieden werden. Die Klassenkomferenz kann das empfehlen, aber nicht beschließen.
Umgekehrt: Wenn Dir als verantwortliche Lehrpersonal das Risiko zu groß ist, die beiden mitzunehmen, dann brauchst Du dafür auch keinen Konferenzbeschluss.

Gruß
Zitro
heiter weiter!

Stark
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Stark »

Zitronenfalter hat geschrieben: Du schreibst im Dezember über Klassenkonferenzen im Januar... Also 2015? Was meinst Du mit "wasserdichten Formulierungen fürs Protokoll"? Normalerweise wird auf Klassenkonferenzen erst einmal beraten, dann geschaut, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und evtl. daraufhin weitere Schritte beschlossen. So wie Du schreibst, ist das aber alles schon eingetütet... Klingt ein wenig nach Schauprozess.... Sorry.
Je nach Bundesland müssen gewisse Entscheidungen über die Klassenkonferenzen laufen, auch wenn sie so offensichtlich sind, dass es nicht viel zu besprechen bzw. beraten gibt. Da geht es dann nur um eine Abstimmung. An manchen Schulen ist es dann sogar üblich, dass diese "Klassenkonferenz" in Form eines Laufzettels abläuft, auf dem jeder Lehrer der Klasse mit Unterschrift seine Zustimmung ausdrückt. Schulrechtlich mehr als fragwürdig, aber in sehr eindeutigen Fällen (Attestpflicht etc.) sehr praktikabel, um Mehrarbeit zu vermeiden.
Wenn es sich also um einen sehr eindeutigen Fall handelt und der Klassleiter ein Berufsanfänger ist, dann ist m.M.n. nicht verwerflich daran, sich auf das abzusehende Urteil vorzubereiten. Den Begriff "Schauprozess" halte ich in diesem Falle für unnötig melodramatisch.
Sollte sich die Klassenkonferenz überraschend in eine andere Richtung entwickeln, ist es ja auch kein Drama, dass die TE die vorbereiteten Formulierungen nicht verwenden kann.

Manirca
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von Manirca »

Danke schön mal für eure Antworten.

Zu den Fragen:
Die Klassenkonferenz wird Anfang 2015 sein. Das Bundesland ist Bremen, die Schulformen Oberschule und es geht um zwei Schüler der 6.Klasse. Die Klassenfahrt kostet etwas über 200€ und ist voll im Rahmen dessen, was in Bremen als Satz für eine Fahrt in dieser Altersstufe innerhalb Deutschlands vorgesehen ist.

Mit "wasserdichten Formulierungen" meine ich eben solche, die es juristisch sicher machen, dass ich den Verweis unter Auflagen aussetze, bei Nichteinhaltung der Auflagen der Verweis aber sofort ohne weitere Konfernz gültig wird. Diese Möglichkeit gibt es zumindest bei uns in Bremen. Da wir sowieso keine Schüler mehr an andere Schulen abgeben dürfen (bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen), haben Verweise bei uns eigentlich keine Wirkung mehr. Trotzdem wollen v.a. die Eltern so etwas normalerweise nicht in der Schulakte ihrer Kinder.

Und um Thema "Schauprozess": Es ist eben die erste Klassenkonferenz, die ich selbst leite. Da will ich erstens drauf vorbereitet sein und zweitens sollte ich als Leitung ja eine Vorstellung davon haben, wo die Reise hingeht, bzw. welche angemessenen Maßnahmen wir beschließen könnten. Auf den Klassenkonferenzen, bei denen ich bisher war, war es immer so, dass die Klassenleitung die erste war, die bei der Beratung eine mögliche Maßnahme vorgeschlagen hat. Die würde dann beraten, ggf. abgeändert oder auch etwas anderes beschlossen. Meistens wurde ungefähr das beschlossen, was die Klassenleitung vorschlug, weil alle Beteiligten das sinnvoll fanden. Und weil dieses Mal diese Rolle mir zukommt, möchte ich vorbereitet sein. Ich verfüge eben noch über keinen breiten Erfahrungsschatz in diesem Bereich.

Dann bin ich mal bei der einen Mutter auf ihre Reaktion gespannt. Zum einen befürchte ich, dass sie gegen einen Verweis Vorgehen wird. Zum anderen glaube ich, dass sie den Betrag für die Klssenfahrt nicht überweisen wird. Ich vermute mal, dass sie selbst nicht daran glauben wird, dass ihr Sohn die Auflagen bis Ende Februar einhalten wird. Mal sehen, was passiert.
Guten Rutch euch allen!

krabappel
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von krabappel »

Noch mal anders formuliert... das war etwas wirr:

ein Schüler benimmt sich daneben, der Klassenlehrer schließt ihn von Schulfahrt aus. Der Schulleiter muss lediglich informiert werden. (Auch wenn ihr das vorher natürlich absprecht). Bzw. wenn das Kind stattdessen in eine Parallelklasse gehen soll, ist es vielleicht wieder Schulleitersache?

Dass die Eltern dann schon Geld überwiesen haben, ist ihr Pech. Wenn Eltern ihr Kind krankmelden oder das Geld gar nicht erst überweisen ist das ein eigenes Problem, nämlich wie geht ihr mit Kindern um, deren Eltern das Klassenfahrtgeld nicht überweisen.

Dem Kind könnt ihr zwar sagen, wenn es sich an alle Klassenregeln hält, darf es mit (ist ja auch richtig so) damit jedoch Anweisungen an die Eltern und das Fahrtgeld zu koppeln ist nicht richtig.

Denke ich logisch?

krabappel
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Re: Ausschluss von Klassenfahrten

Beitrag von krabappel »

Lysander hat geschrieben:Formaljuristisch müssten sie die Fahrt bezahlen. Die Eltern können hier auch nicht auf besondere Härte plädieren und ggf. per Widerspruch durchkommen, weil die Konsequenzen ja vorher angekündigt waren und klar war, worauf man sich einlässt.
So meinte ich das auch... Vor allem, weil das Ausschließen von Schulfahrten bei Fehlverhalten im Schulgesetz vorgesehen ist, dass muss man nicht noch mal vorher ankündigen.

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