Kenntnisnahme von Straftat

Was tue ich, wenn ....?
Fränzy
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Fränzy »

Das Opfer habe ich bereits an eine Fachstelle weiter verwiesen.

Gestern war ich beim Supervisor der Schulpsychologischen Beratungsstelle. Der allerdings wusste auch nicht recht, was zu tun ist.

Die Schweigepflicht würde nicht greifen, wenn eine Straftat konkret ansteht. Die reine Möglichkeit reicht da nicht aus.

Es ist sehr unheimlich, wenn man von solchen Schülern weiß und man aber aus Schweigepflichts- und Opferschutzgründen nichts tun kann, ohne das Opfer über Gebühr zu belasten.
שָׁלוֹם

Fränzy
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Fränzy »

Lysander hat geschrieben:Also ich habe so eben recherchiert, dass man die Verschwiegenheitspflicht bei Kenntnis von geplanten Straftaten brechen muss, jedoch bezieht sich das nicht auf bereits erfolgte Straftaten.

Falls der/die Täter aber weitere Straftaten geplant haben, könnte man über diesen Umweg die Verschwiegenheitspflicht umgehen.

Die jeweiligen Beamtengesetze des Bundes und die der Länder sollten den entsprechenden Passus enthalten.

Das kann ich nicht einschätzen, denn ich kenne nur die Vornamen (das Opfer wohl auch nur). Unsere Schule hat 2000 Schüler und ich habe also keinen Plan, um wen es geht. Die Schularten sind zwar eingegrenzt. Zu meiner großen Freude sind es wahrscheinlich Schüler, mit denen ich zu tun habe. Mir ist es ja grundsätzlich egal, was die Schüler mit BTM zu schaffen haben oder mit ihren Fahrzeugen. Aber irgendwo hörts auch bei mir auf.

Es macht mir dieses Mal auch zu schaffen, dass ich im Prinzip nirgendwo damit hin kann.

Deswegen schon mal allen hier ein fettes Dankeschön!
שָׁלוֹם

Kodi
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Kodi »

Hier in NRW gibt es an den Bezirksregierungen eine Rechtsabteilung, wo man im Notfall nachfragen kann. Vielleicht habt ihr ja etwas ähnliches in BW? Die können dir vielleicht bei der rechtlichen Einschätzung deiner Lage helfen.
Ein Offizialdelikt kann ja vieles sein und manchmal gibt es da Sonderregelungen. Hier in NRW muss z.B. bei Anzeichen auf sexuellen Missbrauch die Schulleitung informiert werden und diese tätig werden.

krabappel
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von krabappel »

Hat die Person gesagt, dass sie definitiv nicht zum Schulleiter bzw. zur Polizei gehen möchte?

Wahrscheinlich machts wirklich Sinn, einen Anwalt aufzusuchen. Die Frage ist letztlich, ob Gefahr für die anderen Mitschüler besteht, oder?

Dass das für dich eine Zerreißprobe ist, tut mir Leid. Vielleicht findest du einen besseren Supervisor, als schulpsychologische Beratungsstelle : - (

nrw31
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von nrw31 »

Eine Möglichkeit könnte meiner Einschätzung nach sein, dass du den Fall mal mit Kriminalpsychologen/Experten der Polizei/des Landeskriminalamtes/einer forensischen Fachklinik besprichst.

Einfach um eine Einschätzung zu bekommen, ob gemäß der Schilderung von der Gefahr weiterer Straftaten auszugehen ist, was dann einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen würde.

Denn: Wenn es sich z.B. um Sexualstraftaten oder besondere Formen von Körperverletzung (z.B. als Folter zu klassifizierende Handlungen) handelt wäre es vorstellbar, dass es sich um Personen mit psychopathischen Zügen handelt, die ggf. eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen könnten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich bei Tätern mit entsprechendem psychologischen Profil die Störungen ja oft über die Jahre verschlimmern, sodass womöglich, wenn auch in längeren Zeitabständen, noch schwerere Straftaten zu befürchten wären.

Lysander
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Lysander »

Das würde ich unterschreiben.

Bei "Gefahr im Verzug" müsstest Du handeln.
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

Fränzy
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Fränzy »

Eine Gefährdung des Kindeswohls (z.B. bei Missbrauch) liegt nicht vor. Es ist auch keine Gefahr in Verzug (jedenfalls nicht konkret genug). Das Opfer möchte nicht zum Schulleiter, sondern sich das mit der Anzeige in Ruhe mit Anwalt/Opferhilfe besprechen. Die sind dann ja da Ergebnisoffen.

Polizei und LKA geht nicht, weil halt ab Kenntnisnahme ermittelt wird.

Bei einer Sexualstraftat (ERwachsene/ Heranwachsende) würde ich übrigens in keinem Fall an die Polizei gehen, das muss das Opfer selbst machen, wenn es sich dazu in der Lage fühlt. Das wäre in dem Fall der zweite Übergriff in kurzer Zeit.

Die Schweigepflicht ist ein sehr hohes Gut. Selbst in einem Mordprozess bräuchte ich eine Schweigepflichtsentbindung.
שָׁלוֹם

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