Kenntnisnahme von Straftat

Was tue ich, wenn ....?
sabbel
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von sabbel »

Ist die Straftat außerhalb oder innerhalb von Schule geschehen? Weiß noch jemand anderes als Du davon?

Fränzy
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Fränzy »

Außerhalb, abends. Bescheid wissen ich, der Klassenlehrer (der aber nichts genaues, nur, was passiert ist), der Supervisor, die Supervisionsgruppe, die wissen allerdings nicht, wer und was. Schweigepflicht.

Die Schweigepflicht sorgt dafür, dass ich nix machen muss/kann. Und auch dafür, dass ich nirgendwo hingehen kann. Mit niemandem drüber sprechen. Eigentlich mit keinem Kollegen (die sind ja nur sehr rudimentär informiert) und naja, der Supervisor war halt nicht so die Hilfe. DAs bewegt mich mehr als die Sache mit Anzeige ja oder nein oder wo und wie.
שָׁלוֹם

sabbel
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von sabbel »

Liebe Fränzy,
die Situation ist blöd... kann ich gut verstehen.
Zwei Dinge, die mir einfallen, die Dir aber evtl. nicht wirklich weiterhelfen. (u.a. weil ich nicht weiß, wer Dein Vorgesetzter ist)
1. Je nachdem, wer Dein Vorgesetzter ist: mit dem darfst bzw. musst Du evtl. sprechen. In meinem Fall wäre dies so. Du trittst ja nicht als Privatperson im System auf, sondern als "Vertreterin" einer Institution. Damit ist allerdings NICHT die Verschwiegenheitspflicht gebrochen!
2. Solange das Opfer bei vollen geistigen Fähigkeiten ist und keine Gefahr im Verzug ist, bist Du angehalten, die Verschwiegenheitspflicht zu wahren. Demnach hast Du richtig gehandelt, in dem Du sie informierst, bei wem sie sich Hilfe/Unterstützung suchen kann.

Für eine Anzeige bist Du in meinen Augen nicht zuständig.

LG


Mein Vorgesetzter geht zur Polizei, wenn ich etwas sage, das ist das Problem ;(

Hauptschulpauker
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Hauptschulpauker »

Wende dich an die Rechtsstelle beim Schulamt / Oberschulamt.

Dort kannst du den Fall anonymisiert schildern.

Als Beamter/Angestellter des Landes bist du zur Einhaltung und Wahrung der Gesetze verpflichtet.

Auf die Schnelle habe ich nur den entsprechenden Passus für Brandenburg, ähnliches findest du sicher für Ba-Wü:
Amtsverschwiegenheit
§ 25
Schweigepflicht
(1) Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder bei Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

(2) Der Beamte darf ohne vorherige Genehmigung über Angelegenheiten, über die er Verschwiegenheit zu bewahren hat, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben.

(3) Die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, Straftaten anzuzeigen und bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für deren Erhaltung einzutreten, bleibt unberührt.
Du bist weder Arzt noch Pfarrer.

Sollten Straftaten folgen, bei denen Personen zu Schaden kommen und sich herausstellt, dass diese durch deine Meldung vermeidbar gewesen wären, sind ernste Vorwürfe das kleinste Übel, das dir droht. Ein unfreundlicher Staatsanwalt kommt da auch mit Strafvereitelung oder Mitwisserschaft - und falls deine 'Verschwiegenheitspflicht' dich dann nicht schützt, willst du das nicht wirklich.

Hubselzwerg
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Hubselzwerg »

Als Beratungslehrer hat man aber doch eine andere Funktion. Vergleichbar mit einem Seelsorger
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Fränzy
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Re: Kenntnisnahme von Straftat

Beitrag von Fränzy »

Ich bin Sozialarbeiterin (in Anstellung) und bin als solche an die Schweigepflicht gebunden, wie auch Ärzte und Pfarrer/ Betriebsräte/ Anwälte....
שָׁלוֹם

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