Störungen in Klassenarbeit

Was tue ich, wenn ....?
Plattypus
Beiträge: 243
Registriert: 26.04.2010, 22:57:48

Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Plattypus »

Moin,

wie kann man mit Schülern umgehen, die eigentlich nur zum Unterricht kommen, um diesen als Bühne für ihr Ego zu mißbrauchen?
Ich spreche da von Klassen a la KSOB, BOJ, BG... im Berufskolleg (NRW).

Im normalen Unterricht setz ich und meine Kollegen die Patienten dann in den Schülerauffenthaltsraum. Auch wenn da in einer Doppelstunde mal fünf oder sechs Patienten dann rausfliegen, ist das inzw. leider normal.

Nur: Wie soll ich das in einer Klassenarbeit handhaben? Es ist nicht so, daß sich die Schüler über die Aufgaben austauschen. Dann könnte ich ihnen ja Täuschungsabsicht unterstellen. Vielmehr versuchen sie wie Kleinkinder, die gerade das Sprechen lernen, irgendwelche Laute von sich zu geben. Kann ich einem Schüler in so einer Situation vor die Wahl stellen "entweder Klappe halten oder ich werte ich Klassenarbeit als 6"?
In der letzten Klassenarbeit habe ich es laufen lassen. Da war es mir wesentlich wichtiger nicht einen formalen Fehler zu begehen und jemandem zu unrecht die Klassenarbeit abzunehmen. Die schlechten Noten (gab zehn 6er und acht 5er) gerichtsverwertbar zu haben, standen da bei mir im Fokus.

Habt Ihr Ideen, wie man den Patienten auch ruhig auf die ganz harte Schiene beibringen kann, daß es so nicht geht?

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Stark »

Plattypus hat geschrieben:
Nur: Wie soll ich das in einer Klassenarbeit handhaben? Es ist nicht so, daß sich die Schüler über die Aufgaben austauschen. Dann könnte ich ihnen ja Täuschungsabsicht unterstellen. Vielmehr versuchen sie wie Kleinkinder, die gerade das Sprechen lernen, irgendwelche Laute von sich zu geben. Kann ich einem Schüler in so einer Situation vor die Wahl stellen "entweder Klappe halten oder ich werte ich Klassenarbeit als 6"?
Ich würde zu Beginn der Arbeit ankündigen, dass absolute Stille zu herrschen hat. Wer eine Frage/Anmerkung (bspw. zu evtl. Fehler in der Aufgabenstellung) hat, soll sich melden, dann kommst du an den Platz. Jede andersweitige Äußerung wird als Täuschungsversucht verstanden und entsprechend geahndet. Und so handelst du dann auch.

Wenn du dich zu 100% absichern willst - was mir persönlich zu paranoid wäre -, dann packst du auf das Angabenblatt ein Kästchen, in dem du diese Regeln veschriftlichst und die Schüler müssen unterschreiben, dass sie die Regeln wahrgenommen und verstanden haben.

Plattypus
Beiträge: 243
Registriert: 26.04.2010, 22:57:48

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Plattypus »

@Stark: Und in wo finde ich das im Gesetzestext genau?
Also ich will die Typen im Härtefall wirklich gerichtsverwertbar vor die Tür setzen und dann nicht doch einknicken müssen.

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Stark »

Das weiß ich nicht, schon gar nicht in NRW.
Wo ist den Unterschleif prinzipiell bei euch geregelt, schau doch da mal nach?

Plattypus
Beiträge: 243
Registriert: 26.04.2010, 22:57:48

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Plattypus »

@Stark:

In §8 APO-BK:
"(5) Bei einer Täuschungshandlung finden die Vorschriften des § 20 entsprechende Anwendung."

In §20 APO-BK:
"(2) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, kann der allgemeine Prüfungsausschuss ihn von der weiteren Prüfung ausschließen.
(3) Wird ein Prüfling gemäß Absatz 1 oder 2 von der Prüfung ausgeschlossen, gilt die Prüfung als nicht bestanden."


--> http://www.schulministerium.nrw.de/docs ... /APOBK.pdf

Also soweit bin ich auf der sicheren Seite, aber die Frage ist halt, ob ich alleinig den Prüfungsausschuss repräsentiere oder ob ich da dann noch eine Teilkonferenz oder was auch immer brauche?
Wie gesagt, ich will es wasserdicht haben.

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Stark »

Mein Verständnis ist folgendes (ohne jede Garantie):
Klassenarbeiten sind keine Prüfungen. Prüfungen sind Abiturprüfungen, Zentrale Prüfungen etc. Da hat man auch einen Prüfungsausschuss und v.a. einen Prüfungsvorsitzenden, der solche Entscheidungen trifft.
Wenn es in NRW keine entsprechende Regelung für Klassenarbeiten gibt, kannst du natürlich diese Regeln analog anwenden. Dann wärst du der Prüfungsausschuss, sozusagen.

Plattypus
Beiträge: 243
Registriert: 26.04.2010, 22:57:48

Re: Störungen in Klassenarbeit

Beitrag von Plattypus »

Moin Stark,

wenn ich die APO-BK richtig verstehe, steht in §6 wie eine normale Leistungsbewertung (also Klassenarbeit etc.) zu laufen hat und da steht in Absatz 5, dass §20 "entsprechend anzuwenden" ist. §20 beschreibt das Vorgehen bei Abschlussprüfungen.
Nur ob ich damit durchkommen würde?

Antworten