Konkrete Aktion - eure Reaktion

Was tue ich, wenn ....?
Antworten
lapal
Beiträge: 176
Registriert: 06.01.2014, 10:15:42
Wohnort: NRW

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von lapal »

Drops hat geschrieben: Bei uns ist sogar extra ein Feld für "Vermerke/Bemerkungen" auf jeder Seite...
Ja, dann wird es schon seine Richtigkeit haben. :lol:
Alternativ hänge ich ein bald ein Schild im Klassenraum auf: „Bitte aus dem Fenster springen“. :twisted:
Hubselzwerg hat geschrieben: lernt aber nichts Neues dazu.
Oh man, deine Vorstellung von Schule ist so 50er... 8)
LatinaTeacharin hat geschrieben:Woher hast du eigentlich die (juristisch zweifelhafte) Information, dass ein Klassenbuch quasi öffentlich zugänglich ist?
Woher hast du eigentlich die (juristisch zweifelhafte) Information, dass ein Klassenbuch quasi nicht öffentlich zugänglich ist und somit Bemerkungen über das Fehlverhalten usw. darin erlaubt sind?

LatinaTeacharin
Beiträge: 3414
Registriert: 18.01.2010, 19:04:19
Wohnort: nördliches BW/Gym/Französisch-Politik

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von LatinaTeacharin »

Für Baden-Württemberg zitiere ich aus der VV vom 10. Februar 1999 (K.u.U. S. 19), geändert durch eine VV vom 14. Juni 2001 (K.u.U. S. 273):
Führen von Klassen- und Kurstagebüchern

1. [...]

2. In das Klassenbuch sind [...] für jeden Unterrichtstag einzutragen

2.1 das Unterrichtsfach

[...]

2.6 etwaige Bemerkungen.

[...]

4. Die Schulen können weitere Angaben aufnehmen. Falls in das Klassen- oder Kurstagebuch Schülerlisten aufegnommen werden, dürfen sie nur Name, Vorname, Geburtsdatum, und Konfession des Schülers sowie bei beruflichen Schulen die Anschrift des Ausbildungs- oder Beschäftigungsbetriebes bzw. der Praxisstelle enthalten.

5. Die Schulleitung hat duch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Klassen- und Kurstagebücher erhalten.
Aus Punkt 5 der VV ergibt sich ganz klar und unstrittig, dass Klassenbücher nicht öffentlich zugänglich sind/sein dürfen.

Weiterhin ergibt sich aus Punkt 2.6 der VV, dass sehr wohl - gerade wenn nach §90 SchG BW Maßnahmen im Bereich der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden - Eintragungen dieser Art in ein Klassenbuch erfolgen dürfen und müssen. Ebenso gilt dies für Ankunfts-/Entlasszeiten der Schüler in allen versicherungsrelevanten Fragen, genauso wie für Unterrichtsversäumnisse allgemeiner Art.

Ein "Eintrag ins Klassenbuch" als Tadel/Disziplinarmaßnahme ist statthaft - eben weil das Klassenbuch das einzige Dokument ist, das für Niederschriften dieser Art zur Verfügung steht.

Drops
Beiträge: 1501
Registriert: 22.09.2008, 20:39:26
Wohnort: RLP

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von Drops »

lapal hat geschrieben:
Drops hat geschrieben: Bei uns ist sogar extra ein Feld für "Vermerke/Bemerkungen" auf jeder Seite...
Ja, dann wird es schon seine Richtigkeit haben. :lol:
Alternativ hänge ich ein bald ein Schild im Klassenraum auf: „Bitte aus dem Fenster springen“. :twisted:
Hubselzwerg hat geschrieben: lernt aber nichts Neues dazu.
Oh man, deine Vorstellung von Schule ist so 50er... 8)
LatinaTeacharin hat geschrieben:Woher hast du eigentlich die (juristisch zweifelhafte) Information, dass ein Klassenbuch quasi öffentlich zugänglich ist?
Woher hast du eigentlich die (juristisch zweifelhafte) Information, dass ein Klassenbuch quasi nicht öffentlich zugänglich ist und somit Bemerkungen über das Fehlverhalten usw. darin erlaubt sind?
Ach du liebe Zeit. Mach Dich doch bitte mal locker; niemand hat Dich hier persönlich angegriffen, nur weil es in anderen Bundesländern anders läuft als in good old NRW.
Wir haben lediglich berichtet, wie es bei uns gehandhabt wird, tatsächlich sogar wertfrei.
Manchmal muss ich hier echt mit dem Kopf schütteln... :roll:

Hubselzwerg
Beiträge: 2783
Registriert: 30.08.2008, 19:34:09
Wohnort: Niedersachsen Sek I Mathe und Physik

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von Hubselzwerg »

Nunja, meine Vorstellung von Schule ist eben nicht nur eine Vorstellung sondern ergibt sich aus der Realität.
Und in dieser werden nicht erbrachte Leistungen mit 6 bewertet und man bleibt auch sitzen, wenn man irgendwo was gelernt gelernt hat.
Und ich denke, das hängt nicht vom Bundesland ab.

lapal, ich wüsste immer noch gern, wie du nun den Sitzenbleiben und den Sportler benotest und woran du den Lernzuwachs festmachst.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

LatinaTeacharin
Beiträge: 3414
Registriert: 18.01.2010, 19:04:19
Wohnort: nördliches BW/Gym/Französisch-Politik

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von LatinaTeacharin »

Nunja, meine Vorstellung von Schule ist eben nicht nur eine Vorstellung sondern ergibt sich aus der Realität.
So darfst du gegenüber Ideologen (oder ideologisch Verblendeten) nicht argumentieren.

Tijuana84
Beiträge: 33
Registriert: 18.02.2010, 19:39:57

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von Tijuana84 »

Passend zum Thema:

Wie würdet ihr konkret in folgender Situation reagieren?

Situation:

Klasse 6. Ein Schüler beleidigt den Lehrer und rennt anschließend aus dem Klassenzimmer raus.

Danke!

Illi-Noize
Moderator
Beiträge: 9146
Registriert: 02.02.2008, 15:46:55
Wohnort: Bayern / StR(RS) / Betreuungslehrer Einsatzrefs, Fachschaftsleiter

Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion

Beitrag von Illi-Noize »

Direkt ab zum Schulleiter und mit diesem weitere Schritte besprechen.

Antworten