Na aber hallo, wer soll dir denn das verbieten?Lenka hat geschrieben: Darf ich den Schüler - rechtlich gesehen - überhaupt dazu verdonnern, nach der Stunde noch mit mir zu sprechen?
Nur so als Eindruck von außen: dass der Junge massiv auffällig ist, ist nicht nur dein persönliches Empfinden. Das Kind verhält sich nicht nur störend, grenzüberschreitend und nervt dich und die anderen Kinder sondern behindert sich selbst massiv. Du kannst sicher sein, dass die Grundschule 4 Jahre lang mit ihm und seiner Familie gekämpft hat.
Neben Nachsitzen etc. (irgendwann muss er ja mal den Stoff aufholen...) sind Elterngespräche deswegen sinnvoll, weil das Kind zu Hause die Probleme hat. Weißt du etwas über die Familie? Eltern getrennt? Besuche beim Psychologen erfolgt? bereits über Medikation gesprochen? Gewalt? Missbrauch? Das Verhalten lässt sich sicherlich nicht nur auf Inkonsequenz zurückführen. Auch wenn du zunächst nicht mehr weißt und ggf. als Fachlehrer auch nichts erfahren wirst, hilft es, zu wissen, dass das Kind nicht nur ein Problem mit dir hat sondern deutlich in seiner Entwicklung gefährdet ist.
Erzähle den Eltern zunächst was Nettes über das Kind, was du an ihm magst und was es gut kann. Schildere dann die Sorgen, die du dir machst und frag sie, was bisher gut funktioniert hat (zu Hause, bei Konflikten, wie Hausaufgabenanfertigung, in der Grundschule etc.). Höre ihnen zu und lass sie nicht eher gehen, als bis klar ist, wie ihr gemeinsam daran arbeiten wollt, dass er angemessen lernen kann.
Wie sind denn die Noten? wenn er versetzungsgefährdet ist, kannst du dich informieren, wie das in eurem Bundesland gehandhabt wird. Wenn du den Eltern z.B. sagst, dass er das Schuljahr vermutlich wiederholen muss, seine Auffälligkeiten schlimmer werden und dann die Überprüfung auf Förderschulempfehlung laufen wird, sehen sie spätestens dann, dass sie handeln müssen. Mögliche Angriffe à la "erst seit er an dieser Schule ist..." "nur bei Ihnen im Unterricht"... ruhig aufnehmen und rückfragen, wie die Eltern das meinen. Oder ob sie beispielsweise eine Schweigepflichtentbindung für die Grundschule ausstellen würden, damit du dich mit der ehemaligen Klassenlehrerin absprechen kannst.
Grundhaltung: ich will ihrem Kind nichts Böses und auch wenn Sie hier dicht machen, wird das Kind Probleme haben, nicht ich. Und das ist schade.