Ich hatte das mit dem Reinrufen überhaupt nicht gesehen! Krass.krabappel hat geschrieben:Zumal es um einen Täuschungsversuch geht. Die Schüler geben nicht ab, schreiben stattdessen Vokabeln auf, die andere ihnen zurufen. Ist für mich auch ne 6.Rayanne hat geschrieben:hm... ich persönlich denke schon, dass man nicht abgegebene Arbeiten mir einer 6 bewerten kann. Ich verstehe die Begründung mit "der Lehrer selber verantwortlich fürs einsammeln" ehrlich gesagt nicht,
Dennoch: In RLP ist jeder Lehrer selbst dafür verantwortlich, dass die Tests zu ihm aufs Pult kommen. Allerdings hat auch jeder für Ruhe während der Tests zu sorgen... Ich habe es noch nie erlebt, dass irgendein Schüler einem anderen während einer Leistungsüberprüfung etwas zurief. Ich würde bei so etwas sofort den Test des betroffenen Schülers einsammeln und als Täuschungsversuch werten, dies aber auch auf jeden Fall vor Beginn der Leistungsüberprüfung ankündigen.
Bei mir gibt's vorher einen wahren Katalog an Konsequenzen, falls jemand einen Täuschungsversuch -wie auch immer geartet- starten sollte. So sichere ich mich immer ab.