Hallo!
Habe eine recht unruhige 8. Klasse und letzte Woche ist es mir einfach zu viel geworden. Habe gedroht, alle Schularbeiten bzw. Hausaufgaben von dieser Stunde einzusammeln und zu benoten. Dann war Ruhe. Aber das gefällt mir nicht. Warum muss man mit Noten drohen.
Nun noch die rechtliche Seite: Wenn ich sowas mache, muss ich doch ALLE benoten und nicht nur ein paar oder? Wegen der Gleichbehandlung. Oder dürfte man auch sagen, ich sammle 5-6 HA ein, aber sage vorher nicht wen? Stichprobenartig sozusagen?
Wie wertet ihr diese Art der HA-Kontrolle? Müsste dann zur schriftlichen Leistung gezählt werden oder?
Das finde ich schwierig, ob HA zu schriftlich oder mündlich gehören. Bei mir zählt Mündl./Schriftl: 50:50, weil das die Schule so macht und ich mich nicht gleich widersetzen wollte.
Liebe Grüße und Danke
Coco
Unruhige Klasse - mit Noten drohen
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Hausaufgaben darf man nicht benoten.
Ich machte dafür Mitarbeitsnoten. Ich habe mir nach fast jeder Stunde notiert, wer unangenehm auffiel, wer besonders gut mitarbeitete. Bei zu häufigem Fehlverhalten wurden die Eltern kontaktiert und ihnen die Liste mit Verhaltensauffälligkeiten mit Datum
vorgelegt. Sonst versuchte ich, die Schüler mit interessanten Unterrichtsaufträgen zu ködern.
Ich machte dafür Mitarbeitsnoten. Ich habe mir nach fast jeder Stunde notiert, wer unangenehm auffiel, wer besonders gut mitarbeitete. Bei zu häufigem Fehlverhalten wurden die Eltern kontaktiert und ihnen die Liste mit Verhaltensauffälligkeiten mit Datum
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Das sehe ich anders. Du darfst ja auch für eine nicht gemachte HA eine 6 geben - das geht schließlich nur dann, wenn es auch möglich gewesen wäre, eine 2 zu bekommen. Und Mitarbeit wird bei uns (BW) in die Kopfnoten gerechnet und darf nicht mit der Leistung zusammenfallen. Ich möchte die Leistung bewerten.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Das wäre mir aber neu, dass man Hausaufgaben (nach vorheriger) Ankündigung nicht benoten darf.
Allerdings halte ich das trotzdem für keine gute Lösung, weil Du ja nicht jede Stunde 25 Hausaufgaben einsammeln kannst- und alle einsammeln und dann nur ein paar benoten... ich weiß nicht, ob das geht.
Wie wärs damit? Schreib doch mal jede Stunde 2 Namen hinter die Tafel und mach für die Mitarbeitsnoten. Die Namen am besten immer irgendwie sichtbar "auslosen", so dass es rein theoretisch jede Stunde jeden treffen kann.
Allerdings halte ich das trotzdem für keine gute Lösung, weil Du ja nicht jede Stunde 25 Hausaufgaben einsammeln kannst- und alle einsammeln und dann nur ein paar benoten... ich weiß nicht, ob das geht.
Wie wärs damit? Schreib doch mal jede Stunde 2 Namen hinter die Tafel und mach für die Mitarbeitsnoten. Die Namen am besten immer irgendwie sichtbar "auslosen", so dass es rein theoretisch jede Stunde jeden treffen kann.
Hab ja jetzt endlcih Schulrecht in Bawü hinter mir. Hausaufgaben sind schriftlich. Du kannst ja aber differenzieren, indem Du Deinen Schülern sagst, dass Hausaufgaben 50% zu einer Klassenarbeit zählen, 25% oder wie schwerwiegend Du sie auch immer werten magst. Das kommt aber eben drauf an, was Du Ihnen gesagt hast. Rein theoretisch kannst Du ja auch festgelegt haben, dass es schriftlich-mündliche Mischleistungen gibt, die mit der mündlichen Note in einem bestimmten Prozentsatz verrechnet werden. Was hast Du den den Schülern in der ersten Stunde zur Notenbildung erzählt?
Liebe Grüße,
Schaf
Liebe Grüße,
Schaf
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Hallo Schlaf!
Habe gesagt 50:50 und sonstige Leistungen werden in die mündliche Note eingerechnet.
unter sonstiges zählen dann z. B. HA, Projektarbeiten, Kurzreferate.
Mit den HA finde ich das schwierig. In den Schulrechtsbüchern steht ja: schriftl. Leistungen sind Klassenarbeiten und schriftl. Wdh.-Arbeiten. HA können zur schriftl. Leistung herangezogen werden (müssen aber scheinbar nicht). So wie ich das sehe, ist das eine Grauzone.
Wie regelt ihr das?
Danke Coco
Habe gesagt 50:50 und sonstige Leistungen werden in die mündliche Note eingerechnet.
unter sonstiges zählen dann z. B. HA, Projektarbeiten, Kurzreferate.
Mit den HA finde ich das schwierig. In den Schulrechtsbüchern steht ja: schriftl. Leistungen sind Klassenarbeiten und schriftl. Wdh.-Arbeiten. HA können zur schriftl. Leistung herangezogen werden (müssen aber scheinbar nicht). So wie ich das sehe, ist das eine Grauzone.
Wie regelt ihr das?
Danke Coco