Schüler "vergessen" ihre Hausaufgaben nicht, sie erledigen sie aus Faulheit und mit voller Absicht nicht.Some Might Say hat geschrieben:Schon wieder eine "Umfrage" von mir und ja, mir ist natürlich klar, dass bei den vielen perfekten Lehrern, die sich hier im Forum herumtreiben, niemals ein Schüler die Hausaufgabe vergisst.
Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
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Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
Das ist mir schon auch klar, ich habe es nur etwas euphemistisch ausgedrückt.
Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
Ohne Bundesland und Schulart zu kennen, kann man die Frage nicht beantworten.Edna K. hat geschrieben:Eine Kollegin handhabt es so, dass sie nach drei nicht gemachten Hausaufgaben die Note "ungenügend" im Rahmen der Sonstigen Leistungen verteilt.
Wollte mich da informieren, ob das rechtlich legitim ist.
Ergänze doch einfach dein Profil.
Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
In NRW nicht erlaubt.
Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
Bundesland wäre interessant. Für Niedersachsen gilt z.B. zwar auch, dass Hausaufgaben nicht benotet werden dürfen - jedoch gibt es ein "aber" als Schlupfloch. Leistungsverweigerung darf sehr wohl mit einer 6 geahndet werden. Die Frage ist nur, wann Leistungsverweigerung beginnt. Empfehlung hierzu Cornelsens Schulrechtsfälle des Monats: http://www.cornelsen.de/lehrkraefte/1.c.2566130.deEdna K. hat geschrieben:Eine Kollegin handhabt es so, dass sie nach drei nicht gemachten Hausaufgaben die Note "ungenügend" im Rahmen der Sonstigen Leistungen verteilt.
Wollte mich da informieren, ob das rechtlich legitim ist.
Die Zusammenfassung der Quelle: Sagt ein Schüler "Nö, hab kein Bock auf Hausaufgaben" ist das eine Leistungsverweigerung die mit 6 benotet werden kann. Das ist (zum Glück) natürlich nicht der Regelfall. Wenn ein Schüler sagt, er habe seine Hausaufgabe lediglich vergessen zeigt er dennoch generelle Leistungsbereitschaft. Wenn die Aufgabe dann (auch deutlich später) noch vorgezeigt wird, liegt keine Leistungsverweigerung mehr vor. Sollte ein Schüler aber ständig (m.M. reicht 3x noch nicht aus) sagen, er habe die Hausaufgabe nur vergessen, kann man das als "unglaubwürdige Schutzbehauptung" ansehen. Wichtig ist aber, dass die Schüler im Vorfeld darüber belehrt sind, was bei Nichtanfertigung der Aufgaben passiert.
Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
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Zuletzt geändert von diko90 am 30.10.2013, 11:47:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wiederholtes Vergessen der Hausaufgabe?
Wie kommst du denn auf dieses irrwitzige Ansinnen?