1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Was tue ich, wenn ....?
Fränzy
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von Fränzy »

Rayanne hat geschrieben:Einen guten Tipp hat uns auch mal der Seminarlehrer für Psychologie gegeben:
Dem Schüler sagen, dass man die Eltern anrufen wird aufgrund des Fehlverhaltens. Das dann auch sofort tun, diese aber erst zur Sprechstunde ca. 2-3 Wochen später einbestellen (vorgeben, dass man vorher ausgebucht ist o.ä).
Damit zittert der Schüler 2 Wochen lang und versucht sich natürlich von seiner besten Seite zu zeigen. Sehr effektiv.

Ich mach das auch so, aber niemals für 2-3 Wochen, weil, ehrlich gesagt, es ist unmenschlich, wenn ein Schüler so lange zittert und auch armselig, wenn er dann nur deswegen in den Griff zu kriegen ist (für 3 Wochen).

Ich machs für einen Tag ;) z.b. so: Ich bin jetzt so sauer und enttäuscht, dass mir spontan nicht einfällt, was ich Deinen Eltern sage (oder wie ich Dich bestrafe), ich werde mir das in aller Ruhe heute abend überlegen und dann sprechen wir uns morgen. Das wirkt Wunder und reicht auch aus.

Und die Strafe ist dann noch halbwegs unmittelbar.

Zur Erinnerung für andere: Verhaltensauffälligkeiten gehen nicht in die fachliche Note ein.
שָׁלוֹם

Locher
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von Locher »

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krabappel
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von krabappel »

Locher hat geschrieben:Verhaltensauffälligkeiten kann ich doch aber unter sonstige Mitarbeit verbuchen, weil der Schüler eben NICHT mitarbeitet wenn er sich verhaltensauffällig benimmt?
nein. Man kann Blödsinn machen/ unverschämt sein und trotzdem eine Menge arbeiten. Und selbst wenn, was würde es dir bringen? Glaubst du, der interessiert sich gerade für Noten?

Ich kann dir nur raten, nicht in eine Droh-Spirale zu geraten. Also irgendwas androhen, was du nicht durchziehen kannst/ willst und dabei ständig genervt sein. Die Schüler fangen dann an zu "mauern" und werden immer frecher. Trau dich:
Illi-Noize hat geschrieben:Beim nächsten Problem mit ihm: "Ich habe gestern mit Dir gesprochen, und Du hast genickt, dass Du Dich nun benimmst. Mich stört es, dass Du Dich an diese Abmachung nicht gehalten hast, und es folgt nun die nächste Stufe: Dein Platz ist nun der Einzeltisch vor dem Klassenzimmer (oder Nachsitzen oder Trainingsraum oder oder oder), damit Du die andere Schüler nicht weiter störst. Zudem werde ich heute noch Deine Eltern anrufen, denn so geht es nicht."
... und machs dann auch wirklich genau so, wie angekündigt.

Locher
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von Locher »

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Hubselzwerg
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von Hubselzwerg »

Aufsichtspflicht bedeutet NICHT, dass du dauernd neben einem Schüler stehen musst.


Rechtsprechung: Ein Lehrer verletzt nicht seine Aufsichtspflicht, wenn er einen l2jährigen Schüler wegen Störung des Unterrichts aus der Klasse verweist und der Schüler dann aus ungeklärten Gründen aus dem Fenster des Nebenzimmers stürzt. (OLG Stuttgart, Urteil vom 8.12. 1971, 1 U 103/71).
Quelle: http://www.nibis.de/~as-ver/fach/paedag ... flicht.pdf

und hier noch was:
http://www.nitestar.de/lehrer-duerfen-s ... _7619.html
(das genannte Buch sollte jeder im Schrank haben. und die anderen Bücher von Hoegg gleich mit :D )
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

Locher
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von Locher »

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kecks
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Re: 1. Schüler gibt freche Antworten, 2. Klasse unruhig

Beitrag von kecks »

Locher hat geschrieben:Ich darf Schüler nicht rauswerfen (Aufsichtspflicht!)???
in bayern darf er tatsächlich niemand rauswerfen; zumindest erwähnen das diverse schulleitungen immer wieder. ich hab's auch noch nie (!) in der praxis erlebt. du darfst aber zur schulleitung schicken (vorher absprechen). oder du darfst einen tisch mit stuhl in den gang stellen und die tür offen lassen. oder in den trainingsraum schicken, und ähnliches mehr.

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