Maßnahmenkatalog
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Re: Maßnahmenkatalog
Mit solch bequemen Lösungen wie diesen Abschreibetexten sollte man eher vorsichtig sein. Dann doch lieber einen einseitigen Text, in welchem der Verstoß beschrieben wird und Argumente gefunden werden müssen, weshalb dieses Verhalten unterlassen werden sollte.
Re: Maßnahmenkatalog
Und das muss ich dann noch lesen?
Warum sollte man damit vorsichtig sein?
Warum sollte man damit vorsichtig sein?
Re: Maßnahmenkatalog
Ich würde mich auch auf das notwendigste an Ordnungsmaßnahmen beschränken, sonst kommt man ja selber durcheinander . Ich beschränke mich auf ein nettes Date mit mir am Nachmittag, sollte man die Hausaufgaben zu oft nicht machen (bei sind sind drei vergessene Hausaufgaben die Schallgrenze) oder wahlweise ein hübsches Textchen abschreiben, wenn einer meinen Unterricht stört. Und ich lass den Text ganz unpädagogisch noch in der Stunde schreiben und je blöder der ist, desto besser. Wenn einer findet, dass Papierfliegerchen wichtiger sind als mein Unterricht, dann gibts dafür nicht auch noch pädagogisch hochwertige Privatnachhilfe. Und ich hab schließlich auch die Aufgabe, den Unterricht für die anderen so ruhig wie möglich zu gestalten. War bei mir aber auch erst ab der 8ten Klasse notwendig, bei Kleineren würde ich evtl. zuerst mal mit den Eltern reden.
StRiniRSDaesRS z.A. (E/BWR/WiR/Sk/SSP/Praktikumstrulla/KL8a)
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Re: Maßnahmenkatalog
hanse hat geschrieben:Und das muss ich dann noch lesen?
Warum sollte man damit vorsichtig sein?
Du hast neben dem bildungsauftrag auch einen erziehungsauftrag. Das Schuldrecht kennt daher auch keine Strafen sondern unterscheidet in den meisten Bundesländern nach erziehungs- und ordnungsmaßnahmen. Daraus resultiert, dass zusatzaufgaben einen pädagogischen sinnenhaften Zweck erfüllen müssen und folglich nicht rein mechanischer Natur (= abschreiben) sein dürfen.
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Re: Maßnahmenkatalog
Falsch - stört ein Schüler permanent den Unterricht, kann ich ihn sehr wohl dazu "verdonnern", u.a. durch Abschreiben des entsprechenden Kapitels im Buch die Stundeninhalte nachzuholen. Texte abschreiben zu lassen ist nicht per se unpädagogisch und kaum sinnhaft - es trainiert ganz nebenbei auch die Rechtschreibung.Daraus resultiert, dass zusatzaufgaben einen pädagogischen sinnenhaften Zweck erfüllen müssen und folglich nicht rein mechanischer Natur (= abschreiben) sein dürfen.
Das Abschreiben von Texten hat zudem einen weiteren pädagogischen Nutzen: die Erkenntnis, dass Zeit unterschiedlich genutzt werden kann...
Ich sollte es lediglich tunlichst unterlassen, den Schüler 1000mal schreiben zu lassen: "Ich bin in Zukunft brav im Unterricht" o.ä. stupide Dinge. Eine Abschrift des Bildquellenverzeichnisses aus dem Geschichtsbuch ist sicher ein Fall, über den man streiten kann, nicht aber, wenn es sich um die Abschrift von Texten handelt, die einen konkreten Bezug entweder zum Vergehen des Schülers oder aber zum Unterrichtsgegenstand haben.
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Re: Maßnahmenkatalog
Deine Antwort zeigt ja weshalb Vorsicht geboten ist. Es kommt auf den begründungszusammenhang an. Und hier ging es ja auch um diese nonsenstexte die kritisch zu erachten sind. Und das Argument der Förderung orthografischer Kenntnisse würde ich da nicht mit anbringen.
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Re: Maßnahmenkatalog
Es hat aber niemand was von Nonsenstexten geschrieben. Sondern eben ein Text, zum sinnvolleren Nutzen der Zeit. Üblicherweise geht es dabei auch darum, warum man eigentlich diesen Text schreiben muss.
Außerdem finde ich das teilweise überängstliche Verhalten mancher Kollegen.
Die Schüler dürfen im Unterricht nicht trinken (Eltern könnten was anderes als gesundheitsschädlich ansehen) und natürlich entsprechend oft aufs Klo (nicht gehen lassen ist Körperverletzung). Der Lehrer selbst darf natürlich nicht aufs Klo, wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht.
Schüler rauswerfen geht nicht, wegen eben dieser. Außerdem hat er ja ein Recht auf Unterricht....
Außerdem finde ich das teilweise überängstliche Verhalten mancher Kollegen.
Die Schüler dürfen im Unterricht nicht trinken (Eltern könnten was anderes als gesundheitsschädlich ansehen) und natürlich entsprechend oft aufs Klo (nicht gehen lassen ist Körperverletzung). Der Lehrer selbst darf natürlich nicht aufs Klo, wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht.
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