http://www.landtag-niedersachsen.de/Dru ... 5-3867.pdf
Vielleicht können die Niedersachsen im Forum dazu Stellung nehmen: Ist dieses skandalöse Vorgehen noch aktuell?
- m.E. widerspricht es auch klar §41(2) Satz1 NSchG, der da lautet: "Persönliche Angelegenheiten von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie Personalangelegenheiten sind vertraulich zu behandeln."
Und dann soll das KM ernsthaft der Meinung sein, es sei datenschutzrechtlich zu verantworten, Noten eines Schülers vor der Klasse bekanntzugeben?
Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung NDS (2007), d.h. aus dem o.g. Dokument:
Ist das noch aktuell? - Und sind mit der "Offenlegung der Beurteilungen" tatsächlich einzelne Fachnoten einzelner Schüler gemeint?Über die Grundsätze und Maßstäbe der Bewertung und ihren Zusammenhang mit den Lehrplänen der Fächer ist größtmögliche Transparenz und Klarheit herzustellen. Die in den Zeugnisbestimmungen vorgesehenen Erörterungen mit den Schülerinnen und Schülern über die Lernfortschritte und den Leistungsstand sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten sind vor diesem Hintergrund zu sehen und können darum auch im Klassenverband bzw. in der Lerngruppe und, soweit dieses pädagogisch notwendig oder sinnvoll ist, individuell vergleichend durchgeführt werden. Die Offenlegung der Beurteilungen beschränkt sich dabei auf den jeweiligen Klassenverband bzw. die Lerngruppe,weil nur innerhalb dieses Verbandes bzw. dieser Gruppe die Leistungen und das Arbeits- und Sozialverhalten adäquat pädagogisch erörtert und in einen Kontext gesetzt werden können.
Wenn ja, dann ist das ein Skandal.