Problem: Untersagter Toilettengang

Was tue ich, wenn ....?
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Byrial
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von Byrial »

Also, hier der aktuelle Sachstand:

Es hat leider doch Ärger gegeben und ich muss nächste Woche zu einer Anhörung bei der hiesigen Staatsanwaltschaft. Nicht wegen einer Straftat, sondern hier handelt es sich um eine Unterlassungsklage, also eine Privatklage. Mein eigener Anwalt bestätigte mir jedoch, dass das "Verfahren" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleich hinauslaufen wird.

Wie sich herausgestellt hat, ist besagter Schüler schon Gerichts-erfahren. Anscheinend war mein "Vergehen" für eine Strafanzeige zu nichtig. Wahrscheinlich versprach er sich davon, eine Entschädigung zu kassieren. Bei einem Vergleich ist es aber wahrscheinlicher, dass ich nachher "nur" auf meinen eigenen Anwaltskosten (ca. 4000 €) sitzenbleibe.

Eine Beschwerde über die Regierung kam bisher noch nicht und falls doch, so versicherte mir mein Schulleiter, würde er zu dieser geeignet Stellung nehmen.

Da es sich hier nun um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich mich hier vorerst nicht mehr dazu äußern! Ich bitte um Verständnis!

Tipp: Schafft euch eine Rechtsschutz-Versicherung an!

nele

Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von nele »

Byrial hat geschrieben:Tipp: Schafft euch eine Rechtsschutz-Versicherung an!
Das ist IMMER ein guter Rat! Rechtschutzversicherungen sind nicht allzu teuer, aber helfen im Zweifelsfall Kosten zu reduzieren.

Nele

Illi-Noize
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von Illi-Noize »

Ist man Mitglied in einem der vielen Verbände, ist oft ein Rechtschutz dabei!

Valerianus
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von Valerianus »

Ich bin gerade etwas verwirrt. Aus welchem Grund solltest du bei einer Zivilklage zur Staatsanwaltschaft müssen? Und wenn dein Anwalt dir einen Vergleich vorschlägt, muss er dir doch gesagt haben weshalb. Schadensersatz entfällt, da kein Schaden entstanden ist, also kann es nur Schmerzensgeld sein. Und wie du bei einem untersagten Toilettengang auf einen Streitwert kommst, der zu 4.000€ Anwaltskosten führt, solltest du evtl. auch mal klären. Denn das Schmerzensgeld dürfte bei einer Verurteilung allerhöchstens im mittleren dreistelligen Bereich liegen (zum Vergleich siehe Celler Schmerzensgeldtabelle) und sehr viel wahrscheinlicher wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden (es sei denn du hast ihn in der Klasse gehalten, bis er sich eingenässt hat). Das macht vorn und hinten keinen Sinn.

Dazu kommt (da bin ich mir aber nicht sicher): Vertritt nicht der Dienstherr deine Interessen vor Gericht, solange deine Schuld nicht gerichtlich erwiesen ist (Fürsorgepflicht) und holt sich das Geld nur wieder, falls du tatsächlich schuldig bist?
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Fränzy
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von Fränzy »

Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nur für das Strafrecht und das ist beim untersagten Toilettengang nicht berührt. Hier ist entweder etwas durcheinander geraten oder man verkohlt uns. :mrgreen:
שָׁלוֹם

karli
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von karli »

Hallo,

ich bin auch etwas verwirrt. Wenn der Staatsanwalt reagiert, muss es eine Anzeige gegeben haben.

Wie auch immer, wenn der Schüler gerichtserfahren ist, dann würde ich hier die entsprechenden "Geschichten" ausgraben. Vieles deutet auf bewusste Provokation hin. (Wie oft hat er dieses Speilchen schon betrieben?)

Schließlich: Wie kommt Dein RA darauf, schon jetzt von einem "Vergleich" zu reden. Lass' Dir eine gutachterliche Stellungnahme vorab von Deiner SL oder von Schulamt geben. Wird Dein Verhalten nicht beanstandet, dann würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Der Schüler verliert ihn mit Pauken und Trompeten. Die RA-Kosten zahlt die Gegenseite.

Diese Vorgehensweise bedeutet aber, dass DU Dir keiner Schuld bewusst bist. Zudem würde ich an Deiner Stelle jede körperliche Beeinträchtigung des Schülers, die ursächlich auf Dein Verhalten zurückzuführen ist, abstreiten. Er muss beweisen, dass er zur Toilette musste (wie kann er diesen Beweis heute noch führen??). Allein die Behauptung, dass es so gewesen sein, ist noch kein Beweis. Wird zudem nachgewiesen, dass es zu seinen "Spielchen" gehört, mit diesem Trick den Lehrer vor den Kadi zu zerren, hat er eh keine Chance.

M. E. ist eine Strategie, von vornherein einen Vergleich zu signalisieren, "suboptimal".

Gruß, karli

Cassandra
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang

Beitrag von Cassandra »

Den thread hab ich bisher nur still verfolgt. Wünsche dir viel kraft für die nächste zeit.
☼ Fertig seit 09/09 ☼

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