Welches Fach unterrichtest du an der BS? Welche Berufsgruppe unterrichtest du dort.
Generell würde ich sagen "Mach dich mal locken!", wir reden hier von der Berufsschule und wenn du nicht gerade mit LBT o.ä. drin bist, hast du eh die Arschkarte.
Ich sehe den Berufsschulunterricht als meine Schwellenpädagogikstunden. Ich geh rein, schau, dass sich keiner kloppt und guck, was ich an Stoff durchbringe. Wenn die schlafen, malen oder aufs Klo gehen, ists mir völlig egal. Ich möchte nur, dass es halbwegs ruhig ist, obgleich das in zwei meiner Klassen eher ein Wunschtraum denn Realität ist. Achja, wenn einer durchdreht, schick ich ihn eben raus...wo ist das Problem.
Wichtig ist, dass du lernst den Schülern Sprüche reinzudrücken, durch die sie sich richtig "gedisst" fühlen. Ist teils etwas asozial, aber bei meinen Handwerkern oft der einzige Weg sich als Frau Respekt zu verschaffen.
...falls du in BVJ oder VAB unterrichtest, nimmst du das, was ich oben geschriebn habe ² und wirst dir bewusst, dass dort andere Regeln gelten....ganz ehrlich, da braucht man doch teils ein Jahr, damit die Schüler wissen, dass man während des Unterrichts nicht ausm Fenster springt.
Problem: Untersagter Toilettengang
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang
Das sind ja ganz tolle Tipps für die pädagogische Arbeit...lavinia21 hat geschrieben:
Wichtig ist, dass du lernst den Schülern Sprüche reinzudrücken, durch die sie sich richtig "gedisst" fühlen. Ist teils etwas asozial, aber bei meinen Handwerkern oft der einzige Weg sich als Frau Respekt zu verschaffen.
Sorry, aber auf solchen sogenannten "Respekt" kann ich verzichten.
Ich hab mein Ref an einer Hauptschule in Kölner Brennpunktviertel gemacht und den größten Respekt habe ich dadurch erreicht, dass ich mich den Schülern gegenüber fair, aufrichtig und respektvoll verhalten habe. Und natürlich gehören dazu auch klare Ansagen, was geht und was nicht geht. Das muss aber nicht mit Beleidigungen und "dissen" einher gehen.
Gegen eine ausgereifte "Schwellenpädagogik" habe ich aber nichts einzuwenden
HS
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang
Ich kann 90% meiner Schüler respektvoll gegenüber treten. Die restlichen 10% reagieren nur, wenn man auf ihnen auf eine etwas gemeine Art und Weise begegnet. Für mich war dies zu Anfang auch unnormal und befremdlich. Ich kannte dies vom Gymnasium nicht. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass man tatsächlich nur so bei ihnen weiterkam...nicht nur ich, sondern alle Lehrer.
Außerdem gibt es Situationen, in denen ich alle Pädagogik über Bord werfen muss, um selbst zu überleben....oder was machst du, wenn türkische Jungs auf dich zugehen und dich packen?
Außerdem gibt es Situationen, in denen ich alle Pädagogik über Bord werfen muss, um selbst zu überleben....oder was machst du, wenn türkische Jungs auf dich zugehen und dich packen?
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang
... es soll Leute geben, die dann erst einmal zwei oder drei Titel pädagogischer Fachliteratur nennen, in denen man nachschauen könne ...
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Re: Problem: Untersagter Toilettengang
Ich bin doch auch an ner BBS. Berufsschule ist bei uns alles duale, das andere sind Vollzeitschulen.Byrial hat geschrieben:Dochdoch, das läuft unter Berufsschule! Allerdings werden bei uns auch die Jugendlichen unterrichtet, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben (jetzt darfst du dir überlegen, warum wohl...) und die noch schulpflichtig sind.
שָׁלוֹם
Re: Problem: Untersagter Toilettengang
Ob ich mal teste, ob er auch jeden auf seine Toilette läßt? Wenn nicht, wäre es ja mindestens Beleidigung.armes schulmeisterlein hat geschrieben:Nun ja - ganz so harmlos ist das nicht.
Ein gewiefter Anwalt kann dir da ganz heftige Probleme bereiten, siehe
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilet ... 00191.html
Re: Problem: Untersagter Toilettengang
ich schätze, Herr Dr. Etzel wittert hier eher das große Geschäft, indem er querulierende Schüler und deren Eltern vertritt, als dass man hier für die Praxis sinnvolle Verfahrensweisen ableiten könnte.rfeckl hat geschrieben:Ob ich mal teste, ob er auch jeden auf seine Toilette läßt? Wenn nicht, wäre es ja mindestens Beleidigung.armes schulmeisterlein hat geschrieben:Nun ja - ganz so harmlos ist das nicht.
Ein gewiefter Anwalt kann dir da ganz heftige Probleme bereiten, siehe
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilet ... 00191.html
was der Anwalt hier schreibt, sind m.E. an den Haaren herbeigezogene Extrembeispiele, die sich kaum verallgemeinern lassen. schließlich ist es ja keinesfalls so, dass den Schülern der Toilettengang, wie Herr Etzel schreibt, verboten wird, denn in der schulischen Praxis gibt es durchaus genug Möglichkeiten, seine Blase erlaubterweise zu entleeren, damit man nicht während der Unterrichtsstunde Gefahr läuft, in die Hose zu machen.
unsere Schüler haben nach jeder Unterrichtsstunde beim Stunden- bzw. Lehrerwechsel die Möglichkeit, die Toilette aufzusuchen, und das wird ihnen auch niemals verweigert. anschließend 45 Minuten lang auf den Toilettengang zu verzichten, ist jedem zumutbar, der nicht an einer attestierten Blasenschwäche oder sonst einer Krankheit leidet.
Herr Etzel schreibt ja selber, dass man unter "Quälen" die "Verursachung eines länger dauernde[n] Leidens" versteht. logisch, dass das erzwungene Einhalten von Harndrang diese Voraussetzungen erfüllt, aber die maximal 45 Minuten führen bei keiner normalen Blase zu einem Leiden, schon gar nicht zu einem länger dauernden.
mir scheint es, dass hier jemand aus Geltungsdrang (weil er unbedingt was Wichtiges veröffentlichen will) oder purer Gewinnsucht (in der Hoffnung, möglichst viele Querulanten als Klienten zu gewinnen) ein großes Horrorszenario aufbaut, das bei genauerer Beobachtung der tatsächlichen Praxis sang- und klanglos in sich zusammenfällt (siehe die Sache mit den 45 Minuten). falls der Mann wirklich so weit denkt und nicht doch total einen an der Waffel hat ...
... zumindest braucht er verdammt viel Glück, um einen Richter zu finden, der genauso weltfremd denkt wie er argumentiert
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]
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