Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Was tue ich, wenn ....?
Arachnia
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Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

Folgender Sachverhalt:

Ein 11-jähriger (nennen wir ihn Franz) besucht die 6. Klasse eines Gym in RLP. In einer Freiarbeitsphase durfte er mit einem Klassenkameraden im Schulgebäude Vokabeln lernen. Die beiden zogen sich in einen Flur zurück (erlaubt) und trafen dort auf einen Schulkameraden aus der Parallelklasse. Währen der Junge aus der Para an seinem Schließfach war kam Franz auf die zugegeben dumme Idee dem Jungen die Jogginghose runterzuziehen. Dieser stand dann in Boxershorts (wohlgemerkt nicht nackt) im Flur. Außer diesen 3 Jungs war niemand sonst im Flur. Der "Entblößte" erzählte das der Klassenleitung und Franz bekam Ärger und musste sich entschuldigen. Er war auch einsichtig und es tat ihm wirklich leid. Darüber hinaus muss er einen Nachmittag dem Hausmeister bei seiner Arbeit helfen und damit etwas für die Gemeinschaft tun UND er schrieb noch einen Entschuldigungsbrief. Das war der Lehrerin aber wohl noch nicht genug. Sie ging zum Schulleiter und Franz bekam daraufhin einen Schulleitertadel, in dem kein Wort über den Sachverhalt stand, sondern die Formulierung "fiel wegen entwürdigendem und menschenverachtendem Verhalten in besonders schwerem Fall auf". Weder der Klassenlehrer noch sonst jemand von der Schule hat sich bei den Eltern gemeldet und erzählt was passiert ist, es flatterte lediglich der Brief ins Haus.

Jetzt meine Fragen.

1. Ist es rechtmäßig für so einen Vorfall gleich einen Schulleitertadel zu verteilen?

2. Kann man gegen den Tadel Widerspruch einlegen oder zumindest gegen die Formulierung vorgehen?

3. Bleibt dieser Tadel in der Schülerakte?

4. Welche Möglichkeiten gibt es noch, sich zu "wehren"?

Einen Termin mit dem Schulleiter gibt es schon, möchte mich nur über die rechtlichen Möglichkeiten und Hintergründe informieren.

Schonmal Danke für die Hilfe.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin!

Illi-Noize
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Illi-Noize »

Eine rechtlich korrekte Antwort kann ich Dir nicht geben. Ich finde es aber seltsam, dass die Kollegin zuerst selber Sanktionen verhängt hat und dann erst den Schulleiter eingeschaltet hat. Bei uns würde ich zuerst zum Schulleiter gehen und gemeinsam entscheiden, welche Folgen dieses Vergehen haben soll.

Entspricht der "Schulleitertadel" dem klassischen Verweis? Dann halte ich das für mehr als gerechtfertigt und das soll ruhig im Schülerakt bleiben - denn sowas macht man einfach nicht...

Arachnia
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

Der Schulleitertadel ist eine Steigerung des "normalen" Tadel, den die Lehrperson ausspricht. Daher denke ich, dass der Schulleitertadel noch ne Stufe härter ist, als ein Verweis.

Das "man das einfach nicht macht" ist absolut klar. ABER ich finde die Formulierung in dem Tadel absolut überzogen und wirklich völlig übertrieben. Außerdem denke ich, dass der Schüler durch Standpauke, Entschuldigung, Brief und Dienst beim Hausmeister schon genug gestraft war und ein Tadel nicht noch hätte sein müssen.
Dass das in die Schülerakte kommt fände ich nur dann ok, wenn die Formulierung in dem Tadel eine andere wäre. So hört es sich an, als ob der Schüler jemanden gefoltert hat oder so. Selbst die Mutter des "Opfers" findet dieses Vorgehen nicht gerechtfertigt. Ihr Sohn hätte ja keinen Schaden (weder psychisch noch physisch) davongetragen.
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Hexe
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Hexe »

Ein Schulleitertadel ist eine Ordnungsmaßnahme (§ 53 Abs. 2 Nr. 7 SchulG).
Ordnungsmaßnahmen können nur ausgesprochen werden, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen, müssen von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt sein und in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Ordnungsverstoßes stehen. Ordnungsmaßnahmen können mit erzieherischen Einwirkungen verbunden werden.
Bevor eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird, ist die Schülerin oder der Schüler zu hören. Die Ordnungsmaßnahme ist zu begründen. Sie wird den Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler schriftlich mitgeteilt und in den die Schülerin oder den Schüler betreffenden Unterlagen vermerkt.
Eine Einspruchs- oder Widerspruchsmöglichkeit besteht nicht.
Vor einem Schulausschluss (Gesamtkonferenzbeschluss) muss eine Androhung erfolgt sein. Der Schulleitertadel entspricht dieser.

Soweit der gesetzliche Hintergrund. Ich persönlich betrachte die Maßnahme als übertrieben und die durchgeführten erzieherischen Mittel ausreichend, zumal der Schüler einsichtig war.

Hexe

Arachnia
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Arachnia »

wie verlässlich sind denn deine Angaben Hexe?

Hab jetzt selbst mal in die ÜScho geguckt und unter §97 ist auch die Ordnungsmaßnahme des Schulleiterverweises aufgeführt. Soweit stimmt es, dass es sich um eine Ordnungsmaßnahme handelt.

ABER ich habe unterschiedliche Infos gefunden, ob man Widerspruch einlegen kann oder nicht. Wäre es nicht eigentlich so, dass bei einem Ordnungsverfahren ein Einspruch möglich ist, gerade weil diese Sache in die Schülerakte wandert?
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Fränzy
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Fränzy »

In BW kann man gegen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 Widerspruch einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung. Ich würde es einfach mal machen, wenn ich Elternteil wäre, denn die Strafe ist aus meiner Sicht wirklich überzogen (der Tat nicht angemessen), zumal es bereits andere Maßnahmen gab und die doch auch Wirkung zeigten. Zumindestens einen Brief können die Eltern schreiben. Wer sich bei sowas nicht wehrt, der hat schon verloren.

Ich finde es auch höchst menschenverachtend dem Schüler ggü.
שָׁלוֹם

jelo
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von jelo »

Könnte es nicht sein, dass der Junge schon vorher aufgefallen ist? Diese Frage muss zumindest erlaubt sein. Oder die Frage, ob das Opfer besonders schutzbedürftig ist usw.

Was wäre, wenn das Opfer ein Mädchen gewesen wäre? Wäre dann auch alles nicht ganz so dramatisch? Ich frag mich, was in einem Kind vorgeht, das einem anderen die Hose runterzieht.

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