Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Was tue ich, wenn ....?
CatherineDuquesne
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von CatherineDuquesne »

In Bayern könnten die Eltern zum Ministerialbeauftragten gehen und wenn der Lust hat, bekommt der Schulleiter eins auf den Deckel. Salopp gesagt, so läuft es sicher nicht immer. Aber tatsächlich ist es möglich, sich über einen Schulleiter oder aber auch "normalen" Lehrer zu beschweren: MB (MInisterialbeauftragter) wäre hier Ansprechpartner. An meiner letzten Schule wurde die Adresse sogar im ersten Elternbrief angegeben, man hatte als Lehrer praktisch ja nix zu sagen :evil: . Ist aber nicht der Normalfall, dass man gleich den anruft. In so einem Fall allerdings wäre das der nächste Schritt, da man sich ja nicht direkt an den Schulleiter wenden kann und will.
Weiß jetzt nicht, ob es da woanders auch was Ähnliches gibt, so ne Art Schulaufsicht.

Hm, eigentlich müssten die Jungs in dem Alter durchaus wissen, dass Hose runterziehen nicht geht. Ich hätte dem Täter hier einen Verweis gegeben. In dem Rahmen, wenn niemand dabei gewesen wäre außer noch die zwei anderen, wäre das wohl als einfacher Verweis durchgegangen. Mag manchen hart erscheinen, aber ich unterrichte z. B. eine 6. Klasse, da kloppen sich ständig welche a) aus Übermut und b) weil die das mal wollen. Sie wissen aber ganz genau, dass man das auch lassen kann. Nein, man muss ja...
Bei uns gab es einen Fall, der war nochmal härter: Ein 10.Klässler zieht einem 9.Klässler auf dem Pausenhof die Hose runter. Der 10.Klässler hatte wahrscheinlich nicht einmal Zeit sich zu wundern, so schnell war der bei der Schulleitung.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." B. Brecht

jj1janp
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von jj1janp »

Guten Abend,
hatte diese Woche auch ein Problem mit einem meiner Schüler.
Dieser hat mit zwei weiteren Klassenkameraden von der Turnhalle aus den
Notruf getätigt und die Polizei alarmiert. Diese hat aber zum Glück nochmal in der
Schule angerufen um nachzufragen, ob es wirklich einen Notfall gibt.
Darauf hin haben die 3 Schüler einen Schulleitertadel bekommen.
Man kann Widerspruch dagegen erheben. Bei uns auf der Schule ist
am Briefende ein Ausschnitt für die Eltern, wenn diese Widerspruch einreichen
wollen.
Ich finde in dem Fall war der Tadel gerechtfertigt!
Aber bei uns wird in sehr sehr seltenen Fällen mal ein Schulleitertadel als
Strafe verhängt (unter anderem auch weil die Eltern der Schüler sehr kompliziert sind
und es dann zu viele Konflikte gibt). Die "Standard"-Bestrafung ist noch das gute
Nachsitzen oder was ich auch sehr liebendgern aufgebe: Schreib mir 4 DIN-A4
(Vorder- und Rückseite) voll mit dem Satz "Ich darf den Unterricht bei Herrn/Frau XY
nicht mehr stören."
Und pro Fehler gibt es nochmal 2 Extrasätze.

Illi-Noize
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Illi-Noize »

jj1janp hat geschrieben: Schreib mir 4 DIN-A4
(Vorder- und Rückseite) voll mit dem Satz "Ich darf den Unterricht bei Herrn/Frau XY
nicht mehr stören."
Und pro Fehler gibt es nochmal 2 Extrasätze.
Ob das pädagogisch sinnvoll ist... Ich lasse - wenn überhaupt - bei entsprechenden Verfehlungen die Hausordnung abschreiben, einen Aufsatz über das Thema "Warum können Pferde nicht rülpsen?" usw. schreiben...

User65
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von User65 »

Arachnia hat geschrieben:kam Franz auf die zugegeben dumme Idee dem Jungen die Jogginghose runterzuziehen. Dieser stand dann in Boxershorts (wohlgemerkt nicht nackt) im Flur. (...) und Franz bekam daraufhin einen Schulleitertadel, in dem kein Wort über den Sachverhalt stand, sondern die Formulierung "fiel wegen entwürdigendem und menschenverachtendem Verhalten in besonders schwerem Fall auf".
Spontan kann ich hier nur sagen, dass dieser Schulleiter schlicht nicht alle Tassen im Schrank hat. Was will er denn noch sagen, wenn sich wirklich mal einer entwürdigend und menschenverachtend verhält. Aus meiner Sicht ist das eine völlig überzogene Bewertung der Situation. Es werden hier große Worte um nichts gemacht.

Kann mir - und vielleicht auch anderen Interessierten - mal erklären, was ein Schulleitertadel ist, wie er sich von einem anderen Tadel unterscheidet und welche Konsequenzen er hat? Es scheint sich dabei ja fast um eine Strafe zu handeln, wie sie sonst nur vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag festgelegt wird.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

Lenya
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Lenya »

Illi-Noize hat geschrieben:
jj1janp hat geschrieben: Schreib mir 4 DIN-A4
(Vorder- und Rückseite) voll mit dem Satz "Ich darf den Unterricht bei Herrn/Frau XY
nicht mehr stören."
Und pro Fehler gibt es nochmal 2 Extrasätze.
Ob das pädagogisch sinnvoll ist... Ich lasse - wenn überhaupt - bei entsprechenden Verfehlungen die Hausordnung abschreiben, einen Aufsatz über das Thema "Warum können Pferde nicht rülpsen?" usw. schreiben...
"Warum können Pferde nicht rülpsen" ist ja super :mrgreen:
Immer wieder denselben Satz lasse ich auch nicht schreiben, da ärgere ich mich nur über das Ergebnis. Ich lasse zu dem Regelverstoss passende Aufsätze schreiben (z.B. "Warum ich im Unterricht nicht dazwischenreden sollte") mit dem direkten Hinweis, dass er sich auf zwei Seiten verlängert, wenn ich keinen ordentlichen Aufsatz bekomme.
LG, Lenya

Illi-Noize
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Illi-Noize »

Lenya hat geschrieben:"Warum können Pferde nicht rülpsen"
Dieser Aufsatz ist immer dann fällig, wenn ein Schüler absichtlich laut gerülpst hat ;-)

Lenya
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Re: Schulleitertadel...wie vorgehen...Widerspruch einlegen

Beitrag von Lenya »

Illi-Noize hat geschrieben:
Lenya hat geschrieben:"Warum können Pferde nicht rülpsen"
Dieser Aufsatz ist immer dann fällig, wenn ein Schüler absichtlich laut gerülpst hat ;-)
Das werde ich mir merken :lol:
LG, Lenya

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