bei dem lästigen Problem mit der Aufsichtspflicht gibt es eine ganze Menge logischer Brüche, nicht nur, wenn man einen Schüler aufs Klo gehen lässt, auch, wenn man ihn ins Sekretariat schickt, um nachzufragen, ob für einen abwesenden Mitschüler mittlerweile eine Entschuldigung eingegangen ist (gibt's bei uns einen festen Klassendienst dafür), wenn man ihn zum Kreideholen schickt usw.Kiki hat geschrieben:Die Aufsichtspflicht ist hier schon etwas lästig Verletze ich die nicht strenggenommen auch, wenn ich einen Schüler aufs Klo gehen lasse?
oder: in der ersten Stunde unterrichtet Lehrer X in Klasse A, Lehrer Y in Klasse B. es gongt, X verlässt Klassenzimmer A, um sich zu seinem Unterricht in Klassenzimmer B zu begeben. zeitgleich verlässt Y Klassenzimmer B, um sich zu seinem Unterricht in Klassenzimmer A zu begeben. wird hier nicht auch eine Aufsichtspflicht verletzt? schließlich sind die Klassen A und B kurzzeitig ohne Aufsicht und die Schüler können machen, was sie wollen.
würdest du auf der Konferenz oder bei der Schulleitung darauf hinweisen, dass hier eine Aufsichtspflicht verletzt wird, würde man dich kopfschüttelnd oder achselzuckend anschauen und maximal "wie sollte es denn anders gehen?" sagen. aber wenn du mitten unterm Unterricht rausgehst und es passiert etwas, bist du schnell dran.
ist das nicht absurd?