Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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Gnirdlaw

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Gnirdlaw »

Das Schulgesetz für NRW sieht den "Ausschluss von der laufenden Stunde" als Ordnungsmaßnahme vor, allerdings wird dabei bei unter 18 jährigen die Aufsichtspflicht verletzt. Demnach ist diese Maßnahme nur in höheren Klassen bei volljährigen SuS statthaft.

Insbesondere für jüngere SuS gibt es aber auch andere ebenfalls hochwirksame Mittel zur Disziplinierung, etwa Hefteinträge die von Eltern unterschrieben werden müssen, Zusatzarbeiten.

Anja82
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Anja82 »

Nun für NRW ist das schade, ich habe wie gesagt im Ref. in Niedersachsen gelernt, dass sich der Schüler beaufsichtigt fühlen muss. Das heißt, wenn ich immer mal wieder schaue, ist es ok.

Nachteule
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Nachteule »

@Anja82:
So ist es in NRW auch. Es muss keine permanente Aufsicht geben. Ich darf auch Sek I - Schüler kurzfristig vor die Tür setzen.

gast62453

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von gast62453 »

Das finde ich nicht gut. Was ist wenn die dann weglaufen und etwas poassiert?

o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

das mit der Aufsichtspflicht widerspricht sich hier ja je nach Beitrag. Hier mal für NRW - Schulgesetz §53:

"der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde (kann sinnvoll sein, um einen störungsfreien Unterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler durchführen zu können; darf nur angewendet werden, wenn mit anderen Mitteln der ordnungsgemäße Unterricht nicht aufrechterhalten werden kann > vorherige Anwendung milderer Erziehungsmittel zwingend. Die Beaufsichtigung der/des ausgeschlossenen Schülerin/s muss gewährleistet sein (Vorgabe einer einheitlichen Handhabung durch die Schulleitung sinnvoll)."
Q: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_A ... /index.php

Jetzt wäre zu klären, ob man seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn man ein Kind vor die Tür schickt. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass das grundsätzlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt. Ein 12jähriger, welcher dafür bekannt ist gerne mal das Schulgelände zu verlassen & Autofenster mit Ziegelsteinen zu durchbohren wird sicherlich anders zu beaufsichtigen sein, als ein 18jähriger welcher bisher als unauffällig gilt. Aufsichtspflicht heißt ja nicht ständiger Sichtkontakt oder Hörkontakt. Die ist sicherlich anders definiert im Schulgesetz. Nur wie genau?

Bibi88
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Bibi88 »

Sag mal, gräbst du jetzt hier alle alten Threads aus? Da hast du aber noch einiges vor dir... :lol:
Our destiny is frequently met in the very paths we take to avoid it.

o0Julia0o
Beiträge: 174
Registriert: 21.01.2014, 20:03:48

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

nee ;) - es geht mir schlicht um die Sache. Ist ja der Vorteil an einem Forum im Gegensatz zu einem Chat, dass man noch einmal nachlesen und aktualisieren kann.

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