Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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Bibi88
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Bibi88 »

Na dann... :mrgreen:
In SH heißt es im Schulgesetz "Kontinuierliche Beaufsichtigung heißt, daß die Aufsicht grundsätzlich ununterbrochen ausgeübt werden muß. Da der Lehrer jedoch nicht ständig alle Schüler "im Auge" haben kann, ist es zumindest erforderlich, daß sich alle Schüler durch seine Anwesenheit beaufsichtigt fühlen müssen. "
An meiner Schule ist es üblich, Schüler mit einem "Auftrag" (d.i. Schickzettel für den Trainingsraum, Aufgaben aus dem Unterricht, Strafaufgabe etc.) aus dem Raum in eine andere Umgebung zu schicken (Trainingsraum, Tisch vor dem Klassenraum, Bank vor dem Lehrerzimmer, zum Klassenlehrer ins Büro etc.).
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o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

Bibi88 hat geschrieben:ist es zumindest erforderlich, daß sich alle Schüler durch seine Anwesenheit beaufsichtigt fühlen müssen. "
...also dürfen die Schüler nicht zur Toilette?

chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

<s>Sag mal, wie um Himmels Willen hast du dein 2. Staatsexamen geschafft? Ich staune bei jedem neuen Beitrag immer nur.</s>

Klar, es ist kein Problem, weil der Schüler weiß, dass er zur Toilette zu gehen hat und nicht in die Bibliothek. Sollte er auf dem Schulhof oder auf einem Flur tanzen, wird jemand ihn ziemlich sicher irgendwann darauf ansprechen, dass gerade Unterricht ist. Er weiß ebenfalls, dass dafür ein gewisser Zeitraum vorgesehen ist und dass jemand ihn suchen würde, wenn er zu lange weg ist.

o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

Klar, er könnte sich auch vom Schulgelände entfernen und einen hohen Sach- oder Personenschaden anrichten. Darauf wollte ich nicht hinaus. Sondern auf die Interpretation der Aufsichtspflicht. Er dürfe dann ja nicht einmal auf Toilette gehen, da der Lehrer weder anwesend ist, noch sich der Schüler durch diese Anwesenheit beaufsichtigt fühlt. Oder bedeutet "Anwensend", auf dem Schulgelände anwesend? Dann würde zumindest ein Punkt passen. Doch beaufstichtigt fühlt sich der Schüler nicht, wenn die Tür sich hinter ihm schließt.

chilipaprika
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von chilipaprika »

Doch, natürlich fühlt sich der Schüler beaufsichtigt, weil er weiß, dass es "sofort" auffällt, wenn er Mist baut.
Auf dem Schulhof gibt es auch nicht jedes Meter eine Lehrkraft und auch nicht auf jedem einzelnen Flur und Treppenabschnitt in den Pausen. Aber Schüler wissen, dass der Lehrer seine Runden dreht und deswegen fühlen sie sich beaufsichtigt.
Ich empfehle das Nachlesen bei Hoegg (Schulrecht). Da wird es ziemlich ausführlich behandelt.

Bibi88
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Bibi88 »

Auch gehe ich so weit zu behaupten, dass sich meine Schüler insofern beaufsichtigt fühlen, weil ich ja merke, ob sie nach einer angemessenen Zeit wiederkommen oder nicht. Tun sie das nicht, sondern bleiben verschwunden, werden sie --so sie, wie angesprochen, niemandem auffallen-- per Lautsprecherdurchsage aufgefordert, wieder in ihre Klasse zu gehen (hatten wir bisher einige Male, wirkt meistens Wunder, da ähnlich einer öffentlichen Fahndung :mrgreen: ).
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o0Julia0o
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von o0Julia0o »

Ob sich ein Schüler beaufsichtigt fühlt, kann im Grunde nur der Schüler sagen. Der eine ja, der andere nicht. Der zweite Teil besagt: "durch seine Anwesenheit". Der Lehrer ist ja nicht anwesent auf der Toilette. Nicht einmal im Flur. Somit wäre die Ausichtspflicht ja dann verletzt.

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